Studieren und Arbeiten
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Teilzeitarbeit<br />
Teilzeitarbeit liegt vor, wenn die vereinbarte<br />
Wochenarbeitszeit unter der Normalarbeitszeit liegt.<br />
DeinE ArbeitgeberIn kann dich zur Mehrarbeit<br />
heranziehen: Das ist die Arbeitszeit, die über die<br />
vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht, aber noch<br />
keine Überst<strong>und</strong>e darstellt. Für Mehrarbeit ab dem<br />
1.1.2008 muss deinE ArbeitgeberIn einen Zuschlag<br />
von 25% bezahlen oder dir Zeitausgleich im Ausmaß<br />
von 1:1,25 gewähren, sofern die Mehrarbeit nicht<br />
binnen drei Monaten im Ausmaß von 1:1 abgebaut<br />
werden kann. Geht aber deine Arbeitszeit auch über<br />
die Normalarbeitszeit hinaus, so liegen Überst<strong>und</strong>en<br />
vor, die entsprechend vergütet werden müssen. Passe<br />
auch hier bei der Verrechnung auf!<br />
Ruhepausen<br />
Wenn du mehr als 6 St<strong>und</strong>en arbeitest, muss<br />
dir eine Ruhepause von mindestens einer halben<br />
St<strong>und</strong>e zur Verfügung stehen. Diese muss deinE<br />
AG nicht bezahlen. Zudem hast du nach Ende der<br />
Tagesarbeitszeit ein Recht auf in der Regel minde-<br />
stens 11 St<strong>und</strong>en ununterbrochener Ruhezeit.<br />
Flexible Arbeitszeit<br />
In den letzten Jahren geht der allgemeine Trend<br />
zunehmend in Richtung „flexible Arbeitszeit”. Was<br />
sich zuerst ganz gut anhört – du kannst dir selb-<br />
ständig <strong>und</strong> „flexibel” deine Arbeitszeit einteilen<br />
– läuft in der Praxis meist anders ab: Denn nicht<br />
Unselbständige Beschäftigung<br />
für ArbeitnehmerInnen sind die Arbeitszeiten<br />
flexibel, sondern für die ArbeitgeberInnen, die<br />
Abrufbereitschaft erwarten.<br />
Besonders im Rahmen der „prekären Beschäfti-<br />
gungsverhältnisse”, wie bei geringfügig<br />
Beschäftigten <strong>und</strong> bei freien DienstnehmerInnen,<br />
besteht die Gefahr, auf Abruf bereit stehen zu<br />
müssen: Denn ArbeitnehmerInnen, die in einem<br />
solchen Beschäftigungsverhältnis stehen <strong>und</strong><br />
daher im Betrieb nicht integriert sind, sollen<br />
zumeist dann da sein, wenn gerade viel Arbeit<br />
anfällt – <strong>und</strong> wann das gerade der Fall ist, steht<br />
nicht im Vorhinein fest.<br />
ArbeitgeberInnen sehen diese Art der (einseiti-<br />
gen) Arbeitszeitgestaltung als bessere Anpassung<br />
an den Markt: Geld kann gespart, der Gewinn<br />
somit erhöht werden.<br />
Auf der anderen Seite stehen jedoch Arbeitnehmer-<br />
Innen, die ihr Leben dem Arbeitsplatz anpassen<br />
müssen – anstatt umgekehrt.<br />
Daher ist gefordert:<br />
Gestaltungsmöglichkeiten durch<br />
ArbeitnehmerInnen: Sie müssen ein<br />
Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung<br />
der Arbeitszeit haben. Hier kommen u.a.<br />
Gleitzeitregelungen in Frage, bei denen<br />
ArbeitnehmerInnen ihre Arbeitszeit selbst<br />
festlegen können.<br />
www.oeh.ac.at<br />
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