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RESOhelp - Diakonisches Werk Hannover

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Zusammenarbeit mit<br />

Die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Region <strong>Hannover</strong> ist von besonderer Bedeutung<br />

für unsere Arbeit, weil mehr als die Hälfte unserer Klientel arbeitslos gemeldet ist<br />

und vorwiegend Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat. Im vergangenen Jahr waren das<br />

229 der insgesamt 4 5 Personen.<br />

Unsere Klientel hielt sich überwiegend – in 75 Fällen- in der Stadt <strong>Hannover</strong> auf, während<br />

26 Personen die Region <strong>Hannover</strong> als ihren Aufenthaltsort angaben. 20 Personen<br />

waren vor Leistungsbeginn inhaftiert – allein 60 davon in der JVA <strong>Hannover</strong>.<br />

Die Wohnverhältnisse der meisten Hilfesuchenden mit ALG II- Hintergrund beim ersten<br />

Kontakt in der Beratungsstelle können als unzureichend bezeichnet werden: 27 Klienten<br />

fanden bei Bekannten und Freunden Aufnahme oder lebten auf der Straße. Sie waren<br />

daher für das Jobcenter nicht ständig erreichbar und erfüllten nicht die Bedingungen zum<br />

Empfang von Leistungen nach Arbeitslosengeld II.<br />

Lediglich 2/ von den 229 Personen lebte in einer Wohnung oder einem möblierten Zimmer.<br />

Unsere Klientel charakterisiert weitere Schwierigkeiten, die beträchtliche Vermittlungshemmnisse<br />

auf dem Arbeitsmarkt darstellen:<br />

• akute Suchtprobleme, die ca. 80% aller Klienten betrifft, wovon ein Großteil sich<br />

einer Substitutionsbehandlung unterzieht<br />

• schlechte Schulbildung und berufliche Qualifikation, Langzeitarbeitslosigkeit, mehr<br />

als drei Haftstrafen und Überschuldung.<br />

Mit unseren Hilfen wollen wir deshalb zunächst die Existenzgrundlage sicherstellen:<br />

• Bereitstellen einer Postanschrift für den Bezug von Arbeitslosengeld II<br />

• Hilfe bei Suche, Finanzierung und Erhalt einer Wohnung<br />

• Unterstützung bei der Ordnung der wirtschaftlichen Verhältnisse<br />

• Hilfe bei Sucht- und Gesundheitsproblemen.<br />

Fallbeispiele<br />

Die Geschichte von Herrn T. zeigt, dass unsere Klienten bereits während der Haft<br />

bestrebt sind, eine eigene Wohnung zu finden und ihren Lebensunterhalt finanziell<br />

abzusichern.<br />

Der 2 -jährige ist einer unserer jüngsten Klienten und kommt nach einer einjährigen<br />

Haft zum zweiten Mal in unsere Beratungsstelle. Zunächst kann er bei Freunden unterschlüpfen.<br />

Er hat jedoch kein Geld und wünscht sich Hilfe bei der Suche nach einer<br />

Wohnung. Für das Jobcenter braucht er eine postalische Adresse und eine Fahrkarte,<br />

um sich einen Vorschuss und einen Antrag auf ALG II aushändigen lassen zu können. Am<br />

nächsten Tag kommt er erneut zu uns. Herr T. leidet unter einer Lernbehinderung. Mit<br />

dem Ausfüllen der Antragsformulare kommt er nicht zurecht. Wir helfen ihm dabei, was<br />

einige Zeit dauert, die wir uns aber gerne nehmen, damit Herr T. nachvollziehen kann,<br />

was das Jobcenter von ihm wissen möchte. Schließlich wird der ausgefüllte Antrag mit<br />

den erforderlichen Unterlagen an das Jobcenter geschickt und von dort nach kurzer<br />

Zeit bewilligt. Inzwischen haben wir mit Herrn T. den Text für eine Wohnungsanzeige<br />

formuliert und sie bei der HAZ/NP aufgegeben. Trotz seiner<br />

Lernbehinderung ist Herr T. entschlossen, seine missliche Lage<br />

zu verändern und sich dazu so viel Unterstützung wie möglich<br />

zu holen. Letztendlich schafft er es sogar eigenständig eine<br />

Wohnung zu finden. Die Erstausstattung dafür beantragt er mit<br />

unserer Hilfe. Leider klappt dieses an sich einfache Verfahren<br />

nicht immer so reibungslos wie es eigentlich könnte.<br />

Ein wesentlicher Erschwernisfaktor liegt für unsere Klienten oftmals<br />

darin, dass sie infolge ihrer speziellen Lebenssituation den<br />

Wohnsitz häufig wechseln. Dadurch ändert sich die Zuständigkeit<br />

des Jobcenters, womit häufig Ärger und Unzufriedenheit auf beiden<br />

Seiten einhergehen, wie das folgende Fallbeispiel zeigt:<br />

Herr B. wendet sich bereits mehrere Monate vor seinem voraussichtlichen<br />

Entlassungstermin an uns. Er möchte alles geregelt

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