Studieren und Arbeiten
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Werbungskosten<br />
Werbungskosten sind Ausgaben, die beruflich<br />
veranlasst sind. Sie stehen also im Zusammen-<br />
hang mit deiner (unselbständigen) beruflichen<br />
Tätigkeit.<br />
Bestimmte Werbungskosten werden schon<br />
beim Lohnsteuerabzug automatisch berücksich-<br />
tigt, z.B. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung,<br />
Arbeiterkammerumlage oder Wohnbauförderungs-<br />
beiträge.<br />
Manche Ausgaben können bereits bei der<br />
Lohnverrechnung berücksichtigt werden, falls<br />
nicht, kannst du sie in der ArbeitnehmerInnen-<br />
veranlagung geltend machen:<br />
•<br />
•<br />
•<br />
Gewerkschaftsbeiträge<br />
PendlerInnenpauschale<br />
Pflichtbeiträge an die GKK auf Gr<strong>und</strong> einer<br />
geringfügigen Beschäftigung <strong>und</strong>/oder für<br />
mitversicherte Angehörige<br />
Lohnsteuer<br />
ArbeiterIn ohne AlleinverdienerInnenabsetzbetrag seit 01.01.2005<br />
Brutto-Gehalt Sozialversicherung Steuer Netto-Gehalt<br />
1000 Euro 182 Euro 0,00 Euro 818 Euro<br />
1050 Euro 191,10 Euro 0,00 Euro 858,90 Euro<br />
1100 Euro 200,20 Euro 0,00 Euro 899,80 Euro<br />
1200 Euro 218,40 Euro 21,95 Euro 959,65 Euro<br />
1300 Euro 236,60 Euro 53,31 Euro 1010,09 Euro<br />
1400 Euro 254,80 Euro 84,67 Euro 1060,53 Euro<br />
1500 Euro 273,00 Euro 116,02 Euro 1110,98 Euro<br />
Das Werbungskostenpauschale beträgt 132 Euro<br />
im Jahr <strong>und</strong> wird unabhängig davon, ob du tat-<br />
sächlich Werbungskosten hast, bereits bei der<br />
Lohnverrechnung berücksichtigt.<br />
Die folgenden Werbungskosten wirken sich daher<br />
nur aus, wenn sie insgesamt mehr als 132 Euro jähr-<br />
lich betragen: z.B. Arbeitskleidung, Arbeitsmittel,<br />
Aus- <strong>und</strong> Fortbildungskosten, Betriebsratsumlage,<br />
Computer samt Zubehör bzw. Internet, soweit diese<br />
Kosten beruflich veranlasst sind, Fachliteratur,<br />
Fahrtkosten, Kilometergelder, Kosten für beruflich<br />
veranlasste Telefonate.<br />
WICHTIG: Die Kosten für ein ordentli-<br />
ches Universitätsstudium (Studiengebühren,<br />
Fachliteratur, Fahrtkosten) können seit der<br />
Veranlagung 2003 ebenfalls als Werbungskosten<br />
geltend gemacht werden, wenn das Studium<br />
im Zusammenhang mit der ausgeübten oder<br />
einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit<br />
steht oder wenn das Studium eine umfassende<br />
Umschulungsmaßnahme darstellt.<br />
www.oeh.ac.at<br />
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