Studieren und Arbeiten
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entsprechende Tätigkeit nicht zumutbar, wenn<br />
dadurch eine künftige Beschäftigung im bisheri-<br />
gen Beruf wesentlich erschwert wird.<br />
WICHTIG: Gr<strong>und</strong>sätzlich ist sogar eine Arbeit außer-<br />
halb des Wohnortes zumutbar, wenn die Versorgung<br />
der Familienangehörigen nicht gefährdet ist <strong>und</strong> du<br />
am neuen Dienstort eine Unterkunft erhältst (z.B.<br />
in der Tourismus-Branche üblich).<br />
Im Wiederholungsfall wird das Arbeitslosengeld<br />
für acht Wochen gestrichen.<br />
Höhe des Arbeitslosengeldes<br />
Das Arbeitslosengeld besteht aus einem<br />
Gr<strong>und</strong>betrag, den Familienzuschlägen <strong>und</strong> allen-<br />
falls einem Ergänzungsbetrag. Der Gr<strong>und</strong>betrag<br />
liegt bei 55% des Nettogehalts des letzten oder<br />
vorletzten Kalenderjahres (je nachdem ob der<br />
Antrag in der ersten oder zweiten Jahreshälfte<br />
gestellt wird).<br />
Wenn du wissen willst, wie hoch dein<br />
Arbeitslosengeld voraussichtlich sein wird, kannst<br />
du es unter http://ams.brz.gv.at/ams/alrech<br />
berechnen lassen.<br />
Die Beantragung des Arbeitslosengeldes muss<br />
aber trotzdem persönlich beim AMS erfolgen.<br />
Wenn du Arbeitslosengeld beziehst, darfst du<br />
bis zur Geringfügigkeitsgrenze (2008: 349,01<br />
Notstandshilfe 40/41<br />
Euro monatlich bzw. 26,80 Euro täglich) dazu<br />
verdienen.<br />
Bezugsdauer<br />
Das Arbeitslosengeld wird gr<strong>und</strong>sätzlich 20<br />
Wochen gewährt (bei langer Versicherungsdauer<br />
bzw. bei älteren Arbeitslosen auch länger).<br />
Notstandshilfe<br />
Voraussetzungen<br />
Nach Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld oder<br />
Karenzgeld kann Notstandshilfe bezogen werden,<br />
wenn du der Arbeitsvermittlung zur Verfügung<br />
stehst (d.h. arbeitsfähig, arbeitswillig <strong>und</strong> arbeits-<br />
los bist) <strong>und</strong> dich in einer Notlage befindest.<br />
Notlage<br />
Bei der Ermittlung, ob eine Notlage vorliegt,<br />
wird auf deine wirtschaftlichen Verhältnisse <strong>und</strong><br />
die deines/deiner im gemeinsamen Haushalt<br />
lebenden Ehepartners/in oder Lebensgefährten/in<br />
Bedacht genommen. Hier existiert ein Freibetrag<br />
www.oeh.ac.at