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Studieren und Arbeiten

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kommen besteht oder die im Sinne des § 4<br />

Studienförderungsgesetz gleichgestellt sind<br />

oder die anerkannte Flüchtlinge sind.<br />

Diese Unfallversicherung besteht von Gesetzes<br />

wegen. Es ist keine Anmeldung oder Antragstellung<br />

erforderlich <strong>und</strong> es werden von den Versicherten<br />

keine Beiträge eingehoben.<br />

Versichert sind Unfälle, die sich im örtlichen,<br />

zeitlichen <strong>und</strong> ursächlichen Zusammenhang mit<br />

dem Studium ereignen. Ein Freizeitunfall fällt also<br />

nicht in den Rahmen dieser Versicherung. Geschützt<br />

ist auch der Weg zwischen Wohnung/Studienort<br />

<strong>und</strong> zurück.<br />

Der Unfall muss der Allgemeinen Unfallver-<br />

sicherungsanstalt (AUVA) gemeldet werden.<br />

ÖH Unfall- <strong>und</strong><br />

Haftpflichtversicherung<br />

Alle Mitglieder der Österreichischen Hochschüler-<br />

Innenschaft sind im Rahmen eines mit der Allianz<br />

Versicherung abgeschlossenen Versicherungspakets<br />

unfall- <strong>und</strong> haftpflichtversichert. Der Versicher-<br />

ungsbeitrag (0,36 Euro) wird bei der Zulassung/<br />

Fortsetzungsmeldung gemeinsam mit dem ÖH-<br />

Beitrag <strong>und</strong> den Studiengebühren eingehoben.<br />

Der Versicherungsschutz bezieht sich im Großen<br />

<strong>und</strong> Ganzen auf Unfälle oder Schadensfälle, die<br />

sich im Zusammenhang mit dem Studium ereignen.<br />

Unfall- | Arbeitslosenversicherung<br />

Genaueres zum Umfang des Versicherungsschutzes<br />

findest du in der ÖH-Sozialbroschüre <strong>und</strong> auf www.<br />

oeh.ac.at.<br />

Unfallversicherung: Bei Unfällen zahlt die Allianz<br />

bis zu 51.500 Euro im Falle einer dauernden<br />

Invalidität, wobei auch Unfallkosten bis 7.550<br />

Euro übernommen werden. Außerdem werden bei<br />

einem ununterbrochenen Krankenhausaufenthalt<br />

von mindestens drei Wochen die Studiengebühren<br />

des laufenden Semesters ersetzt.<br />

Ha f t pf l ic ht v e r s ic he r u ng : D ie<br />

Versicherungssumme für Personen- <strong>und</strong><br />

Sachschäden beträgt 3.100.000 Euro.<br />

Wenn du Leistungen aus diesen Versicherungen<br />

in Anspruch nehmen willst, so muss der jeweilige<br />

Unfall oder Schadensfall unverzüglich gemeldet<br />

werden. Die Schadensformulare können bei den<br />

zuständigen regionalen AnsprechpartnerInnen<br />

der Allianz angefordert werden. Die Adressen<br />

<strong>und</strong> Tel.Nrn. findest du ebenfalls unter www.oeh.<br />

ac.at/studierendenversicherung<br />

Arbeitslosenversicherung<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich sieht das Gesetz vor, dass bei ech-<br />

ten (unselbständigen) <strong>und</strong> freien Dienstverträgen<br />

über der Geringfügigkeitsgrenze (Stand 2008:<br />

www.oeh.ac.at<br />

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