Studieren und Arbeiten
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kommen besteht oder die im Sinne des § 4<br />
Studienförderungsgesetz gleichgestellt sind<br />
oder die anerkannte Flüchtlinge sind.<br />
Diese Unfallversicherung besteht von Gesetzes<br />
wegen. Es ist keine Anmeldung oder Antragstellung<br />
erforderlich <strong>und</strong> es werden von den Versicherten<br />
keine Beiträge eingehoben.<br />
Versichert sind Unfälle, die sich im örtlichen,<br />
zeitlichen <strong>und</strong> ursächlichen Zusammenhang mit<br />
dem Studium ereignen. Ein Freizeitunfall fällt also<br />
nicht in den Rahmen dieser Versicherung. Geschützt<br />
ist auch der Weg zwischen Wohnung/Studienort<br />
<strong>und</strong> zurück.<br />
Der Unfall muss der Allgemeinen Unfallver-<br />
sicherungsanstalt (AUVA) gemeldet werden.<br />
ÖH Unfall- <strong>und</strong><br />
Haftpflichtversicherung<br />
Alle Mitglieder der Österreichischen Hochschüler-<br />
Innenschaft sind im Rahmen eines mit der Allianz<br />
Versicherung abgeschlossenen Versicherungspakets<br />
unfall- <strong>und</strong> haftpflichtversichert. Der Versicher-<br />
ungsbeitrag (0,36 Euro) wird bei der Zulassung/<br />
Fortsetzungsmeldung gemeinsam mit dem ÖH-<br />
Beitrag <strong>und</strong> den Studiengebühren eingehoben.<br />
Der Versicherungsschutz bezieht sich im Großen<br />
<strong>und</strong> Ganzen auf Unfälle oder Schadensfälle, die<br />
sich im Zusammenhang mit dem Studium ereignen.<br />
Unfall- | Arbeitslosenversicherung<br />
Genaueres zum Umfang des Versicherungsschutzes<br />
findest du in der ÖH-Sozialbroschüre <strong>und</strong> auf www.<br />
oeh.ac.at.<br />
Unfallversicherung: Bei Unfällen zahlt die Allianz<br />
bis zu 51.500 Euro im Falle einer dauernden<br />
Invalidität, wobei auch Unfallkosten bis 7.550<br />
Euro übernommen werden. Außerdem werden bei<br />
einem ununterbrochenen Krankenhausaufenthalt<br />
von mindestens drei Wochen die Studiengebühren<br />
des laufenden Semesters ersetzt.<br />
Ha f t pf l ic ht v e r s ic he r u ng : D ie<br />
Versicherungssumme für Personen- <strong>und</strong><br />
Sachschäden beträgt 3.100.000 Euro.<br />
Wenn du Leistungen aus diesen Versicherungen<br />
in Anspruch nehmen willst, so muss der jeweilige<br />
Unfall oder Schadensfall unverzüglich gemeldet<br />
werden. Die Schadensformulare können bei den<br />
zuständigen regionalen AnsprechpartnerInnen<br />
der Allianz angefordert werden. Die Adressen<br />
<strong>und</strong> Tel.Nrn. findest du ebenfalls unter www.oeh.<br />
ac.at/studierendenversicherung<br />
Arbeitslosenversicherung<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich sieht das Gesetz vor, dass bei ech-<br />
ten (unselbständigen) <strong>und</strong> freien Dienstverträgen<br />
über der Geringfügigkeitsgrenze (Stand 2008:<br />
www.oeh.ac.at<br />
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