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Studieren und Arbeiten

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Werbungskosten<br />

Werbungskosten sind Ausgaben, die beruflich<br />

veranlasst sind. Sie stehen also im Zusammen-<br />

hang mit deiner (unselbständigen) beruflichen<br />

Tätigkeit.<br />

Bestimmte Werbungskosten werden schon<br />

beim Lohnsteuerabzug automatisch berücksich-<br />

tigt, z.B. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung,<br />

Arbeiterkammerumlage oder Wohnbauförderungs-<br />

beiträge.<br />

Manche Ausgaben können bereits bei der<br />

Lohnverrechnung berücksichtigt werden, falls<br />

nicht, kannst du sie in der ArbeitnehmerInnen-<br />

veranlagung geltend machen:<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Gewerkschaftsbeiträge<br />

PendlerInnenpauschale<br />

Pflichtbeiträge an die GKK auf Gr<strong>und</strong> einer<br />

geringfügigen Beschäftigung <strong>und</strong>/oder für<br />

mitversicherte Angehörige<br />

Lohnsteuer<br />

ArbeiterIn ohne AlleinverdienerInnenabsetzbetrag seit 01.01.2005<br />

Brutto-Gehalt Sozialversicherung Steuer Netto-Gehalt<br />

1000 Euro 182 Euro 0,00 Euro 818 Euro<br />

1050 Euro 191,10 Euro 0,00 Euro 858,90 Euro<br />

1100 Euro 200,20 Euro 0,00 Euro 899,80 Euro<br />

1200 Euro 218,40 Euro 21,95 Euro 959,65 Euro<br />

1300 Euro 236,60 Euro 53,31 Euro 1010,09 Euro<br />

1400 Euro 254,80 Euro 84,67 Euro 1060,53 Euro<br />

1500 Euro 273,00 Euro 116,02 Euro 1110,98 Euro<br />

Das Werbungskostenpauschale beträgt 132 Euro<br />

im Jahr <strong>und</strong> wird unabhängig davon, ob du tat-<br />

sächlich Werbungskosten hast, bereits bei der<br />

Lohnverrechnung berücksichtigt.<br />

Die folgenden Werbungskosten wirken sich daher<br />

nur aus, wenn sie insgesamt mehr als 132 Euro jähr-<br />

lich betragen: z.B. Arbeitskleidung, Arbeitsmittel,<br />

Aus- <strong>und</strong> Fortbildungskosten, Betriebsratsumlage,<br />

Computer samt Zubehör bzw. Internet, soweit diese<br />

Kosten beruflich veranlasst sind, Fachliteratur,<br />

Fahrtkosten, Kilometergelder, Kosten für beruflich<br />

veranlasste Telefonate.<br />

WICHTIG: Die Kosten für ein ordentli-<br />

ches Universitätsstudium (Studiengebühren,<br />

Fachliteratur, Fahrtkosten) können seit der<br />

Veranlagung 2003 ebenfalls als Werbungskosten<br />

geltend gemacht werden, wenn das Studium<br />

im Zusammenhang mit der ausgeübten oder<br />

einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit<br />

steht oder wenn das Studium eine umfassende<br />

Umschulungsmaßnahme darstellt.<br />

www.oeh.ac.at<br />

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