Studieren und Arbeiten
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Einkommensteuererklärung zu beantragen. Hast<br />
du keine steuerpflichtigen Einkünfte bezogen,<br />
kannst du die Auszahlung mit dem Formular E 4<br />
geltend machen.<br />
Absetzbeträge bei niedrigen<br />
Einkünften (Negativsteuer)<br />
Bei einem niedrigen Einkommen kann es sein,<br />
dass sich die Absetzbeträge kaum oder gar nicht<br />
steuermindernd auswirken.<br />
Bestimmte Absetzbeträge, nämlich der<br />
ArbeitnehmerInnenabsetzbetrag <strong>und</strong> der<br />
AlleinerzieherInnen- oder Alleinverdiener-<br />
Steuern<br />
Innenabsetzbetrag (letzterer aber nur bei mindestens<br />
einem Kind), werden daher vom Finanzamt<br />
ausbezahlt (Negativsteuer).<br />
Besteht Anspruch auf den ArbeitnehmerInnenabsetzbetrag,<br />
werden 10 % der Sozialversicherungsbeiträge,<br />
höchstens aber 110 Euro als<br />
Negativsteuer ausbezahlt.<br />
Die Negativsteuer beträgt also höchstens 110<br />
Euro; wenn du AlleinverdienerIn (mit mindestens<br />
einem Kind) oder AlleinerzieherIn bist, kann die<br />
Negativsteuer entsprechend höher sein.<br />
Die Ermittlung der Negativsteuer erfolgt bei<br />
der ArbeitnehmerInnenveranlagung (Formular<br />
L1). Wenn keine steuerpflichtigen Einkünfte im<br />
Kalenderjahr bezogen wurden, ist zur Erstattung<br />
des AlleinerzieherInnen- bzw. Alleinverdiener-<br />
Innenabsetzbetrags das Formular E5 zu verwenden.<br />
www.oeh.ac.at<br />
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