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Studieren und Arbeiten

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Leiharbeitsfirmen vermitteln Jobs in den ver-<br />

schiedensten Branchen, die Arbeitszeiten sind<br />

flexibel (siehe oben „Flexible Arbeitszeit”) <strong>und</strong><br />

der Dienstort wechselt häufig.<br />

Welche Rechte <strong>und</strong> Pflichten hast du,<br />

wenn du in einer Leihfirma angestellt bist?<br />

Um Unklarheiten zu vermeiden, gibt es das A<br />

rbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG), das zahl-<br />

reiche Schutzbestimmungen zugunsten von<br />

DienstnehmerInnen festlegt.<br />

Deine Rechte<br />

So ist die Leihfirma für die Sozialversicherung<br />

zuständig <strong>und</strong> muss ein angemessenes Entgelt lei-<br />

sten – auch dann, wenn sie kein Unternehmen fin-<br />

det, in dem der/die ArbeitnehmerIn tätig sein kann!<br />

Inzwischen gibt es auch einen Kollektivvertrag<br />

für Beschäftigte in Arbeitskräf-teüberlassungsfir-<br />

men. Was das Verhältnis zwischen der/dem Dienst-<br />

nehmerIn <strong>und</strong> dem Unternehmen, in dem er/sie<br />

kurzzeitig beschäftigt ist, betrifft, gilt: Obwohl zwi-<br />

schen beiden kein Vertragsverhältnis besteht, trägt<br />

das Unternehmen die typischen ArbeitgeberInnen-<br />

Pflichten <strong>und</strong> -Rechte.<br />

Verstöße gegen das AÜG<br />

In der Praxis werden die Bestimmungen des AÜG<br />

kaum beachtet: So werden Zulagen nicht bezahlt<br />

<strong>und</strong> Überst<strong>und</strong>en nicht abgegolten. Wenn gera-<br />

de Leerzeiten entstehen, wird der Arbeitsvertrag<br />

gekündigt <strong>und</strong> wieder neu abgeschlossen, wenn die<br />

Nachfrage nach Arbeitskräften steigt.<br />

Unselbständige Beschäftigung<br />

Was kannst du tun?<br />

Wenn gegen das AÜG verstoßen wird, wende<br />

dich an deine Gewerkschaft (siehe Kapitel<br />

Kontakte); im Notfall kannst du beim Arbeits-<br />

<strong>und</strong> Sozialgericht klagen.<br />

Versetzbarkeit<br />

Die Möglichkeit deiner/deines ArbeitgeberIn,<br />

dich zu versetzen, muss im Arbeitsvertrag geregelt<br />

sein. Ist die Versetzung vertragsändernd, musst<br />

du zustimmen. Sollst du dauernd versetzt werden,<br />

muss die Betriebsrätin/der Betriebsrat deiner Firma<br />

verständigt werden. Bringt deine Versetzung eine<br />

Verschlechterung mit sich, so muss entweder die<br />

Betriebsrätin/der Betriebsrat oder das Arbeits- <strong>und</strong><br />

Sozialgericht zustimmen.<br />

Kündigung<br />

Befristete Arbeitsverhältnisse sind nur dann<br />

kündbar, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.<br />

Unbefristete Arbeitsverhältnisse sind gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

kündbar, allerdings gibt es Einschränkungen. So<br />

gibt es nach dem allgemeinen Kündigungsschutz<br />

für den/die ArbeitnehmerIn die Möglichkeit der<br />

Kündigungsanfechtung, wenn das Kündigungsmotiv<br />

verpönt (z.B. ArbeitnehmerIn wird gekündigt,<br />

weil sie/er von bestimmten Rechten Gebrauch<br />

macht) oder sozial ungerechtfertigt ist. Über die<br />

Kündigungsanfechtung hat das Gericht zu ent-<br />

scheiden: Gibt es der Anfechtung statt, so ist die<br />

Kündigung unwirksam.<br />

www.oeh.ac.at<br />

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