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Studieren und Arbeiten

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Einkommensteuererklärung zu beantragen. Hast<br />

du keine steuerpflichtigen Einkünfte bezogen,<br />

kannst du die Auszahlung mit dem Formular E 4<br />

geltend machen.<br />

Absetzbeträge bei niedrigen<br />

Einkünften (Negativsteuer)<br />

Bei einem niedrigen Einkommen kann es sein,<br />

dass sich die Absetzbeträge kaum oder gar nicht<br />

steuermindernd auswirken.<br />

Bestimmte Absetzbeträge, nämlich der<br />

ArbeitnehmerInnenabsetzbetrag <strong>und</strong> der<br />

AlleinerzieherInnen- oder Alleinverdiener-<br />

Steuern<br />

Innenabsetzbetrag (letzterer aber nur bei mindestens<br />

einem Kind), werden daher vom Finanzamt<br />

ausbezahlt (Negativsteuer).<br />

Besteht Anspruch auf den ArbeitnehmerInnenabsetzbetrag,<br />

werden 10 % der Sozialversicherungsbeiträge,<br />

höchstens aber 110 Euro als<br />

Negativsteuer ausbezahlt.<br />

Die Negativsteuer beträgt also höchstens 110<br />

Euro; wenn du AlleinverdienerIn (mit mindestens<br />

einem Kind) oder AlleinerzieherIn bist, kann die<br />

Negativsteuer entsprechend höher sein.<br />

Die Ermittlung der Negativsteuer erfolgt bei<br />

der ArbeitnehmerInnenveranlagung (Formular<br />

L1). Wenn keine steuerpflichtigen Einkünfte im<br />

Kalenderjahr bezogen wurden, ist zur Erstattung<br />

des AlleinerzieherInnen- bzw. Alleinverdiener-<br />

Innenabsetzbetrags das Formular E5 zu verwenden.<br />

www.oeh.ac.at<br />

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