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Die Arzneimittelhaftung des pharmazeutischen Unternehmers nach ...

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<strong>Die</strong> <strong>Arzneimittelhaftung</strong> <strong>des</strong> <strong>pharmazeutischen</strong> <strong>Unternehmers</strong> <strong>nach</strong> dem Arzneimittelgesetz<br />

Arzneimittels objektiv nicht erkennbar sind. Es kommt dabei also entscheidend auf die<br />

Unvorhersehbarkeit und Unvermeidbarkeit <strong>des</strong> Eintretens <strong>des</strong> Entwicklungsrisikos an 487 .<br />

6.3.5 Das wirkungslose Arzneimittel<br />

Ein besonderes Problem im Rahmen der Haftung <strong>nach</strong> § 84 S. 2 Nr. 1 AMG liegt in der Behandlung<br />

eines wirkungslosen Arzneimittels. Es ist umstritten, ob die Wirkungslosigkeit <strong>des</strong><br />

Arzneimittels eine schädliche Wirkung <strong>des</strong> Arzneimittels für den Verbraucher sein kann.<br />

Nach der überwiegenden Meinung in der Literatur und Rechtsprechung wird gemäß<br />

§ 84 AMG nicht für Arzneimittelschäden gehaftet, die auf der Wirkungslosigkeit <strong>des</strong><br />

Arzneimittels beruhen 488 .<br />

<strong>Die</strong> Gefährdungshaftung <strong>des</strong> § 84 AMG, so wird zur Begründung ausgeführt, soll bei der<br />

Unvertretbarkeit von schädlichen Nebenwirkungen eintreten. Eine Gefährdung wird in dem<br />

Auftreten von übermäßigen, nicht hinnehmbaren Nebenwirkungen und Kontraindikationen<br />

gesehen. <strong>Die</strong> Nichterkennung oder Abwendung einer Krankheit soll <strong>nach</strong> dieser Ansicht nicht<br />

unter die Haftung <strong>des</strong> § 84 AMG fallen. Eine Haftung für die Wirkungslosigkeit <strong>des</strong> Arzneimittels,<br />

bei der die Wirkungserwartung, die dem Medikament zukommt, nicht eintritt, soll<br />

daher weiterhin nur <strong>nach</strong> der Verschuldenshaftung erfolgen. Deshalb unterfällt ein etwaiger<br />

Schadensersatzanspruch eines durch ein wirkungsloses Arzneimittel Geschädigten gegen den<br />

<strong>pharmazeutischen</strong> Unternehmer <strong>nach</strong> dieser Meinung allein der Produzentenhaftung gemäß<br />

§ 823 BGB 489 oder der späteren Haftung <strong>nach</strong> dem ProdHG von 1990 490 .<br />

Eine andere Auffassung in der Literatur will die Gefährdungshaftung <strong>des</strong> § 84 AMG auf<br />

wirkungslose Arzneimittel erstrecken 491 . In der wirkungslosen Eigenschaft <strong>des</strong> Arzneimittels<br />

ist <strong>nach</strong> dieser Auffassung gleichfalls eine schädigende Wirkung <strong>des</strong> Arzneimittels für den<br />

Verbraucher zu sehen. Zur Begründung wird dazu angeführt, wenn der Sinn und Zweck der<br />

Gefährdungshaftung <strong>nach</strong> § 84 AMG im Schutz bestimmter Rechtsgüter der Verbraucher vor<br />

den schädlichen Wirkungen von Arzneimitteln liegt, so kann gerade in der Wirkungslosigkeit<br />

<strong>des</strong> Arzneimittels ein Fehler gesehen werden, der eine schädliche Wirkung <strong>des</strong> Arzneimittels<br />

beinhaltet. Das muss vor allem gelten, wenn der Geschädigte im Vertrauen auf die Wirksam-<br />

487<br />

BT-Dr. 13/1033 S. 5, 9ff, 15, 18ff (Entwurf-Scheu); Vogeler MedR 1984, 134; Taschner NJW 1986, 612; Schiwy AMG § 84 S. 22f;<br />

v. Bar, Gutachten 1998 S. A64; Nicklisch, FS für Niederländer S. 351; Steffen NJW 1990, 1820<br />

488<br />

OLG Celle VersR 1983, 1143; Deutsch, Medizinrecht Rdn. 894 derselbe in VersR 1979, 686 und in FS für Larenz S. 115 sowie in FS für<br />

Lorenz S. 72; Wolter ZRP 1974, 267; Prütting DAZ 1978, 258; Kullmann Pharma-Recht 1981, 116; Cloidt-Stotz, S. 149; Kullmann/Pfister<br />

KZ 3800 S. 33f; Kullmann, Aktuelle Rechtsfragen S. 138; siehe auch Wiedemann, S. 33f<br />

489<br />

Deutsch, Medizinrecht Rdn. 894 derselbe in VersR 1979, 686 und in FS für Larenz S. 115; Wolter ZRP 1974, 267; Prütting DAZ 1978,<br />

258; Kullmann Pharma-Recht 1981, 116 derselbe in Aktuelle Rechtsfragen S. 138; Kullmann/Pfister KZ 3800 S. 33f; Taschner/Frietsch,<br />

S. 448; von einer Haftung <strong>nach</strong> § 823 BGB neben § 84 AMG geht Rolland, FS für Lorenz S. 209 aus<br />

490<br />

Taschner/Frietsch, S. 448<br />

491<br />

Rolland, S. 296f derselbe in FS für Lorenz S. 209; jetzt auch Wolter DB 1976, 2004; <strong>Die</strong>derichsen NJW 1978, 1289; Vogeler MedR 1984,<br />

134; Schiwy AMG § 84 S. 23; siehe auch Wiedemann, S. 33f<br />

110 Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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