b¨orsenzulassungsprospekt/ verkaufsprospekt stada arzneimittel ag ...
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Wir bitten unsere Aktionäre, ihr Bezugsrecht auf die Bezugsaktien zur Vermeidung des<br />
Ausschlusses in der Zeit<br />
vom 30. September 2003 bis 13. Oktober 2003 (jeweils einschließlich)<br />
bei einer inländischen Niederlassung der unten genannten Bezugsstellen während der<br />
Geschäftsstunden auszuüben.<br />
Deutsche Bank AG<br />
DZ Bank AG<br />
Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG<br />
HSBC Trinkaus & Burkhardt KGaA<br />
Entsprechend dem Bezugsverhältnis von 4:1 kann auf jeweils vier alte STADA-Aktien eine<br />
neue STADA-Aktie zum Bezugspreis von EUR 37,50 je Bezugsaktie bezogen werden. Der<br />
Bezugspreis ist spätestens am 13. Oktober 2003 zu entrichten.<br />
Gemäß § 67 Abs. 2 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher<br />
im Aktienregister eingetr<strong>ag</strong>en ist. Die Übertr<strong>ag</strong>ung von Aktien bedarf der Zustimmung der<br />
STADA AG. Die STADA AG wird die Zustimmung nur dann verweigern, wenn sie es aus<br />
außerordentlichen Gründen im Interesse des Unternehmens für erforderlich hält. Anleger,<br />
die Bezugsrechte erwerben, werden selbst bei Verweigerung der Zustimmung hierzu eine<br />
Depotgutschrift über die erworbenen Bezugsrechte und die in Ausübung dieser Rechte<br />
bezogenen neuen Aktien erhalten. Die STADA AG kann jedoch die Eintr<strong>ag</strong>ung des betreffenden<br />
Aktionärs im Aktienregister verweigern.<br />
Bezugsrechtshandel<br />
Die Bezugsrechte (ISIN DE0001262327) werden in der Zeit vom 30. September 2003 bis<br />
9. Oktober 2003 (jeweils einschließlich) im amtlichen Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse<br />
gehandelt. Die Bezugsstellen sind bereit, den börsenmäßigen An- und Verkauf von<br />
Bezugsrechten nach Möglichkeit zu vermitteln. Vom 30. September 2003 an werden die<br />
Aktien der STADA AG an den Wertpapierbörsen in Frankfurt am Main und Düsseldorf ,,ex<br />
Bezugsrecht‘‘ im amtlichen Markt notiert. Die Deutsche Bank AG kann geeignete Maßnahmen<br />
ergreifen, um für einen geordneten Bezugsrechtshandel Liquidität zur Verfügung zu<br />
stellen.<br />
Wichtige Hinweise<br />
Die Konsortialbanken I behalten sich vor, unter bestimmten Umständen vom<br />
Aktienübernahmevertr<strong>ag</strong> zurückzutreten. Zu diesen Umständen zählen insbesondere wesentliche<br />
nachteilige Veränderungen in der Vermögens-, Finanz- oder Ertr<strong>ag</strong>sl<strong>ag</strong>e oder Geschäftstätigkeit<br />
von STADA, soweit diese nicht in dem Prospekt vom 26. September 2003<br />
dargelegt sind, wesentliche Beschränkungen des Wertpapierhandels oder des Bankgeschäfts<br />
oder der Ausbruch oder eine Verschärfung von kriegerischen Handlungen, die wesentliche<br />
nachteilige Auswirkungen auf die Finanzmärkte zur Folge haben oder erwarten lassen.<br />
Im Falle des Rücktritts vom Aktienübernahmevertr<strong>ag</strong> erwerben die Aktionäre, die ihr<br />
Bezugsrecht ausgeübt haben, die Bezugsaktien zum Bezugspreis.<br />
Verbriefung der neuen Aktien<br />
Die Bezugsaktien werden in einer oder mehreren Globalurkunden verbrieft, die bei der<br />
Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt sind bzw. werden. Nach der Satzung<br />
ist der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seiner Anteile ausgeschlossen. Die Bezieher<br />
erhalten über ihre neuen Aktien voraussichtlich am 15. Oktober 2003 eine Gutschrift auf<br />
ihrem Girosammeldepot.<br />
Provision<br />
Für den Bezug der Bezugsaktien wird eine bankübliche Provision berechnet.<br />
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