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UNION UND PAROCHIE Die Streitigkeiten zwischen ... - reckerdesign

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35<br />

A. Beiderseits werden in Anspruch genommen:<br />

a. <strong>Die</strong> nördliche Seite der alten Soeststraße, jedoch ausschließlich des Theils (r. 1/3)<br />

welcher der Cappelstraße zunächst liegt, indem diese unbestritten zur Marien-<br />

Gemeinde gehört.<br />

b. Dasjenige Terrain, welches nördlich von der Soeststraße, östlich von „An der Weihe“,<br />

westlich vom Wallweg und südlich von dem auf das Katholische Hospital mündenden<br />

Pfade begrenzt wird, und<br />

c. anscheinend auch die zwei oder drei Häuser, welche auf der Südseite der Kahlenstraße<br />

(?) (Marktstraße) und zwar am östlichen Ende derselben liegen.<br />

B. Umgekehrt wird<br />

a. Der von dem Ostende der Königsau zur Clusenstraße führende Pfad und<br />

b. die Westseite des von der Clusenstraße zur Gasfabrik gehenden Wallweges von der<br />

Marien-Gemeinde als zur Jacobi-Gemeinde und hingegen von der Vereinigten Gemeinde<br />

als zur Marien-Gemeinde gehörig bezeichnet.<br />

Andererseits ergibt sich aus sämmtlichen seither gepflogenen Verhandlungen die<br />

Nothwendigkeit, mit der Festsetzung der Parochialgrenzen in Hinsicht der außerhalb<br />

des alten Stadtbezirks von Lippstadt belegenen, ungewissen Districte, wozu nach Auffassung<br />

des Presbyteriums der Vereinigten Gemeinde auch die <strong>zwischen</strong> dem alten<br />

Wallwege und der Umfluthung sowie die <strong>zwischen</strong> der Lippe und der nördlichen Umfluthung<br />

liegenden Theile zu rechnen sind, vorzugehen und dabei insbesondere im<br />

Auge zu behalten, daß der Vereinigten Gemeinde eine Entschädigung für die ihr aus<br />

der Aufhebung der Allerhöchsten Ordre vom 12 May 1841 auf die Dauer erwachsenden<br />

Verluste zu gewähren ist. Es kommt dabei in Betracht, daß nach den bezüglichen<br />

speciellen Darlegungen des Presbyteriums der Marien-Gemeinde in jüngerer Zeit von<br />

den<br />

a. vor dem Lipperthore wohnenden Evangelischen 83<br />

b. vor dem Cappelthore 62<br />

c. vor dem Soestthore 25<br />

d. vor dem Süderthore 112 und<br />

e. vor dem Clusethore 46 Seelen<br />

sich zu der Marien-Gemeinde zu halten gepflegt haben.<br />

Um nun einestheils den Umfang der ersterwähnten Differenzen zuverlässig zu constatiren<br />

und die factischen und rechtlichen Unterlagen der beiderseitigen Ansprüche zu<br />

erörtern und um andererseits über die zweckmäßigste Feststellung der Parochialgrenzen<br />

betreffs der ungewissen Districte zu verhandeln, erachten wir es für erforderlich,<br />

daß zunächst die beiderseitigen dortigen Geistlichen, sowie ferner etwa drei mit<br />

den Verhältnissen möglichst genau bekannte Laiendeputirte aus jedem der beiden<br />

dortigen Presbyterien zu einer berathenden Conferenz, welche wir hiermit auf den 25.<br />

d. M. (später auf den 1. Juni verlegte) morgens 9.00 Uhr ansetzen, und zu welcher [wir<br />

als] unser Mitglied den Consistorialrath von Westhoven deputiren, zusammentreten.<br />

Wir beauftragen demgemäß den Herrn Vorsitzenden, schleunigst das Presbyterium zur<br />

Wahl der Deputierten einzuberufen, die Namen der Gewählten uns sofort anzuzeigen<br />

und dieselben in unserem Auftrage zu obigem Termin schriftlich durch Currende ein-

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