06.01.2013 Aufrufe

Studieren und Arbeiten

Studieren und Arbeiten

Studieren und Arbeiten

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

entsprechende Tätigkeit nicht zumutbar, wenn<br />

dadurch eine künftige Beschäftigung im bisheri-<br />

gen Beruf wesentlich erschwert wird.<br />

WICHTIG: Gr<strong>und</strong>sätzlich ist sogar eine Arbeit außer-<br />

halb des Wohnortes zumutbar, wenn die Versorgung<br />

der Familienangehörigen nicht gefährdet ist <strong>und</strong> du<br />

am neuen Dienstort eine Unterkunft erhältst (z.B.<br />

in der Tourismus-Branche üblich).<br />

Im Wiederholungsfall wird das Arbeitslosengeld<br />

für acht Wochen gestrichen.<br />

Höhe des Arbeitslosengeldes<br />

Das Arbeitslosengeld besteht aus einem<br />

Gr<strong>und</strong>betrag, den Familienzuschlägen <strong>und</strong> allen-<br />

falls einem Ergänzungsbetrag. Der Gr<strong>und</strong>betrag<br />

liegt bei 55% des Nettogehalts des letzten oder<br />

vorletzten Kalenderjahres (je nachdem ob der<br />

Antrag in der ersten oder zweiten Jahreshälfte<br />

gestellt wird).<br />

Wenn du wissen willst, wie hoch dein<br />

Arbeitslosengeld voraussichtlich sein wird, kannst<br />

du es unter http://ams.brz.gv.at/ams/alrech<br />

berechnen lassen.<br />

Die Beantragung des Arbeitslosengeldes muss<br />

aber trotzdem persönlich beim AMS erfolgen.<br />

Wenn du Arbeitslosengeld beziehst, darfst du<br />

bis zur Geringfügigkeitsgrenze (2008: 349,01<br />

Notstandshilfe 40/41<br />

Euro monatlich bzw. 26,80 Euro täglich) dazu<br />

verdienen.<br />

Bezugsdauer<br />

Das Arbeitslosengeld wird gr<strong>und</strong>sätzlich 20<br />

Wochen gewährt (bei langer Versicherungsdauer<br />

bzw. bei älteren Arbeitslosen auch länger).<br />

Notstandshilfe<br />

Voraussetzungen<br />

Nach Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld oder<br />

Karenzgeld kann Notstandshilfe bezogen werden,<br />

wenn du der Arbeitsvermittlung zur Verfügung<br />

stehst (d.h. arbeitsfähig, arbeitswillig <strong>und</strong> arbeits-<br />

los bist) <strong>und</strong> dich in einer Notlage befindest.<br />

Notlage<br />

Bei der Ermittlung, ob eine Notlage vorliegt,<br />

wird auf deine wirtschaftlichen Verhältnisse <strong>und</strong><br />

die deines/deiner im gemeinsamen Haushalt<br />

lebenden Ehepartners/in oder Lebensgefährten/in<br />

Bedacht genommen. Hier existiert ein Freibetrag<br />

www.oeh.ac.at

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!