Studieren und Arbeiten
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Geringfügige<br />
Beschäftigung<br />
Die Zahl der geringfügig Beschäftigten ist stark<br />
im Steigen, vor allem der Frauenanteil ist über-<br />
durchschnittlich hoch.<br />
Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn<br />
du auf Gr<strong>und</strong> eines Dienstvertrags oder freien<br />
Dienstvertrags arbeitest <strong>und</strong> dein Arbeitsentgelt<br />
die Geringfügigkeitsgrenze von 349,01 Euro<br />
monatlich (Stand 2008) nicht übersteigt.<br />
Wenn das (freie) Dienstverhältnis für eine<br />
kürzere Zeit als einen Kalendermonat ver-<br />
einbart ist, gibt es außerdem eine tägliche<br />
Geringfügigkeitsgrenze in Höhe von 26,80 Euro<br />
täglich. Die Geringfügigkeitsgrenze ist im<br />
Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG)<br />
geregelt <strong>und</strong> wird jährlich an die Inflation<br />
angepasst.<br />
Die Besonderheit bei der geringfügigen<br />
Beschäftigung liegt nicht in den arbeitsrechtlichen<br />
Bestimmungen.<br />
Dennoch kann es vorkommen, dass geringfügig<br />
Beschäftigte de facto schlechter gestellt sind,<br />
obwohl ihnen als (freie) DienstnehmerInnen die<br />
gleichen Rechte zustehen.<br />
Sehr wohl Unterschiede gibt es aber bei der<br />
Sozialversicherung. Daher findest du mehr zur<br />
geringfügigen Beschäftigung im Kapitel Sozialversicherung.<br />
Geringfügige Beschäftigung | Ferialjobs<br />
Ferialjobs<br />
Es gibt keine eigene Beschäftigungsform, die<br />
Ferialjobs umfasst. Es kommt darauf an, unter<br />
welche Kategorie (echter/freier Dienstvertrag,<br />
Werkvertrag) dein Ferialjob fällt, damit du<br />
weißt, welche Rechte <strong>und</strong> Pflichten du hast.<br />
Daher können die Informationen zu den oben<br />
genannten Beschäftigungsformen auch dann für<br />
dich nützlich sein, wenn du einen Ferialjob hast.<br />
Es kann aber zwischen unterschiedlichen Arten<br />
von Ferialtätigkeiten unterschieden werden:<br />
Volontariat: Hauptziel einer Volontärin/<br />
eines Volontärs ist es, sich praktische<br />
Kenntnisse anzueignen, ohne Verpflichtung,<br />
Arbeit leisten zu müssen <strong>und</strong> ohne<br />
Entgeltanspruch. Daher gibt es auch<br />
keinen Dienstvertrag! Für diese Art der<br />
Tätigkeit gilt weder das arbeitsrechtliche<br />
Weisungsrecht, noch ist eine bindende<br />
Arbeitszeit vorgesehen.<br />
Ferialpraktikum: Ein Ferialpraktikum ist<br />
eine aufgr<strong>und</strong> der Ausbildung vorgeschriebene<br />
Tätigkeit in einem Betrieb einer<br />
bestimmten Branche während der Ferien.<br />
Praktika werden meist als Ergänzung<br />
zur theoretischen Weiterbildung in<br />
Lehrplänen vorgeschrieben. Bist du in<br />
das Betriebsgeschehen eingeb<strong>und</strong>en, so<br />
kann von einem echten Dienstverhältnis<br />
ausgegangen werden. Ein solches muss<br />
aber nicht zwingend vorliegen.<br />
www.oeh.ac.at<br />
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