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Studieren und Arbeiten

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Typisch für Werkverträge ist die Vereinbarung<br />

folgender Punkte:<br />

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Regelungen über Gewährleistung <strong>und</strong> Garantie<br />

Konkrete Beschreibung des Werks<br />

Festlegung eines Liefertermins<br />

Festlegung eines Pönales (pauschalierter<br />

Schadenersatz z.B. für den Fall, dass das Werk<br />

nicht fristgerecht fertiggestellt wird)<br />

Regeln über Zahlungsverzug etc.<br />

WICHTIG: Wesentlich ist nicht die Bezeichnung, son-<br />

dern die tatsächliche Ausgestaltung des Vertrags!<br />

Die Bewertung deines Vertrags erfolgt im Zweifel<br />

durch die Gebietskrankenkasse.<br />

Werk- oder Dienstvertrag?<br />

Dass die tatsächliche Ausgestaltung des Vertrags<br />

<strong>und</strong> nicht bloß die formelle Bezeichnung entschei-<br />

dend ist, soll u. a. der Umgehung arbeitsrechtlicher<br />

Bestimmungen vorbeugen.<br />

Doch: Wenn du pro St<strong>und</strong>e bezahlt wirst <strong>und</strong> regel-<br />

mäßig einen bestimmten Arbeitsplatz aufsuchst, ist<br />

es mehr als schwierig zu bestimmen, ob du einen<br />

Werk- oder Dienstvertrag abgeschlossen hast.<br />

Informiere dich daher über die Art des Vertrages,<br />

bevor du einen Vertrag unterschreibst! Du kannst ihn<br />

auch von der GPA-StudentInnen Gruppe bewerten<br />

lassen (Adresse <strong>und</strong> Telefonnummer: siehe Kapitel<br />

„Kontakte“). Manche ArbeitgeberInnen neigen näm-<br />

Selbstständige Beschäftigung<br />

lich dazu, das Beschäftigungsverhältnis statt als<br />

Dienstvertrag als Werkvertrag zu bezeichnen.<br />

Es kann auch vorkommen, dass deinE ArbeitgeberIn<br />

auch dann auf einen Werkvertrag beharrt, wenn<br />

die Bewertung gezeigt hat, dass der tatsächlichen<br />

Ausgestaltung nach ein Dienstvertrag vorliegt. Wenn<br />

du dennoch nicht auf die dir zustehenden Zahlungen<br />

verzichten willst (z.B. 13. <strong>und</strong> 14. Gehalt), bleibt als<br />

letzter Ausweg eine Klage beim Arbeitsgericht.<br />

WICHTIG: Mündlich abgeschlossene Werkverträge<br />

sind zwar genauso gültig wie Schriftliche. Allerdings<br />

kann es zu Meinungsverschiedenheiten bezüglich der<br />

einzelnen vereinbarten Punkte kommen. Schließe<br />

daher Werkverträge schriftlich ab!<br />

Honorarnote (Rechnung)<br />

Nachdem du die Leistung erbracht hast, die<br />

im Werkvertrag vereinbart war, legst du der/dem<br />

AuftraggeberIn eine Honorarnote , mit der du das<br />

vereinbarte Entgelt forderst. Dies kann entweder<br />

monatlich oder nach Erbringung der Leistung erfolgen.<br />

Honorarnoten sollten folgende Punkte enthalten:<br />

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Datum der erbrachten Leistung<br />

Art <strong>und</strong> Menge der erbrachten Leistung<br />

Zeitraum, in dem die Leistung erbracht wurde<br />

deinen Namen <strong>und</strong> deine Anschrift<br />

den Namen <strong>und</strong> die Anschrift deines Vertragspartners<br />

oder deiner Vertragspartnerin<br />

Entgelt <strong>und</strong> Gesamtbetrag<br />

www.oeh.ac.at<br />

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