UNION UND PAROCHIE Die Streitigkeiten zwischen ... - reckerdesign
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37<br />
wort erfolgte durch einen Bescheid des Consistoriums vom 17. May 1881 (5303.C),<br />
der also lautete:<br />
„Unter Bezugnahme auf das von Ew. Hochehrwürden an unseren Justitiar Consistorialrath<br />
von Westhoven gerichtete Schreiben vom 16. d.M. theilen wir Ew. Hochw. mit,<br />
daß der Pfarrer Pötter zur Betheiligung an dem Termin, welchen wir übrigens auf den<br />
1. Juni verlegt haben, allerdings berechtigt ist, indem wir die Geistlichen als zur Sache<br />
wesentlich interessirt anerkennen müssen, und demzufolge auch beide Geistlichen<br />
der Vereinigten Gemeinde zu der genannten Sitzung zu erscheinen als berechtigt anerkennen.<br />
<strong>Die</strong> für diese Sitzung angesetzte Verhandlung hat übrigens lediglich einen<br />
berathenden Charakter. Doch haben wir nichts dagegen zu erinnern, wenn die Große<br />
Mariengemeinde zu derselben 4 Presbyter abordnen will. Endlich bemerken wir noch,<br />
daß in dieser Sitzung lediglich eine Berathung über die endgültige Feststellung der<br />
Parochialgrenzen für das ganze Stadtgebiet <strong>zwischen</strong> den beiderseitigen Parochieen<br />
stattfinden soll, wogegen wir die Entscheidung über etwaige sonstige Differenzen für<br />
jeden einzelnen Fall uns vorbehalten müssen. Was speciell die Frage betrifft, ob die<br />
seit 1838 eingewanderten Reformirten bis zum Erlaß der Allerhöchsten Cabinetsordre<br />
vom vorigen Jahr berechtigt waren, sich zur Vereinigten Gemeinde zu halten, so ist<br />
diese Frage von uns stets bejaht worden. (!)<br />
Es ist unser dringender Wunsch, daß nunmehr eine friedliche Feststellung der örtlichen<br />
Parochialgrenzen gelingen werde und vertrauen wir, daß auch Ew Hochw. dabei<br />
gern und willig mitwirken werden.<br />
gez. Hering.<br />
An den Herrn Pfarrer Dreieichmann<br />
Lippstadt.<br />
An das<br />
Königliche Consistorium<br />
13.<br />
Ein nochmaliger Versuch des Pastors Dreieichmann,<br />
dem Consistorium die Augen zu öffnen.<br />
Lippstadt, 23. May 1881<br />
Das Consistorium hat mir unterm 17. May gütigst mitgetheilt, daß die jetzt auf den<br />
1. Juni angesetzte Conferenz sich lediglich mit der Berathung über die Feststellung<br />
der Parochialgrenzen <strong>zwischen</strong> den beiden hiesigen Parochieen zu beschäftigen habe,<br />
wogegen etwaige sonstige Differenzen, – worunter hier doch wohl nur die Differenzen<br />
über die Zubehörigkeit zur reformirten Gemeinde verstanden sein können – von Fall<br />
zu Fall entschieden werden sollten.<br />
Ich möchte weniger Interesse für das Zustandekommen einer friedlichen Lösung der<br />
hiesigen Parochialangelegenheiten haben, würde ich es unterlassen, das Königliche