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UNION UND PAROCHIE Die Streitigkeiten zwischen ... - reckerdesign

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feierten ihre Gottesdienste im Schwesternhaus St. Annen-Rosengarten. Der lutherisch<br />

geprägte Rat der Stadt zeigte hier eine tolerante Haltung. So war es auch, als gegen Ende<br />

des 18. Jahrhunderts die schnell wachsende Zahl der Katholiken andere Regelungen<br />

erforderlich machte.<br />

<strong>Die</strong> Ordnung des evangelischen Kirchenwesens in Lippstadt hatte am Ende des<br />

18. Jahrhunderts einige Besonderheiten, die aus der komplizierten politischen Sonder-<br />

stellung der Stadt herrührten.<br />

„<strong>Die</strong> lutherischen Gemeinden kannten keine schriftlich fixierte Kirchenordnung;<br />

man richtete sich nach einer von den Gesamtlandesherren anerkannten, 1780 getroffe-<br />

nen Konvention, die den Vollzug der Amtshandlungen so wie die Kandidaten und Leh-<br />

rer betraf. <strong>Die</strong> Pfarrer bildeten ein für sich bestehendes Ministerium, das weder Kontakte<br />

zur lutherischen Klasse in Lippe noch zur Lutherischen Märkischen Provinzialsynode<br />

unterhielt; [...] Den Predigern vorgesetzt war ein von beiden Regierungen ernannter<br />

‘Commissarius in ecclesiasticis’; dieses Amt versah bis zu seinem Tod im Jahre 1819<br />

der Bürgermeister Oberkammerrat Schmitz. [... Er] leitete die Sitzungen der Kirchenvor-<br />

stände; 1799 ging diese Aufgabe an die Pfarrer über. <strong>Die</strong> Zusammensetzung der Kir-<br />

chenvorstände der einzelnen Gemeinden war verschieden geregelt. Teils waren die Inha-<br />

ber öffentlicher Ämter (Richter, Bürgermeister, Amtmänner) auch geborene Mitglieder<br />

der Kirchenvorstände, teils ergänzten sich die Kirchenvorstände selbst durch Kooptation<br />

auf Lebenszeit aus dem Kreis der Gemeindeglieder, die zuvor schon vom Kirchenvor-<br />

stand für einen auf zwei bzw. vier Jahre begrenzten Zeitraum zu Diakonen und dann zu<br />

Kirchmeistern, je nach Funktion ‘Tempelierer’ und Rendanten genannt, gewählt waren.<br />

Bei den Predigerwahlen waren alle Familienoberhäupter wahlberechtigt; wie bei der<br />

Wahl in der reformierten Gemeinde mußte auch in den lutherischen Gemeinden der<br />

Gewählte von den an der Samtherrschaft beteiligten Regierungen bestätigt werden.“ 10<br />

Eine kleine reformierte Gemeinde 11 bildete sich in der zweiten Hälfte des 17.<br />

Jahrhunderts zuerst aus Angehörigen der Brandenburgischen Garnison (Friedensstärke<br />

600 Mann), denen weitere Reformierte folgten. <strong>Die</strong> Gemeinde, die seit 1659 nachweisbar<br />

ist, wurde vom Großen Kurfürsten zwei Jahre später reich dotiert. Er übereignete ihr das

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