RESOhelp - Diakonisches Werk Hannover
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haben, wenn er „raus kommt“, vor allem eine eigene Wohnung. Da er Alkoholiker ist<br />
möchte er auf gar keinen Fall vorübergehend bei Freunden übernachten müssen oder<br />
in Unterkünften, um nicht wieder in Versuchung geführt zu werden. „Mit den andern<br />
ist es schwer nix zu trinken, wenn´s alle machen.“ Die Wohnungssuche gestaltet sich<br />
zunächst schwierig, da Herrn B. aufgrund seiner Vorgeschichte keine Lockerungen, d.h.<br />
Ausgänge gewährt werden. Andererseits ist aber die Haftentlassung an die Voraussetzung<br />
geknüpft, dass er bis dahin eine Wohnung gefunden hat. Wir können Herrn B. zu<br />
dem Zeitpunkt nur dahin gehend beraten, einen Antrag auf Wohnungsvermittlung bei der<br />
Stadt <strong>Hannover</strong> zu stellen und die Wohnungsbaugesellschaften wegen Wohnungsangeboten<br />
anzuschreiben. Zwei Wochen vor dem avisierten Entlassungstermin werden Herrn<br />
B. dann doch noch begleitete Ausgänge bewilligt, so dass wir eine Anzeige für ihn in die<br />
Zeitung setzen können und er gleichzeitig über das Internet und die Zeitungsannoncen<br />
nach Wohnungen suchen kann. Obwohl die Zeit knapp ist, gelingt es ihm eine Wohnung<br />
zu finden. Das Einverständnis des Jobcenters zum Mietvertrag sowie die Übernahme<br />
der Unterkunftskosten beantragt er noch aus der Haft heraus beim Jobcenter. Trotz der<br />
erheblichen Schwierigkeiten zu Beginn klappt nun alles bestens. Die damit entstandene<br />
große Erleichterung bei Herrn B. währt jedoch leider nicht lange, stattdessen stellen sich<br />
Ärger und Frust ein. Was war passiert?<br />
Mit der von Herrn B. neu angemieteten Wohnung im Stadtteil Misburg hat die Zuständigkeit<br />
vom Jobcenter gewechselt. Danach wurde Herr B. mit einer Flut von Schreiben<br />
aus dem nun zuständigen Jobcenter „begrüßt“: Der Mietvertrag wäre nicht aufzufinden,<br />
seine Haftbescheinigung läge nicht vor, verschiedene Belege müsse er noch nachreichen.<br />
Herr B. beklagte nach dem Erhalt solcher Schreiben häufig frustriert bei uns in der Beratungsstelle:<br />
„Das haben die doch alles schon von mir gekriegt. Wie oft soll ich das denn<br />
noch schicken? Eigentlich sollte ich mich um einen Therapieplatz kümmern und darum,<br />
meine Wohnung einzurichten.“<br />
An den beiden Fallbeispielen zeigt sich, wie abhängig das Gelingen eines Neustarts<br />
unserer Klienten und damit letztlich auch unserer Arbeit von der guten Zusammenarbeit<br />
mit den Jobcentern ist. Dass gute Absichten und Engagement seitens des Jobcenters vorhanden<br />
sind zeigt sich auch in der finanziellen Unterstützung unserer Arbeit und die gute<br />
Kooperation mit den Sachbearbeitern der Leistungsabteilungen der Stellen für Markt und<br />
Integration. Wünschenswert wäre noch eine Verbesserung im organisatorischen Ablauf,<br />
so dass das Risiko unserer Klienten, bedingt durch häufige Enttäuschungserfahrungen, in<br />
kriminelle Verhaltensmuster zurückzufallen, gesenkt werden könnte.<br />
Fallpauschale<br />
Nach Einführung des Sozialgesetzbuches Teil II zum . .2005 war für die AG Resohelp<br />
schnell deutlich, dass es große Gemeinsamkeiten mit den Jobcentern gab. Anfang 2006<br />
wurden erste Gespräche zu Kooperation und Förderung geführt. Dies führte zum .5.2006<br />
zum Beitritt des Jobcenter Region <strong>Hannover</strong> zur Arbeitsgemeinschaft. In der Konsequenz<br />
kam es dann in den Folgejahren zur Förderung der Strafentlassenenhilfe in Form von<br />
Zuwendungen und jetzt erstmals für das Jahr 20 0 zu einer Vereinbarung, die die Förderung<br />
in Korrelation zur Anzahl der beratenen und betreuten Klienten festlegt. Die<br />
Grundlage hierzu bietet der § 7 SGB II mit der Möglichkeit zum Abschluss von Leistungs-,<br />
Entgelt- und Prüfungsvereinbarungen. Festgehalten wurden in der Vereinbarung<br />
gegenseitige Information über generelle Notlagen und Bedarfe und Hilfekonferenzen in<br />
Einzelfällen je nach Bedarf des Klienten unter Achtung der Eigenständigkeit des Hilfeangebots<br />
der Arbeitsgemeinschaft Resohelp. Damit zahlt das Jobcenter als Mitglied der AG<br />
Resohelp einen Beitrag zu der Arbeit in Form einer Pauschale pro beratenem Einzelfall.<br />
Mit dieser Vereinbarung wird die Wichtigkeit der Ausrichtung der Strafentlassenenhilfe<br />
auf Integration in die Gesellschaft bis hin zur Aufnahme einer regelmäßigen Tätigkeit<br />
unterstrichen.<br />
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