UNION UND PAROCHIE Die Streitigkeiten zwischen ... - reckerdesign
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feierten ihre Gottesdienste im Schwesternhaus St. Annen-Rosengarten. Der lutherisch<br />
geprägte Rat der Stadt zeigte hier eine tolerante Haltung. So war es auch, als gegen Ende<br />
des 18. Jahrhunderts die schnell wachsende Zahl der Katholiken andere Regelungen<br />
erforderlich machte.<br />
<strong>Die</strong> Ordnung des evangelischen Kirchenwesens in Lippstadt hatte am Ende des<br />
18. Jahrhunderts einige Besonderheiten, die aus der komplizierten politischen Sonder-<br />
stellung der Stadt herrührten.<br />
„<strong>Die</strong> lutherischen Gemeinden kannten keine schriftlich fixierte Kirchenordnung;<br />
man richtete sich nach einer von den Gesamtlandesherren anerkannten, 1780 getroffe-<br />
nen Konvention, die den Vollzug der Amtshandlungen so wie die Kandidaten und Leh-<br />
rer betraf. <strong>Die</strong> Pfarrer bildeten ein für sich bestehendes Ministerium, das weder Kontakte<br />
zur lutherischen Klasse in Lippe noch zur Lutherischen Märkischen Provinzialsynode<br />
unterhielt; [...] Den Predigern vorgesetzt war ein von beiden Regierungen ernannter<br />
‘Commissarius in ecclesiasticis’; dieses Amt versah bis zu seinem Tod im Jahre 1819<br />
der Bürgermeister Oberkammerrat Schmitz. [... Er] leitete die Sitzungen der Kirchenvor-<br />
stände; 1799 ging diese Aufgabe an die Pfarrer über. <strong>Die</strong> Zusammensetzung der Kir-<br />
chenvorstände der einzelnen Gemeinden war verschieden geregelt. Teils waren die Inha-<br />
ber öffentlicher Ämter (Richter, Bürgermeister, Amtmänner) auch geborene Mitglieder<br />
der Kirchenvorstände, teils ergänzten sich die Kirchenvorstände selbst durch Kooptation<br />
auf Lebenszeit aus dem Kreis der Gemeindeglieder, die zuvor schon vom Kirchenvor-<br />
stand für einen auf zwei bzw. vier Jahre begrenzten Zeitraum zu Diakonen und dann zu<br />
Kirchmeistern, je nach Funktion ‘Tempelierer’ und Rendanten genannt, gewählt waren.<br />
Bei den Predigerwahlen waren alle Familienoberhäupter wahlberechtigt; wie bei der<br />
Wahl in der reformierten Gemeinde mußte auch in den lutherischen Gemeinden der<br />
Gewählte von den an der Samtherrschaft beteiligten Regierungen bestätigt werden.“ 10<br />
Eine kleine reformierte Gemeinde 11 bildete sich in der zweiten Hälfte des 17.<br />
Jahrhunderts zuerst aus Angehörigen der Brandenburgischen Garnison (Friedensstärke<br />
600 Mann), denen weitere Reformierte folgten. <strong>Die</strong> Gemeinde, die seit 1659 nachweisbar<br />
ist, wurde vom Großen Kurfürsten zwei Jahre später reich dotiert. Er übereignete ihr das