UNION UND PAROCHIE Die Streitigkeiten zwischen ... - reckerdesign
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1841 verbot Friedrich Wilhelm IV. den Abbruch der Ruine, 1865 verkaufte das Presbyte-<br />
rium die Kirche und die dazu gehörenden Grundstücke an das Damenstift, das nun für<br />
die Erhaltung aufzukommen hatte.<br />
Dreieichmanns herbe Beurteilung des sich durch Jahrzehnte hinziehenden Ver-<br />
fallsprozesses muß man teilen. <strong>Die</strong> Ungenauigkeiten, die ihm bei der Skizzierung der<br />
Vorgänge unterlaufen sind, lassen sich anhand der vorausgegangenen Ausführungen<br />
erkennen.<br />
Eine weitere Belastung der Zusammenarbeit innerhalb der Kirchengemeinde er-<br />
gab sich 1834/35, als nun auch die Jacobikirche wegen baulicher Schäden geschlossen<br />
war. <strong>Die</strong> damit zusammenhängenden Vorgänge sind nur noch zum Teil zu erschließen.<br />
Auch der preußische König schaltete sich ein mit einer Kabinettsordre an den Staatsmi-<br />
nister von Altenstein vom 30. Juni 1835: „Auf den [...] von Ihnen erstatteten Bericht bin<br />
ich damit einverstanden, daß bei der Zulänglichkeit der Marienkirche für alle dortigen<br />
Gemeinden, die Jacobikirche ganz eingehen, und die Stiftskirche als Ruine erhalten wer-<br />
den kann. Ich will Ihnen hiernach die weitere Leitung der Sache und Bescheidung der<br />
Gemeinen überlassen.“ 32<br />
In diesen Monaten wurde von der Regierung in Arnsberg, die den Superinten-<br />
denten Hentzen beauftragte, ein neuer Versuch gemacht, alle Lippstädter Gemeinden an<br />
einen Tisch zu bringen und einen neuen Vertrag zu beraten.<br />
<strong>Die</strong> Belastung der kleinen Gemeinden mit den vier (nachher drei) großen mittel-<br />
alterlichen Kirchen wird bis zum Ende der sechziger Jahre immer wieder ein Anstoß für<br />
Vereinigungsbemühungen sein. Der Jacobi-Gemeinde gelang es in der Folgezeit, die<br />
Schäden an der Jacobikirche mit der Hilfe von Spenden zu beheben.<br />
Der 1819 geschlossene Vertrag hatte nur bis 1838/41 Bestand, als diese Gemein-<br />
de sich mit der reformierten Gemeinde zusammenschloß. Eine getrennte Vermögens-<br />
verwaltung gab es danach nicht mehr, im Gegenteil, der armen Gemeinde wuchs ein<br />
nicht unbeträchtliches Vermögen zu. Dafür gab es jedoch neue Konfliktstoffe, da die<br />
„s.g. Reformirten“ überparochial in der Stadt verstreut wohnten.<br />
VII