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Studieren und Arbeiten

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Mehrere geringfügige<br />

Beschäftigungen<br />

Wenn du mehrere geringfügige Beschäftigungen<br />

hast <strong>und</strong> deine Einkünfte insgesamt die Gering-<br />

fügigkeitsgrenze überschreiten, bist du ebenfalls<br />

pflichtversichert. Die Sozialversicherungsbeiträge<br />

werden dir aber dann nicht von den Arbeitgeber-<br />

Innen abgezogen, sondern direkt von der GKK<br />

vorgeschrieben.<br />

Das gilt übrigens auch, wenn du z.B. während<br />

des ganzen Jahres eine geringfügige Beschäftigung<br />

ausübst <strong>und</strong> zusätzlich in den Ferien arbeitest. In<br />

so einem Fall hebt die GKK für den Zeitraum, in<br />

dem sich die zwei Beschäftigungen überschneiden,<br />

auch für die geringfügige Beschäftigung Sozialver-<br />

sicherungsbeiträge ein.<br />

Solche Pflichtbeiträge auf Gr<strong>und</strong> geringfügiger<br />

Beschäftigungen können bei der Arbeitnehmer-<br />

Innenveranlagung als Werbungskosten geltend<br />

gemacht werden. Zur ArbeitnehmerInnenver-<br />

anlagung siehe im Kapitel Steuern.<br />

Werkvertrag<br />

Handelt es sich um einen Werkvertrag, kommt das<br />

Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz (GSVG) zur<br />

Anwendung. Dieses regelt die Sozialversicherung<br />

für Gewerbetreibende <strong>und</strong> neue Selbständige.<br />

Pflichtversicherung<br />

Versicherungsträger ist die Sozialversicherungs-<br />

anstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA).<br />

WICHTIG: Selbständige müssen sich um die Meldung<br />

bei der Sozialversicherung <strong>und</strong> die Zahlung der<br />

Beiträge immer selbst kümmern.<br />

Werkvertrag mit<br />

Gewerbeschein<br />

Hast du einen Gewerbeschein, so bist du<br />

Mitglied bei der Wirtschaftskammer. In diesem<br />

Fall bist du pflichtversichert bei der SVA. Die<br />

Pflichtversicherung beginnt mit dem Tag der<br />

Gewerbeanmeldung oder Konzessionserteilung.<br />

Der Beitragssatz beträgt für die Kranken- <strong>und</strong><br />

Pensionsversicherung 23,40 % vom Gewinn, für<br />

die Unfallversicherung ist ein fixer Beitrag in<br />

Höhe von 91,80 Euro jährlich bzw. 7,65 Euro<br />

monatlich (Stand 2008) zu leisten.<br />

KleinunternehmerInnenregelung: Wenn glaub-<br />

haft gemacht wird, dass nur geringfügige<br />

Einkünfte vorliegen (d.h. im Jahr 2008 nicht<br />

mehr als 4.188,12 Euro im Jahr) <strong>und</strong> die<br />

Umsätze 22.000 Euro im Jahr nicht überstei-<br />

gen, kann die Ausnahme von der Kranken- <strong>und</strong><br />

Pensionsversicherung beantragt werden.<br />

www.oeh.ac.at<br />

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