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UNION UND PAROCHIE Die Streitigkeiten zwischen ... - reckerdesign

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1841 verbot Friedrich Wilhelm IV. den Abbruch der Ruine, 1865 verkaufte das Presbyte-<br />

rium die Kirche und die dazu gehörenden Grundstücke an das Damenstift, das nun für<br />

die Erhaltung aufzukommen hatte.<br />

Dreieichmanns herbe Beurteilung des sich durch Jahrzehnte hinziehenden Ver-<br />

fallsprozesses muß man teilen. <strong>Die</strong> Ungenauigkeiten, die ihm bei der Skizzierung der<br />

Vorgänge unterlaufen sind, lassen sich anhand der vorausgegangenen Ausführungen<br />

erkennen.<br />

Eine weitere Belastung der Zusammenarbeit innerhalb der Kirchengemeinde er-<br />

gab sich 1834/35, als nun auch die Jacobikirche wegen baulicher Schäden geschlossen<br />

war. <strong>Die</strong> damit zusammenhängenden Vorgänge sind nur noch zum Teil zu erschließen.<br />

Auch der preußische König schaltete sich ein mit einer Kabinettsordre an den Staatsmi-<br />

nister von Altenstein vom 30. Juni 1835: „Auf den [...] von Ihnen erstatteten Bericht bin<br />

ich damit einverstanden, daß bei der Zulänglichkeit der Marienkirche für alle dortigen<br />

Gemeinden, die Jacobikirche ganz eingehen, und die Stiftskirche als Ruine erhalten wer-<br />

den kann. Ich will Ihnen hiernach die weitere Leitung der Sache und Bescheidung der<br />

Gemeinen überlassen.“ 32<br />

In diesen Monaten wurde von der Regierung in Arnsberg, die den Superinten-<br />

denten Hentzen beauftragte, ein neuer Versuch gemacht, alle Lippstädter Gemeinden an<br />

einen Tisch zu bringen und einen neuen Vertrag zu beraten.<br />

<strong>Die</strong> Belastung der kleinen Gemeinden mit den vier (nachher drei) großen mittel-<br />

alterlichen Kirchen wird bis zum Ende der sechziger Jahre immer wieder ein Anstoß für<br />

Vereinigungsbemühungen sein. Der Jacobi-Gemeinde gelang es in der Folgezeit, die<br />

Schäden an der Jacobikirche mit der Hilfe von Spenden zu beheben.<br />

Der 1819 geschlossene Vertrag hatte nur bis 1838/41 Bestand, als diese Gemein-<br />

de sich mit der reformierten Gemeinde zusammenschloß. Eine getrennte Vermögens-<br />

verwaltung gab es danach nicht mehr, im Gegenteil, der armen Gemeinde wuchs ein<br />

nicht unbeträchtliches Vermögen zu. Dafür gab es jedoch neue Konfliktstoffe, da die<br />

„s.g. Reformirten“ überparochial in der Stadt verstreut wohnten.<br />

VII

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