Studieren und Arbeiten
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Typisch für Werkverträge ist die Vereinbarung<br />
folgender Punkte:<br />
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Regelungen über Gewährleistung <strong>und</strong> Garantie<br />
Konkrete Beschreibung des Werks<br />
Festlegung eines Liefertermins<br />
Festlegung eines Pönales (pauschalierter<br />
Schadenersatz z.B. für den Fall, dass das Werk<br />
nicht fristgerecht fertiggestellt wird)<br />
Regeln über Zahlungsverzug etc.<br />
WICHTIG: Wesentlich ist nicht die Bezeichnung, son-<br />
dern die tatsächliche Ausgestaltung des Vertrags!<br />
Die Bewertung deines Vertrags erfolgt im Zweifel<br />
durch die Gebietskrankenkasse.<br />
Werk- oder Dienstvertrag?<br />
Dass die tatsächliche Ausgestaltung des Vertrags<br />
<strong>und</strong> nicht bloß die formelle Bezeichnung entschei-<br />
dend ist, soll u. a. der Umgehung arbeitsrechtlicher<br />
Bestimmungen vorbeugen.<br />
Doch: Wenn du pro St<strong>und</strong>e bezahlt wirst <strong>und</strong> regel-<br />
mäßig einen bestimmten Arbeitsplatz aufsuchst, ist<br />
es mehr als schwierig zu bestimmen, ob du einen<br />
Werk- oder Dienstvertrag abgeschlossen hast.<br />
Informiere dich daher über die Art des Vertrages,<br />
bevor du einen Vertrag unterschreibst! Du kannst ihn<br />
auch von der GPA-StudentInnen Gruppe bewerten<br />
lassen (Adresse <strong>und</strong> Telefonnummer: siehe Kapitel<br />
„Kontakte“). Manche ArbeitgeberInnen neigen näm-<br />
Selbstständige Beschäftigung<br />
lich dazu, das Beschäftigungsverhältnis statt als<br />
Dienstvertrag als Werkvertrag zu bezeichnen.<br />
Es kann auch vorkommen, dass deinE ArbeitgeberIn<br />
auch dann auf einen Werkvertrag beharrt, wenn<br />
die Bewertung gezeigt hat, dass der tatsächlichen<br />
Ausgestaltung nach ein Dienstvertrag vorliegt. Wenn<br />
du dennoch nicht auf die dir zustehenden Zahlungen<br />
verzichten willst (z.B. 13. <strong>und</strong> 14. Gehalt), bleibt als<br />
letzter Ausweg eine Klage beim Arbeitsgericht.<br />
WICHTIG: Mündlich abgeschlossene Werkverträge<br />
sind zwar genauso gültig wie Schriftliche. Allerdings<br />
kann es zu Meinungsverschiedenheiten bezüglich der<br />
einzelnen vereinbarten Punkte kommen. Schließe<br />
daher Werkverträge schriftlich ab!<br />
Honorarnote (Rechnung)<br />
Nachdem du die Leistung erbracht hast, die<br />
im Werkvertrag vereinbart war, legst du der/dem<br />
AuftraggeberIn eine Honorarnote , mit der du das<br />
vereinbarte Entgelt forderst. Dies kann entweder<br />
monatlich oder nach Erbringung der Leistung erfolgen.<br />
Honorarnoten sollten folgende Punkte enthalten:<br />
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Datum der erbrachten Leistung<br />
Art <strong>und</strong> Menge der erbrachten Leistung<br />
Zeitraum, in dem die Leistung erbracht wurde<br />
deinen Namen <strong>und</strong> deine Anschrift<br />
den Namen <strong>und</strong> die Anschrift deines Vertragspartners<br />
oder deiner Vertragspartnerin<br />
Entgelt <strong>und</strong> Gesamtbetrag<br />
www.oeh.ac.at<br />
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