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Studieren und Arbeiten

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Teilzeitarbeit<br />

Teilzeitarbeit liegt vor, wenn die vereinbarte<br />

Wochenarbeitszeit unter der Normalarbeitszeit liegt.<br />

DeinE ArbeitgeberIn kann dich zur Mehrarbeit<br />

heranziehen: Das ist die Arbeitszeit, die über die<br />

vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht, aber noch<br />

keine Überst<strong>und</strong>e darstellt. Für Mehrarbeit ab dem<br />

1.1.2008 muss deinE ArbeitgeberIn einen Zuschlag<br />

von 25% bezahlen oder dir Zeitausgleich im Ausmaß<br />

von 1:1,25 gewähren, sofern die Mehrarbeit nicht<br />

binnen drei Monaten im Ausmaß von 1:1 abgebaut<br />

werden kann. Geht aber deine Arbeitszeit auch über<br />

die Normalarbeitszeit hinaus, so liegen Überst<strong>und</strong>en<br />

vor, die entsprechend vergütet werden müssen. Passe<br />

auch hier bei der Verrechnung auf!<br />

Ruhepausen<br />

Wenn du mehr als 6 St<strong>und</strong>en arbeitest, muss<br />

dir eine Ruhepause von mindestens einer halben<br />

St<strong>und</strong>e zur Verfügung stehen. Diese muss deinE<br />

AG nicht bezahlen. Zudem hast du nach Ende der<br />

Tagesarbeitszeit ein Recht auf in der Regel minde-<br />

stens 11 St<strong>und</strong>en ununterbrochener Ruhezeit.<br />

Flexible Arbeitszeit<br />

In den letzten Jahren geht der allgemeine Trend<br />

zunehmend in Richtung „flexible Arbeitszeit”. Was<br />

sich zuerst ganz gut anhört – du kannst dir selb-<br />

ständig <strong>und</strong> „flexibel” deine Arbeitszeit einteilen<br />

– läuft in der Praxis meist anders ab: Denn nicht<br />

Unselbständige Beschäftigung<br />

für ArbeitnehmerInnen sind die Arbeitszeiten<br />

flexibel, sondern für die ArbeitgeberInnen, die<br />

Abrufbereitschaft erwarten.<br />

Besonders im Rahmen der „prekären Beschäfti-<br />

gungsverhältnisse”, wie bei geringfügig<br />

Beschäftigten <strong>und</strong> bei freien DienstnehmerInnen,<br />

besteht die Gefahr, auf Abruf bereit stehen zu<br />

müssen: Denn ArbeitnehmerInnen, die in einem<br />

solchen Beschäftigungsverhältnis stehen <strong>und</strong><br />

daher im Betrieb nicht integriert sind, sollen<br />

zumeist dann da sein, wenn gerade viel Arbeit<br />

anfällt – <strong>und</strong> wann das gerade der Fall ist, steht<br />

nicht im Vorhinein fest.<br />

ArbeitgeberInnen sehen diese Art der (einseiti-<br />

gen) Arbeitszeitgestaltung als bessere Anpassung<br />

an den Markt: Geld kann gespart, der Gewinn<br />

somit erhöht werden.<br />

Auf der anderen Seite stehen jedoch Arbeitnehmer-<br />

Innen, die ihr Leben dem Arbeitsplatz anpassen<br />

müssen – anstatt umgekehrt.<br />

Daher ist gefordert:<br />

Gestaltungsmöglichkeiten durch<br />

ArbeitnehmerInnen: Sie müssen ein<br />

Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung<br />

der Arbeitszeit haben. Hier kommen u.a.<br />

Gleitzeitregelungen in Frage, bei denen<br />

ArbeitnehmerInnen ihre Arbeitszeit selbst<br />

festlegen können.<br />

www.oeh.ac.at<br />

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