RESOhelp - Diakonisches Werk Hannover
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Foto: ©JVA Sehnde<br />
Arbeit mit<br />
Gefangenen aus<br />
anderen JVA`en<br />
Im vergangenen Jahr wandten<br />
sich weitere 8 Inhaftierte –<br />
davon Frauen - aus anderen<br />
Gefängnissen schriftlich oder<br />
telefonisch an uns. Bei den 24<br />
Beratungskontakten ging es<br />
überwiegend um Wohnungssuche.<br />
In Einzelfällen waren<br />
Schuldenregulierung, Informationen<br />
zur Vorbereitung der<br />
Entlassung und Geldprobleme<br />
die Anliegen.<br />
Zwei Personen nahmen die<br />
Hilfe der Beratungsstelle nach<br />
der Entlassung aus der Haft<br />
weiter in Anspruch.<br />
4<br />
Fazit<br />
Gefangene, denen keine Sozialwohnung vermittelt werden<br />
kann oder die keine Lockerungen zur Wohnungssuche<br />
erhalten, landen in unzureichenden, unsicheren<br />
Wohnverhältnissen. Davon waren die ohnehin rückfallgefährdeten<br />
Suchtabhängigen betroffen.<br />
Wenn die JVA diesem Personenkreis im Wege begleiteter<br />
Ausgänge ermöglichte eine Wohnung zu finden, könnte<br />
die Wohnungslosigkeit als Rückfall fördernder Umstand<br />
ausgeschaltet werden. Hier wird deutlich, wie ein starkes<br />
Sicherheitsdenken dem Anspruch gelingender Resozialisierung entgegensteht.<br />
b) Lebensunterhalt<br />
Neben den eigenen vier Wänden bewegt Gefangene vor der Entlassung die Frage nach<br />
dem finanziellen Auskommen.<br />
Rund 90% der von uns in der Haft beratenen Personen erwarten nach der Entlassung<br />
Leistungen nach SGB II (Hartz IV). Nur 0% haben vor oder während der Haft einen<br />
Anspruch auf Arbeitslosengeld I erlangt.<br />
Bereits vor der Haft hat die Mehrzahl der von uns beratenen Personen von Hartz IV<br />
gelebt. Diese Klientel kennzeichnet nicht nur lange Zeiten der Erwerbslosigkeit. Es fehlen<br />
regelmäßig Schul- und Berufsabschluss, ein soziales Netz und eine stabile Gesundheit.<br />
Straffälligkeit geht häufig mit Suchtmittelabhängigkeit einher.<br />
Auf diesem Hintergrund brauchen diese Personen viel Unterstützung und Beratung bei<br />
allen Themen, die die Erlangung und Finanzierung der Unterkunft und des Lebensunterhaltes<br />
betreffen.<br />
Die Erwartungen der Jobcenter überfordern und verunsichern sie meist.<br />
Ziel unserer Beratung ist daher, die Gefangenen so umfassend und genau über ihre<br />
Möglichkeiten, Rechte und Pflichten aus dem SGB II zu beraten und sicher zustellen,<br />
dass die Unterkunft und der Lebensunterhalt durch die Jobcenter finanziert wird.<br />
Fazit<br />
Vor der Entlassung besteht ein großer Beratungsbedarf in Hinblick auf ALG II und<br />
Jobcenter.<br />
Analog zur Arbeitsagentur Lehrte sollten die Jobcenter diesem Bedarf Rechnung tragen,<br />
indem sie in der JVA regelmäßig Beratungszeiten anbieten.<br />
c) Abwendung der Haft<br />
In der JVA Sehnde sitzen auch Personen ein, die ihre Geldstrafe nicht bezahlt haben.<br />
Dabei handelt es sich oft um erstmals inhaftierte Verurteilte, die in der Regel wenige<br />
Monate oder gar nur Wochen zu verbüßen haben.<br />
Zum Haftantritt kam es meist dadurch, dass die Ratenzahlung an die Staatsanwaltschaft<br />
zuvor gescheitert oder gar nicht erst zustande gekommen war.<br />
Im vergangenen Jahr gelang es uns in drei Fällen mit den Staatsanwaltschaften Ratenzahlungen<br />
zu vereinbaren, nachdem die Jobcenter sich dazu bereit erklärt hatten und<br />
die geforderten Raten von den ALG II-Leistungen des Betroffenen abzuzweigen.<br />
Innerhalb von zwei Wochen konnte so die Haft aufgehoben werden und die Verurteilten<br />
gingen wieder nach Hause. Die Verurteilten zahlen die Raten bis jetzt verbindlich<br />
zurück, wodurch Haft und hohe Kosten abgewendet bzw. vermieden werden.<br />
Fazit<br />
Die JVA sollte bei Geldstrafern, die ihre Haft antreten, prüfen, ob Zahlungserleichterungen<br />
(Ratenzahlungen) nachträglich möglich sind und die Haft abgewendet werden kann.