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Die Arzneimittelhaftung des pharmazeutischen Unternehmers nach ...

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<strong>Die</strong> <strong>Arzneimittelhaftung</strong> <strong>des</strong> <strong>pharmazeutischen</strong> <strong>Unternehmers</strong> <strong>nach</strong> dem Arzneimittelgesetz<br />

6.2 <strong>Die</strong> allgemeinen Haftungsvoraussetzungen der Gefährdungshaftung <strong>des</strong><br />

<strong>pharmazeutischen</strong> <strong>Unternehmers</strong> gemäß § 84 AMG<br />

6.2.1 <strong>Die</strong> unter die Haftung <strong>des</strong> § 84 AMG fallenden Arzneimittel<br />

<strong>Die</strong> Haftung <strong>des</strong> <strong>pharmazeutischen</strong> <strong>Unternehmers</strong> soll gemäß § 84 AMG bei einem Arzneimittelschaden<br />

eingreifen. Der Haftung <strong>nach</strong> § 84 AMG unterliegen Arzneimittel 400 , die zur<br />

Anwendung oder zum Gebrauch beim Verbraucher bestimmt sind, im Geltungsbereich <strong>des</strong><br />

AMG´76 401 an den Verbraucher abgegeben werden und <strong>nach</strong> dem Gesetz gemäß § 21 AMG<br />

zulassungspflichtig 402 oder von der Zulassungspflicht durch Rechtsverordnung <strong>nach</strong><br />

§ 36 AMG befreit worden sind 403 , aber ohne diese Befreiung der Zulassungspflicht unterfallen<br />

würden 404 . Dabei handelt es sich bei Arzneimitteln, die zum Gebrauch beim Menschen<br />

bestimmt sind, um solche, die am oder im menschlichen Körper zur Anwendung gebracht<br />

werden 405 .<br />

Geht es dagegen um Arzneimittel, wie Testsera oder –antigene, mit deren Hilfe ohne die<br />

Anwendung am oder im menschlichen Körper Krankheiten diagnostiziert werden, so unterfallen<br />

sie nicht der Haftung <strong>des</strong> § 84 AMG, soweit sie nicht <strong>nach</strong>träglich gemäß § 35 AMG<br />

durch Rechtsverordnung zulassungspflichtig geworden sind 406 .<br />

Arzneimittel für die Tiermedizin, homöopathische Arzneimittel 407 und sog. Apothekenhausspezialitäten<br />

408 werden von der Gefährdungshaftung <strong>des</strong> § 84 AMG nicht erfasst 409 . Schäden<br />

dieser Art unterliegen der Deliktshaftung <strong>des</strong> § 823 BGB 410 . Ab dem Inkrafttreten <strong>des</strong><br />

ProdHG 411 wurden sie daneben auch von dieser Haftung mit umfasst 412 .<br />

400<br />

der Begriff <strong>des</strong> Arzneimittels ist in §§ 2, 4 AMG definiert; umfassend zum Arzneimittelbegriff <strong>des</strong> AMG siehe Deutsch, Medizinrecht<br />

Rdn. 700ff; Kullmann/Pfister KZ 3800 S. 7; zu den Arten von Arzneimitteln Kienle NJW 1976, 1126ff, 1131; Sander Pharm.Ind. 1977, 938<br />

derselbe in AMG § 84 S. 11; siehe auch die Abgrenzungen zu den Lebensmitteln geregelt in §§ 1-5 LMBG und zu den Medizinprodukten<br />

geregelt im MPG (Medizinproduktegesetz) dazu Deutsch NJW 1995, 752ff<br />

401<br />

notwendig ist die Erlangung in der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland - siehe dazu Art. 8, 3 §29 <strong>des</strong> Gesetzes zur Neuordnung <strong>des</strong><br />

Arzneimittelrechts und Anlage I Kapitel X Sachgebiet D Abschnitt II Nr. 23 Einigungsvertrag; umfassend zum <strong>Arzneimittelhaftung</strong>srechts<br />

im internationalen Privatrecht siehe Wiedemann, S.1ff<br />

402<br />

zulassungspflichtig sind alle Fertigarzneimittel <strong>nach</strong> § 2 Abs. 1, 2 AMG und Arzneimittel <strong>nach</strong> § 35 AMG<br />

403<br />

Rolland, S. 290; Schiwy AMG § 84 S. 16; Sander AMG § 84 S. 10; Kloesel/Cyran AMG § 84 Blatt 104f; Prütting DAZ 1978, 257;<br />

Vogeler MedR 1984, 19; BT-Dr. 12/8591 S. 523; zur fast identischen Arzneimittelbestimmung <strong>des</strong> AMG´61 siehe Kommentierung bei<br />

Bernhardt AMG §§ 1-3<br />

404<br />

dabei handelt es sich um Arzneimittel, die vor dem Inkrafttreten <strong>des</strong> AMG´76 schon auf den Markt waren und weiter vertrieben werden<br />

dürfen<br />

405<br />

Schiwy AMG § 84 S. 16f; Wiedemann, S.30<br />

406<br />

Sander AMG § 84 S. 10; Schiwy AMG § 84 S. 17<br />

407<br />

es sei denn sie wurden vom Hersteller <strong>nach</strong> dem AMG´76 zugelassen<br />

408<br />

darunter fallen Chargengrößen bis zu 100 Packungen am Tag die Apotheken an die Verbraucher abgeben § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG;<br />

größere Chargengrößen unterfallen dagegen der Haftung, der Apotheker dann wie ein pharmazeutischer Unternehmer behandelt<br />

§ 4 Abs. 18 AMG<br />

409<br />

Sander AMG § 84 S. 10; Rolland, S.290; Kloesel/Cyran AMG § 84 Blatt 104a<br />

410<br />

Schiwy AMG § 84 S. 16<br />

411<br />

am 1.1.1990<br />

412<br />

Rolland, S. 291 derselbe in FS für Lorenz S. 193, 199; umfassende Darstellung der Arzneimittel die der Haftung <strong>des</strong> ProdHG unterliegen<br />

bei Taschner/Frietsch, S. 450ff<br />

92 Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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