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b¨orsenzulassungsprospekt/ verkaufsprospekt stada arzneimittel ag ...

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Zu den bisher bekannten Plänen zu Neuregelungen, die insbesondere für den Pharmamarkt<br />

relevant sein können, gehören<br />

) Die Weiterentwicklung von Modellen der integrierten Versorgung (Verbund von<br />

Leistungserbringern im Gesundheitswesen) mit spezifischen Vergütungsstrukturen für die<br />

beteiligten Ärzte;<br />

) der Ersatz der fixen, packungsgrößenbezogenen Patientenzuzahlung durch eine 10-prozentige,<br />

auf den Packungspreis bezogene Zuzahlung (mit Mindestzuzahlung EUR 5,00 und<br />

Höchstzuzahlung EUR 10,00 unter Beachtung von Sozialklauseln);<br />

) eine im Umfang noch nicht absehbare Herausnahme nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel<br />

und Arzneimittel zur Erhöhung der Lebensqualität aus der Erstattung durch die GKV;<br />

) Veränderungen bei den Zwangsrabatten zu Gunsten der GKV (Erhöhung des Herstellerrabattes<br />

für nicht festbetr<strong>ag</strong>sgeregelte Arzneimittel von sechs Prozent auf 16 Prozent, Wegfall des<br />

dreiprozentigen Großhandelsrabattes, der im Direktgeschäft mit Apotheken bisher vom Hersteller<br />

zu tr<strong>ag</strong>en war);<br />

) die Neuregelung der Festbeträge, d.h. der Höchstbeträge, die von der GKV für ein bestimmtes<br />

Arzneimittel übernommen werden, bei gleichzeitiger Neugestaltung der Bedingungen, unter<br />

denen ein Apotheker ein vom Arzt verordnetes Arzneimittel durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel<br />

ersetzen kann (Aut-Idem-Regelung);<br />

) die grundlegende Novellierung und teilweise Aufhebung der Arzneimittelpreisverordnung<br />

sowie<br />

) unter bestimmten Bedingungen die Aufhebung des Versandhandelsverbots von Arzneimitteln<br />

und des Mehrbesitzverbots von Apotheken.<br />

Regulierung der Produktzulassung und -herstellung<br />

Arzneimittel<br />

In allen Staaten innerhalb der EU, in den USA und in nahezu allen anderen Staaten auf der Welt<br />

dürfen Arzneimittel in der Regel nur mit einer vorherigen produktspezifischen nationalen Zulassung<br />

in den Verkehr gebracht werden.<br />

Dazu ist es in der Regel notwendig, gegenüber der national jeweils zuständigen Behörde mit<br />

umfangreichen Vorarbeiten und umfangreichen Unterl<strong>ag</strong>en (Dossiers) die Wirksamkeit, Sicherheit<br />

und Unbedenklichkeit sowie die Qualität eines Arzneimittels zu belegen. Die Behörde trifft<br />

dann auf der Basis dieser Unterl<strong>ag</strong>en ihre Entscheidung über eine Zulassung. Die gesetzlichen<br />

Anforderungen an Inhalt und Struktur eines Zulassungsdossiers unterscheiden sich von Land zu<br />

Land, auch innerhalb der EU und insbesondere im Vergleich zu den USA.<br />

In der EU ist die Arzneimittelzulassung und -herstellung sowohl durch nationale wie auch durch<br />

europäische Rechtsvorschriften umfassend geregelt. Der rechtliche Rahmen wurde in den vergangenen<br />

Jahrzehnten durch zahlreiche Novellierungen fortentwickelt und verändert, wobei der<br />

Trend in Europa hin zu einer immer stärkeren Verl<strong>ag</strong>erung von Entscheidungen und Verfahren<br />

auf europäische Gremien geht. Eine derzeit in Gang befindliche tiefgreifende Reform des europäischen<br />

Arzneimittelrechts soll noch vor dem Sticht<strong>ag</strong> der EU-Erweiterung am 1. Mai 2004<br />

abgeschlossen werden. Die möglichen Auswirkungen der geplanten Reformen auf einzelne Unternehmen<br />

sind noch nicht abzusehen.<br />

Im Zuge der zunehmenden Europäisierung des Arzneimittelrechts wurde für Zulassungen eines<br />

Arzneimittels in mehr als einem EU-Mitgliedstaat das sog. dezentrale Zulassungsverfahren geschaffen,<br />

das auf dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung beruht (sog. Mutual-Recognition-<br />

Verfahren bzw. MR-Verfahren), sowie insbesondere für neuartige Arzneimittel aus dem Bereich<br />

der Biotechnologie das zentrale Zulassungsverfahren.<br />

Im Rahmen des Zulassungsverfahrens sind umfangreiche Unterl<strong>ag</strong>en (Dossiers), insbesondere<br />

die Ergebnisse und Auswertungen analytischer, pharmakologisch-toxikologischer und klinischer<br />

Prüfungen einzureichen. Die zur Erstellung des Zulassungsdossiers erforderlichen Tests erfordern<br />

ein spezifisches Know-how, erhebliche Investitionen sowie einen Zeitaufwand von mehre-<br />

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