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Studieren und Arbeiten

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Studienbeihilfe<br />

Parallel zum Bezug von Studienbeihilfe kannst<br />

du pro Kalenderjahr ein Einkommen in Höhe von<br />

5.814 Euro erzielen, ohne dass es zu Kürzungen bei<br />

der Studienbeihilfe kommt.<br />

In folgenden Fällen erhöht sich die Einkommens-<br />

grenze auf 7.195 Euro:<br />

•<br />

•<br />

bei ausschließlich unselbstständigen Ein-<br />

künften (das sind Einkünfte aus einem echten<br />

Dienstvertrag)<br />

bei steuerfreien Bezügen wie z.B. Karenzgeld,<br />

Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder<br />

Kindergeld.<br />

Eine Erhöhung der Jahresgrenze gibt es auch,<br />

wenn du für eigene Kinder Unterhalt leistest (um<br />

mindestens 2.762 Euro pro Kind).<br />

Beim Einkommen im Sinne des Studienförderungs-<br />

gesetzes handelt es sich weder um das Brutto- noch<br />

um das Netto-Einkommen, sondern es sind vom Brutto-<br />

Einkommen die Sozialversicherungsbeiträge <strong>und</strong> die<br />

Sonderausgaben- <strong>und</strong> Werbungskostenpauschale<br />

(190 Euro pro Jahr) abzuziehen.<br />

WICHTIG: Als Einkommen gelten neben Ein-<br />

künften aus Erwerbstätigkeit auch (Waisen-)<br />

Pensionen, (Waisen-) Renten oder Leistungen<br />

wie z.B. Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld,<br />

Notstandshilfe, Sozialhilfe, Krankengeld.<br />

Einkünfte in den Monaten, in denen du keine<br />

Studienbeihilfe beziehst, bleiben aber außer Betracht.<br />

WICHTIG: Es gibt zwar für die Studienbeihilfe<br />

keine monatliche Einkommensgrenze mehr,<br />

allerdings kann es in Monaten, in denen du<br />

vollbeschäftigt bist, wegen „überwiegen-<br />

der Studienbehinderung“ zu einem Ruhen der<br />

Studienbeihilfe kommen.<br />

Einkommen vor Bezug der Beihilfe<br />

Das Einkommen vor dem Bezug der Beihilfe hat<br />

keine Auswirkung auf die Höhe der laufenden<br />

Studienbeihilfe.<br />

Überschreiten der Einkommensgrenze<br />

Falls du die Einkommensgrenze überschreiten soll-<br />

test, wird die Studienbeihilfe in dem Ausmaß gemin-<br />

dert , in welchem du die Grenze überschreitest.<br />

Erklärung über dein Einkommen<br />

Bei der Antragstellung musst du eine Erklärung<br />

über dein voraussichtliches Einkommen in den<br />

Zeiträumen abgeben, für die du Studienbeihilfe<br />

beantragst (also bei Anträgen im WS von September<br />

bis August des folgenden Jahres <strong>und</strong> bei Anträgen<br />

im Sommersemester von März bis Februar des fol-<br />

genden Jahres).<br />

Die Studienbeihilfe wird auf Gr<strong>und</strong> deiner<br />

Erklärung über dein Einkommen berechnet. Zu<br />

einer Kürzung der bewilligten Studienbeihilfe

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