Studieren und Arbeiten
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Mehrere geringfügige<br />
Beschäftigungen<br />
Wenn du mehrere geringfügige Beschäftigungen<br />
hast <strong>und</strong> deine Einkünfte insgesamt die Gering-<br />
fügigkeitsgrenze überschreiten, bist du ebenfalls<br />
pflichtversichert. Die Sozialversicherungsbeiträge<br />
werden dir aber dann nicht von den Arbeitgeber-<br />
Innen abgezogen, sondern direkt von der GKK<br />
vorgeschrieben.<br />
Das gilt übrigens auch, wenn du z.B. während<br />
des ganzen Jahres eine geringfügige Beschäftigung<br />
ausübst <strong>und</strong> zusätzlich in den Ferien arbeitest. In<br />
so einem Fall hebt die GKK für den Zeitraum, in<br />
dem sich die zwei Beschäftigungen überschneiden,<br />
auch für die geringfügige Beschäftigung Sozialver-<br />
sicherungsbeiträge ein.<br />
Solche Pflichtbeiträge auf Gr<strong>und</strong> geringfügiger<br />
Beschäftigungen können bei der Arbeitnehmer-<br />
Innenveranlagung als Werbungskosten geltend<br />
gemacht werden. Zur ArbeitnehmerInnenver-<br />
anlagung siehe im Kapitel Steuern.<br />
Werkvertrag<br />
Handelt es sich um einen Werkvertrag, kommt das<br />
Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz (GSVG) zur<br />
Anwendung. Dieses regelt die Sozialversicherung<br />
für Gewerbetreibende <strong>und</strong> neue Selbständige.<br />
Pflichtversicherung<br />
Versicherungsträger ist die Sozialversicherungs-<br />
anstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA).<br />
WICHTIG: Selbständige müssen sich um die Meldung<br />
bei der Sozialversicherung <strong>und</strong> die Zahlung der<br />
Beiträge immer selbst kümmern.<br />
Werkvertrag mit<br />
Gewerbeschein<br />
Hast du einen Gewerbeschein, so bist du<br />
Mitglied bei der Wirtschaftskammer. In diesem<br />
Fall bist du pflichtversichert bei der SVA. Die<br />
Pflichtversicherung beginnt mit dem Tag der<br />
Gewerbeanmeldung oder Konzessionserteilung.<br />
Der Beitragssatz beträgt für die Kranken- <strong>und</strong><br />
Pensionsversicherung 23,40 % vom Gewinn, für<br />
die Unfallversicherung ist ein fixer Beitrag in<br />
Höhe von 91,80 Euro jährlich bzw. 7,65 Euro<br />
monatlich (Stand 2008) zu leisten.<br />
KleinunternehmerInnenregelung: Wenn glaub-<br />
haft gemacht wird, dass nur geringfügige<br />
Einkünfte vorliegen (d.h. im Jahr 2008 nicht<br />
mehr als 4.188,12 Euro im Jahr) <strong>und</strong> die<br />
Umsätze 22.000 Euro im Jahr nicht überstei-<br />
gen, kann die Ausnahme von der Kranken- <strong>und</strong><br />
Pensionsversicherung beantragt werden.<br />
www.oeh.ac.at<br />
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