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Die Arzneimittelhaftung des pharmazeutischen Unternehmers nach ...

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<strong>Die</strong> <strong>Arzneimittelhaftung</strong> <strong>des</strong> <strong>pharmazeutischen</strong> <strong>Unternehmers</strong> <strong>nach</strong> dem Arzneimittelgesetz<br />

6 <strong>Die</strong> Haftung <strong>des</strong> <strong>pharmazeutischen</strong> <strong>Unternehmers</strong> für Arzneimittelschäden<br />

<strong>nach</strong> § 84 AMG<br />

Den Versuch, eine wirksame <strong>Arzneimittelhaftung</strong> <strong>des</strong> <strong>pharmazeutischen</strong> <strong>Unternehmers</strong> für<br />

Arzneimittelschäden im AMG´76 zu errichten, unternahmen während <strong>des</strong> Gesetzgebungsverfahrens<br />

mehrere Entwürfe 384 . <strong>Die</strong>se enthielten verschiedene Lösungsansätze. Sie bestanden<br />

in der Einführung einer Gefährdungshaftung 385 sowie der Einrichtung eines Entschädigungsfonds<br />

zu Gunsten der Arzneimittelgeschädigten, der bloßen Einführung eines Entschädigungsfonds<br />

386 , der aus Mitteln der <strong>pharmazeutischen</strong> Unternehmer gespeist wurde, oder der<br />

Errichtung eines von den <strong>pharmazeutischen</strong> Unternehmern getragenen privatrechtlichen<br />

Fonds als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit 387 .<br />

Nachdem sich die Versicherungsunternehmen im späteren Gesetzgebungsverfahren bereit<br />

erklärten, das Haftungsrisiko der <strong>pharmazeutischen</strong> Unternehmer bei einer individuellen<br />

Haftung für Arzneimittelschäden zu versichern, verabschiedete der Bun<strong>des</strong>tag eine Haftungsregelung<br />

für die <strong>Arzneimittelhaftung</strong> <strong>des</strong> <strong>pharmazeutischen</strong> <strong>Unternehmers</strong>, <strong>nach</strong> der dieser<br />

aufgrund einer Gefährdungshaftung für auftretende Schäden infolge einer Anwendung von<br />

fehlerhaften Arzneimitteln haftet. <strong>Die</strong>se Gefährdungshaftungsregelung entsprach zudem den<br />

Reformbestrebungen im europäischen Rahmen <strong>nach</strong> einer individuellen, objektiven und<br />

verschuldensunabhängigen Haftung für fehlerhafte Produkte 388 . <strong>Die</strong> den <strong>pharmazeutischen</strong><br />

Unternehmer treffende Haftung war der Höhe <strong>nach</strong> begrenzt und durch eine Deckungs-<br />

vorsorge abgesichert.<br />

Ein subsidiärer Anspruch der Geschädigten gegen einen Entschädigungsfonds wurde in den<br />

Gesetzestext <strong>des</strong> AMG´76 nicht mit übernommen 389 .<br />

384<br />

zur umfassenden Auseinandersetzung mit den Reformvorschlägen zur <strong>Arzneimittelhaftung</strong> <strong>des</strong> <strong>pharmazeutischen</strong> <strong>Unternehmers</strong> zum<br />

AMG´76 siehe Beyer, S. 296ff; Wolter ZRP 1974, 260; BT-Dr. 7/5091 S. 10ff<br />

385<br />

umfassend zum Referentenentwurf siehe Wolter ZRP 1974, 260ff; Beyer, S. 296ff; Deutsch, Medizinrecht Rdn. 877 derselbe in FS für<br />

Larenz S. 111; Schiwy AMG § 84 S. 7f; Wiedemann, S. 27f; Kullmann/Pfister KZ 3800 S. 5; Kullmann BB 1978, 175; Sander AMG § 84<br />

S. 4<br />

386<br />

ausführlich zum Kabinettsentwurf siehe BT-Dr. 7/3060 S. 43, 60ff; Kullmann/Pfister KZ 3800 S. 5f; Kullmann BB 1978, 175; Wolter<br />

ZRP 1974, 266ff; Beyer, S. 299; Schiwy AMG § 84 S.8; Deutsch, Medizinrecht Rdn. 877 derselbe in FS für Larenz S. 111f; Sander AMG<br />

§ 84 S. 1f, 4; Wiedemann, S. 27f<br />

387<br />

siehe zum Oppositionsentwurf Deutsch, Medizinrecht Rdn. 877 derselbe in FS für Larenz S. 112; Schiwy AMG § 84 S. 8; Beyer, S. 301;<br />

Kullmann/Pfister KZ 3800 S. 5f; Kullmann BB 1978, 175f; Wiedemann, S. 27f<br />

388<br />

Wolter DB 1976,2002<br />

389<br />

BT-Dr. 7/5091 S. 9ff, 20f; Schiwy AMG § 84 S. 6, 8; Beyer, S. 301ff; Deutsch, Medizinrecht Rdn. 877 derselbe in FS für Larenz S. 112<br />

und in VersR 1992, 522; Sander AMG § 84 S. 1; Wiedemann, S. 27f; Kullmann/Pfister KZ 3800 S. 5f; Kullmann BB 1978, 175f;<br />

Taschner/Frietsch, S. 444, 446; Schiwy AMG § 84 S. 11; Sander AMG § 84 S. 3, 5, 7<br />

88 Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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