Studieren und Arbeiten
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Die Mitversicherung<br />
•<br />
•<br />
bei den Eltern oder<br />
Mitversicherung<br />
bei der Lebensgefährtin/beim Lebensgefährten<br />
bzw. EhepartnerIn<br />
ist nur in der Krankenversicherung möglich.<br />
Krankenversicherung<br />
Mitversicherung bei den Eltern<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich hast du bis zur Vollendung des<br />
27. Lebensjahres die Möglichkeit, dich bei deinen<br />
Eltern, Großeltern oder Adoptiveltern mitversichern<br />
zu lassen (ausgenommen von dieser Altersgrenze<br />
sind behinderte <strong>Studieren</strong>de).<br />
Du musst dem Sozialversicherungsträger aller-<br />
dings nachweisen, dass du dein Studium „ernst-<br />
haft <strong>und</strong> zielstrebig“ betreibst, wobei es für die<br />
einzelnen Abschnitte (ohne Semesterzählung!)<br />
unterschiedliche Regelungen gibt. Die folgenden<br />
Angaben entsprechen den Regelungen der Gebiets-<br />
krankenkassen, bei länder- oder berufsspezifischen<br />
Krankenkassen kann es aber zu Abweichungen<br />
kommen.<br />
Voraussetzung für die Mitversicherung ist, dass<br />
•<br />
•<br />
entweder Familienbeihilfe für dich bezogen<br />
wird oder<br />
du im 1. Abschnitt nach jedem Studienjahr<br />
dem Sozialversicherungsträger einen Leistungsnachweis<br />
von 8 Wochenst<strong>und</strong>en oder eine<br />
Teildiplomprüfung <strong>und</strong> deine Fortsetzungsbestätigung<br />
vorweist.<br />
Im Gegensatz zur Familienbeihilfe gibt es hier<br />
keine Semesterbeschränkung. Solange du den<br />
Leistungsnachweis erbringst, kannst du also<br />
auch noch mitversichert sein, wenn du für diesen<br />
Abschnitt länger als die Mindeststudiendauer<br />
plus 1 Semester benötigst.<br />
www.oeh.ac.at<br />
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