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RESOhelp - Diakonisches Werk Hannover

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Foto: ©JVA Sehnde<br />

Arbeit mit<br />

Gefangenen aus<br />

anderen JVA`en<br />

Im vergangenen Jahr wandten<br />

sich weitere 8 Inhaftierte –<br />

davon Frauen - aus anderen<br />

Gefängnissen schriftlich oder<br />

telefonisch an uns. Bei den 24<br />

Beratungskontakten ging es<br />

überwiegend um Wohnungssuche.<br />

In Einzelfällen waren<br />

Schuldenregulierung, Informationen<br />

zur Vorbereitung der<br />

Entlassung und Geldprobleme<br />

die Anliegen.<br />

Zwei Personen nahmen die<br />

Hilfe der Beratungsstelle nach<br />

der Entlassung aus der Haft<br />

weiter in Anspruch.<br />

4<br />

Fazit<br />

Gefangene, denen keine Sozialwohnung vermittelt werden<br />

kann oder die keine Lockerungen zur Wohnungssuche<br />

erhalten, landen in unzureichenden, unsicheren<br />

Wohnverhältnissen. Davon waren die ohnehin rückfallgefährdeten<br />

Suchtabhängigen betroffen.<br />

Wenn die JVA diesem Personenkreis im Wege begleiteter<br />

Ausgänge ermöglichte eine Wohnung zu finden, könnte<br />

die Wohnungslosigkeit als Rückfall fördernder Umstand<br />

ausgeschaltet werden. Hier wird deutlich, wie ein starkes<br />

Sicherheitsdenken dem Anspruch gelingender Resozialisierung entgegensteht.<br />

b) Lebensunterhalt<br />

Neben den eigenen vier Wänden bewegt Gefangene vor der Entlassung die Frage nach<br />

dem finanziellen Auskommen.<br />

Rund 90% der von uns in der Haft beratenen Personen erwarten nach der Entlassung<br />

Leistungen nach SGB II (Hartz IV). Nur 0% haben vor oder während der Haft einen<br />

Anspruch auf Arbeitslosengeld I erlangt.<br />

Bereits vor der Haft hat die Mehrzahl der von uns beratenen Personen von Hartz IV<br />

gelebt. Diese Klientel kennzeichnet nicht nur lange Zeiten der Erwerbslosigkeit. Es fehlen<br />

regelmäßig Schul- und Berufsabschluss, ein soziales Netz und eine stabile Gesundheit.<br />

Straffälligkeit geht häufig mit Suchtmittelabhängigkeit einher.<br />

Auf diesem Hintergrund brauchen diese Personen viel Unterstützung und Beratung bei<br />

allen Themen, die die Erlangung und Finanzierung der Unterkunft und des Lebensunterhaltes<br />

betreffen.<br />

Die Erwartungen der Jobcenter überfordern und verunsichern sie meist.<br />

Ziel unserer Beratung ist daher, die Gefangenen so umfassend und genau über ihre<br />

Möglichkeiten, Rechte und Pflichten aus dem SGB II zu beraten und sicher zustellen,<br />

dass die Unterkunft und der Lebensunterhalt durch die Jobcenter finanziert wird.<br />

Fazit<br />

Vor der Entlassung besteht ein großer Beratungsbedarf in Hinblick auf ALG II und<br />

Jobcenter.<br />

Analog zur Arbeitsagentur Lehrte sollten die Jobcenter diesem Bedarf Rechnung tragen,<br />

indem sie in der JVA regelmäßig Beratungszeiten anbieten.<br />

c) Abwendung der Haft<br />

In der JVA Sehnde sitzen auch Personen ein, die ihre Geldstrafe nicht bezahlt haben.<br />

Dabei handelt es sich oft um erstmals inhaftierte Verurteilte, die in der Regel wenige<br />

Monate oder gar nur Wochen zu verbüßen haben.<br />

Zum Haftantritt kam es meist dadurch, dass die Ratenzahlung an die Staatsanwaltschaft<br />

zuvor gescheitert oder gar nicht erst zustande gekommen war.<br />

Im vergangenen Jahr gelang es uns in drei Fällen mit den Staatsanwaltschaften Ratenzahlungen<br />

zu vereinbaren, nachdem die Jobcenter sich dazu bereit erklärt hatten und<br />

die geforderten Raten von den ALG II-Leistungen des Betroffenen abzuzweigen.<br />

Innerhalb von zwei Wochen konnte so die Haft aufgehoben werden und die Verurteilten<br />

gingen wieder nach Hause. Die Verurteilten zahlen die Raten bis jetzt verbindlich<br />

zurück, wodurch Haft und hohe Kosten abgewendet bzw. vermieden werden.<br />

Fazit<br />

Die JVA sollte bei Geldstrafern, die ihre Haft antreten, prüfen, ob Zahlungserleichterungen<br />

(Ratenzahlungen) nachträglich möglich sind und die Haft abgewendet werden kann.

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