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Studieren und Arbeiten

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Geringfügige<br />

Beschäftigung<br />

Die Zahl der geringfügig Beschäftigten ist stark<br />

im Steigen, vor allem der Frauenanteil ist über-<br />

durchschnittlich hoch.<br />

Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn<br />

du auf Gr<strong>und</strong> eines Dienstvertrags oder freien<br />

Dienstvertrags arbeitest <strong>und</strong> dein Arbeitsentgelt<br />

die Geringfügigkeitsgrenze von 349,01 Euro<br />

monatlich (Stand 2008) nicht übersteigt.<br />

Wenn das (freie) Dienstverhältnis für eine<br />

kürzere Zeit als einen Kalendermonat ver-<br />

einbart ist, gibt es außerdem eine tägliche<br />

Geringfügigkeitsgrenze in Höhe von 26,80 Euro<br />

täglich. Die Geringfügigkeitsgrenze ist im<br />

Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG)<br />

geregelt <strong>und</strong> wird jährlich an die Inflation<br />

angepasst.<br />

Die Besonderheit bei der geringfügigen<br />

Beschäftigung liegt nicht in den arbeitsrechtlichen<br />

Bestimmungen.<br />

Dennoch kann es vorkommen, dass geringfügig<br />

Beschäftigte de facto schlechter gestellt sind,<br />

obwohl ihnen als (freie) DienstnehmerInnen die<br />

gleichen Rechte zustehen.<br />

Sehr wohl Unterschiede gibt es aber bei der<br />

Sozialversicherung. Daher findest du mehr zur<br />

geringfügigen Beschäftigung im Kapitel Sozialversicherung.<br />

Geringfügige Beschäftigung | Ferialjobs<br />

Ferialjobs<br />

Es gibt keine eigene Beschäftigungsform, die<br />

Ferialjobs umfasst. Es kommt darauf an, unter<br />

welche Kategorie (echter/freier Dienstvertrag,<br />

Werkvertrag) dein Ferialjob fällt, damit du<br />

weißt, welche Rechte <strong>und</strong> Pflichten du hast.<br />

Daher können die Informationen zu den oben<br />

genannten Beschäftigungsformen auch dann für<br />

dich nützlich sein, wenn du einen Ferialjob hast.<br />

Es kann aber zwischen unterschiedlichen Arten<br />

von Ferialtätigkeiten unterschieden werden:<br />

Volontariat: Hauptziel einer Volontärin/<br />

eines Volontärs ist es, sich praktische<br />

Kenntnisse anzueignen, ohne Verpflichtung,<br />

Arbeit leisten zu müssen <strong>und</strong> ohne<br />

Entgeltanspruch. Daher gibt es auch<br />

keinen Dienstvertrag! Für diese Art der<br />

Tätigkeit gilt weder das arbeitsrechtliche<br />

Weisungsrecht, noch ist eine bindende<br />

Arbeitszeit vorgesehen.<br />

Ferialpraktikum: Ein Ferialpraktikum ist<br />

eine aufgr<strong>und</strong> der Ausbildung vorgeschriebene<br />

Tätigkeit in einem Betrieb einer<br />

bestimmten Branche während der Ferien.<br />

Praktika werden meist als Ergänzung<br />

zur theoretischen Weiterbildung in<br />

Lehrplänen vorgeschrieben. Bist du in<br />

das Betriebsgeschehen eingeb<strong>und</strong>en, so<br />

kann von einem echten Dienstverhältnis<br />

ausgegangen werden. Ein solches muss<br />

aber nicht zwingend vorliegen.<br />

www.oeh.ac.at<br />

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