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UNION UND PAROCHIE Die Streitigkeiten zwischen ... - reckerdesign

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Bevor nun zu den Verhandlungen über die Ein- und Auspfarrung derjenigen Personen,<br />

die sich bisher zu einer andern Gemeinde, als der ihres Wohnsitzes, gehalten haben,<br />

übergegangen werden kann, wird die Conferenz sich naturgemäß mit der Frage zu<br />

beschäftigen haben, ob die Stadtthore resp. der Stadtwall, – wie von dem Presbyterium<br />

der Vereinigten Gemeinde vorgeschlagen – oder die Umfluth, – wie von dem Presbyterium<br />

der Marien-Gemeinde gewünscht wird, – als Stadtgrenze am zweckmäßigsten<br />

anzusehen sei, und wie es fortan mit der Parochialzubehörigkeit derjenigen gehalten<br />

werden solle, die vor den Thoren, resp. <strong>zwischen</strong> den Thoren und der Umfluth wohnen.<br />

Hierbei wird die Marien-Gemeinde einen nicht geringen Theil ihrer Gemeindeglieder<br />

verlieren, aber auch der beiderseitige Verlust sich gegeneinander abwägen und darnach<br />

die Entschädigung sich bestimmen lassen, welche die Große Marien-Gemeinde<br />

an die Vereinigte Gemeinde zu leisten hat.<br />

Und nun erst ist es möglich, eine dem Verlust resp. Gewinn angemessene Vertheilung<br />

der außerhalb der Stadt belegenen Gebiete vorzunehmen, und so die Parochialbezirke<br />

beider Gemeinden endgültig festzusetzen. In dieser Reihenfolge haben die Deputirten<br />

der Großen Marien-Gemeinde die einzelnen Gegenstände unter sich beraten und ihr<br />

Votum darüber abgegeben.<br />

Indem ich hiermit mein Schreiben schließe, fürchte ich nicht, mich dem Verdacht ausgesetzt<br />

zu haben, als ob ich es mir beigehen lasse, auf die Entschließung des Königlichen<br />

Consistoriums und den Gang der Verhandlungen irgendeinen Einfluß ausüben<br />

zu wollen. Von solcher Anmaßung bin ich sehr fern. Ich habe mich nur darum so ausführlich<br />

über diesen Gegenstand verbreitet, einestheils, weil ich ihn als langjähriger<br />

Bewohner Lippstadts genau zu kennen glaube, und anderentheils, weil es mir unendlich<br />

leid thun würde, wenn auch dieser Versuch, den hiesigen parochialen Wirren ein<br />

Ende zu machen, – wie so mancher Frühere – resultatlos bleiben sollte.<br />

Dreieichmann.<br />

Königliches Consistorium Münster, 16. Juni 1881<br />

der Provinz Westfalen. Nr. 3966.C.<br />

Das Presbyterium erhält hierbei eine Abschrift der am 1. d. M. mit den Deputirten der<br />

beiden dortigen evangelischen Kirchengemeinden über die Feststellung der örtlichen<br />

Parochialgrenzen aufgenommenen Verhandlung mit dem Auftrag, diese Angelegenheit<br />

nunmehr im Presbyterium zu berathen und der größeren Gemeindevertretung vorzulegen,<br />

damit auch diese nach Anhalt des Protocolls und in Berücksichtigung der einzelnen<br />

Punkte, welche bei der Verhandlung am 1. d. M. betreffs des inneren, mittleren und<br />

Außenbezirks erörtert worden sind, über die angemessene Feststellung der örtlichen<br />

Grenzen und über die in jener Verhandlung gemachten Vorschläge [sich] eingehend<br />

äußere.<br />

<strong>Die</strong> Erklärungen, welche hiernach von der größeren Gemeindevertretung über die<br />

Feststellung der Grenzen im inneren, wie im mittleren und äußeren Bezirk abgegeben<br />

werden, und bei denen auf eine möglichst präcise Fassung zu halten ist, wolle uns das

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