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Die Arzneimittelhaftung des pharmazeutischen Unternehmers nach ...

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<strong>Die</strong> <strong>Arzneimittelhaftung</strong> <strong>des</strong> <strong>pharmazeutischen</strong> <strong>Unternehmers</strong> <strong>nach</strong> dem Arzneimittelgesetz<br />

6.3 <strong>Die</strong> speziellen Haftungsvoraussetzungen <strong>des</strong> § 84 S. 2 Nr. 1 AMG<br />

Neben dem Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen <strong>des</strong> § 84 AMG ist es weiterhin<br />

notwendig, dass die speziellen Haftungsvoraussetzungen <strong>des</strong> § 84 S. 2 AMG gegeben sind.<br />

Nachfolgend soll zuerst auf die besonderen Voraussetzungen der Haftung <strong>nach</strong> § 84 S. 2<br />

Nr. 1 AMG eingegangen werden. Da<strong>nach</strong> erfolgt eine Darstellung der Voraussetzungen <strong>des</strong><br />

§ 84 S. 2 Nr. 2 AMG.<br />

6.3.1 Der bestimmungsgemäße Gebrauch <strong>des</strong> Arzneimittels<br />

Erste Haftungsvoraussetzung ist, dass die schädlichen Wirkungen <strong>des</strong> Arzneimittels für den<br />

Verbraucher beim bestimmungsgemäßen Gebrauch <strong>des</strong> Medikamentes aufgetreten sind.<br />

Treten beim bestimmungsgemäßen Gebrauch <strong>des</strong> Arzneimittels keine schädlichen Wirkungen<br />

auf, ist eine Haftung <strong>nach</strong> § 84 S. 2 Nr. 1 AMG nicht gegeben 433 .<br />

Ein bestimmungsgemäßer Gebrauch <strong>des</strong> Arzneimittels ist zunächst erst einmal jede Anwendung,<br />

die mit den Informationen und Anwendungsgebieten der Packungsbeilage 434 oder der<br />

Ärzteinformation <strong>des</strong> <strong>pharmazeutischen</strong> <strong>Unternehmers</strong> übereinstimmt 435 .<br />

Bestimmungsgemäß ist der Gebrauch eines Arzneimittels aber auch dann, wenn er sich zwar<br />

nicht mit den zur Anwendung <strong>des</strong> Mittels gemachten Angaben <strong>des</strong> <strong>pharmazeutischen</strong> Unter-<br />

nehmers deckt, aber auf in der medizinischen Wissenschaft allgemein anerkannten und<br />

angewandten Therapien beruht oder in der Praxis angewandt wird und deren Anwendung vom<br />

<strong>pharmazeutischen</strong> Unternehmer nicht beanstandet wurde, obwohl er diese Therapieanwendungen<br />

kannte oder sie ihm hätten erkennbar sein müssen 436 .<br />

Treten die schädlichen Wirkungen bei dem bestimmungsgemäßen Gebrauch <strong>des</strong> Arzneimittels<br />

auf, wurde aber festgestellt, dass der Verbraucher das Arzneimittel bestimmungswidrig<br />

verwendet hatte, so entfällt die Haftung <strong>des</strong> <strong>pharmazeutischen</strong> <strong>Unternehmers</strong> nicht<br />

aufgrund <strong>des</strong> vorgenommenen bestimmungswidrigen Gebrauches, da eben die schädigende<br />

Wirkung auch bei einem bestimmungsgemäßen Gebrauch <strong>des</strong> Medikamentes eingetreten<br />

wäre 437 .<br />

Im Rahmen der Haftung <strong>des</strong> § 84 AMG stellte sich die Frage, ob der pharmazeutische<br />

433<br />

BGHZ 106, 273ff (Asthmafall)<br />

434<br />

<strong>nach</strong> § 11 Abs. 1 AMG; wobei <strong>nach</strong> § 11 Abs. 1 Nr. 4 AMG die Anwendungsgebiete, <strong>nach</strong> § 11 Abs. 1 Nr. 5 AMG die Gegenanzeigen,<br />

<strong>nach</strong> § 11 Abs. 1 Nr. 7 AMG die Wechselwirkungen, <strong>nach</strong> § 11 Abs. 1 Nr. 8 AMG die Dosierungen usw. anzugeben sind; <strong>nach</strong> § 10 AMG<br />

notwendige Kennzeichnung <strong>des</strong> Arzneimittels, <strong>nach</strong> § 11a AMG die Fachinformation für die Ärzte<br />

435<br />

Rolland, S. 289, 293f derselbe in FS für Lorenz S. 208; Kullmann, Aktuelle Rechtsfragen S. 130; Sander AMG § 84 S. 17; Schiwy AMG<br />

§ 84 S. 24; Kullmann/Pfister KZ 3800 S. 22; BT-Dr. 12/8591 S. 170; Beyer, S. 312; Kloesel/Cyran AMG § 84 Blatt 105; Prütting DAZ<br />

1978, 258; Deutsch, Medizinrecht Rdn. 885 derselbe in FS für Larenz S. 114 und in VersR 1979, 686; BT-Dr. 12/8591 S. 545 (Gutachten–<br />

Hart); Meyer ZRP 1989, 208; Pfeiffer VersR 1994, 1378<br />

436<br />

Sander AMG § 84 S. 17; Schiwy AMG § 84 S. 24; Kullmann, Aktuelle Rechtsfragen S. 130; Kullmann/Pfister KZ 3800 S. 22f; Rolland,<br />

S. 293f; Wiedemann, S. 31; Kloesel/Cyran AMG § 84 Blatt 105<br />

437<br />

Kullmann, Aktuelle Rechtsfragen S. 131<br />

96 Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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