b¨orsenzulassungsprospekt/ verkaufsprospekt stada arzneimittel ag ...
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Zu den bisher bekannten Plänen zu Neuregelungen, die insbesondere für den Pharmamarkt<br />
relevant sein können, gehören<br />
) Die Weiterentwicklung von Modellen der integrierten Versorgung (Verbund von<br />
Leistungserbringern im Gesundheitswesen) mit spezifischen Vergütungsstrukturen für die<br />
beteiligten Ärzte;<br />
) der Ersatz der fixen, packungsgrößenbezogenen Patientenzuzahlung durch eine 10-prozentige,<br />
auf den Packungspreis bezogene Zuzahlung (mit Mindestzuzahlung EUR 5,00 und<br />
Höchstzuzahlung EUR 10,00 unter Beachtung von Sozialklauseln);<br />
) eine im Umfang noch nicht absehbare Herausnahme nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel<br />
und Arzneimittel zur Erhöhung der Lebensqualität aus der Erstattung durch die GKV;<br />
) Veränderungen bei den Zwangsrabatten zu Gunsten der GKV (Erhöhung des Herstellerrabattes<br />
für nicht festbetr<strong>ag</strong>sgeregelte Arzneimittel von sechs Prozent auf 16 Prozent, Wegfall des<br />
dreiprozentigen Großhandelsrabattes, der im Direktgeschäft mit Apotheken bisher vom Hersteller<br />
zu tr<strong>ag</strong>en war);<br />
) die Neuregelung der Festbeträge, d.h. der Höchstbeträge, die von der GKV für ein bestimmtes<br />
Arzneimittel übernommen werden, bei gleichzeitiger Neugestaltung der Bedingungen, unter<br />
denen ein Apotheker ein vom Arzt verordnetes Arzneimittel durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel<br />
ersetzen kann (Aut-Idem-Regelung);<br />
) die grundlegende Novellierung und teilweise Aufhebung der Arzneimittelpreisverordnung<br />
sowie<br />
) unter bestimmten Bedingungen die Aufhebung des Versandhandelsverbots von Arzneimitteln<br />
und des Mehrbesitzverbots von Apotheken.<br />
Regulierung der Produktzulassung und -herstellung<br />
Arzneimittel<br />
In allen Staaten innerhalb der EU, in den USA und in nahezu allen anderen Staaten auf der Welt<br />
dürfen Arzneimittel in der Regel nur mit einer vorherigen produktspezifischen nationalen Zulassung<br />
in den Verkehr gebracht werden.<br />
Dazu ist es in der Regel notwendig, gegenüber der national jeweils zuständigen Behörde mit<br />
umfangreichen Vorarbeiten und umfangreichen Unterl<strong>ag</strong>en (Dossiers) die Wirksamkeit, Sicherheit<br />
und Unbedenklichkeit sowie die Qualität eines Arzneimittels zu belegen. Die Behörde trifft<br />
dann auf der Basis dieser Unterl<strong>ag</strong>en ihre Entscheidung über eine Zulassung. Die gesetzlichen<br />
Anforderungen an Inhalt und Struktur eines Zulassungsdossiers unterscheiden sich von Land zu<br />
Land, auch innerhalb der EU und insbesondere im Vergleich zu den USA.<br />
In der EU ist die Arzneimittelzulassung und -herstellung sowohl durch nationale wie auch durch<br />
europäische Rechtsvorschriften umfassend geregelt. Der rechtliche Rahmen wurde in den vergangenen<br />
Jahrzehnten durch zahlreiche Novellierungen fortentwickelt und verändert, wobei der<br />
Trend in Europa hin zu einer immer stärkeren Verl<strong>ag</strong>erung von Entscheidungen und Verfahren<br />
auf europäische Gremien geht. Eine derzeit in Gang befindliche tiefgreifende Reform des europäischen<br />
Arzneimittelrechts soll noch vor dem Sticht<strong>ag</strong> der EU-Erweiterung am 1. Mai 2004<br />
abgeschlossen werden. Die möglichen Auswirkungen der geplanten Reformen auf einzelne Unternehmen<br />
sind noch nicht abzusehen.<br />
Im Zuge der zunehmenden Europäisierung des Arzneimittelrechts wurde für Zulassungen eines<br />
Arzneimittels in mehr als einem EU-Mitgliedstaat das sog. dezentrale Zulassungsverfahren geschaffen,<br />
das auf dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung beruht (sog. Mutual-Recognition-<br />
Verfahren bzw. MR-Verfahren), sowie insbesondere für neuartige Arzneimittel aus dem Bereich<br />
der Biotechnologie das zentrale Zulassungsverfahren.<br />
Im Rahmen des Zulassungsverfahrens sind umfangreiche Unterl<strong>ag</strong>en (Dossiers), insbesondere<br />
die Ergebnisse und Auswertungen analytischer, pharmakologisch-toxikologischer und klinischer<br />
Prüfungen einzureichen. Die zur Erstellung des Zulassungsdossiers erforderlichen Tests erfordern<br />
ein spezifisches Know-how, erhebliche Investitionen sowie einen Zeitaufwand von mehre-<br />
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