RESOhelp - Diakonisches Werk Hannover
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• Warum hat der Klient in der Vergangenheit nicht selbst<br />
agiert und gezahlt?<br />
• Welche persönlichen Umstände sind in diesem Fall zu<br />
berücksichtigen?<br />
• Wie sehen die wirtschaftlichen Verhältnisse aus?<br />
• Kommt eine Ratenzahlung in Betracht und wenn, in<br />
welcher Höhe?<br />
• Kann der Hilfesuchende selbstständig tilgen?<br />
• Ist es erforderlich, über uns eine Geldverwaltung<br />
anzubieten?<br />
Dann schlagen wir dem zuständigen Rechtspfleger vor, in welcher<br />
Höhe die Geldstrafe monatlich getilgt werden soll. Dieser Betrag richtet sich nach<br />
dem Einkommen, das der Klient zur Verfügung hat. So kann ein Rentner mit einer ausreichenden<br />
Rente monatlich 250,-- € selbstständig per Dauerauftrag zahlen. Eine Mutter<br />
mit zwei kleinen Kindern, die von ALG II leben muss, dagegen nur 25,-- €. Damit sie nicht<br />
in die Gefahr gerät, die Raten wieder nicht zu zahlen, tritt sie den Betrag von ihren ALG<br />
II-Leistungen an uns ab.<br />
In den allermeisten Fällen stimmen die Rechtspfleger sogleich zu. Nur selten wollen sie<br />
die Einkommenssituation noch schriftlich belegt haben. Die Verurteilten stellen in der<br />
Regel die Anträge bei der Staatsanwaltschaft auf Selbstzahlung oder Geldverwaltung<br />
über uns. Im Einzelfall beantragen wir „Arbeit statt Strafe“, wenn keine ausreichende<br />
Zahlungsmöglichkeit vorhanden ist.<br />
Bei der Erstberatung verdeutlichen wir die Situation, in der sich der Hilfesuchende<br />
befindet und die Rolle, die wir in dieser Angelegenheit einnehmen. Vielen ist der Ernst<br />
ihrer Lage nicht klar. Das hat damit zu tun, dass sie nie zuvor inhaftiert waren.<br />
Je nach Verlauf des Einzelfalls und der Situationsklärung entscheiden der Klient und der<br />
Sozialpädagoge gemeinsam, ob eine Abtretungserklärung vonnöten ist oder nicht.<br />
Diese werden nur auf ALG II-Leistungen und im Einzelfall auf SGB XII-Leistungen eingerichtet.<br />
Bezieher von ALG II-Leistungen weisen wir darauf hin, dass sie für den weiteren<br />
Leistungsbezug nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes selbst sorgen müssen, um Zahlungsengpässe<br />
oder -ausfälle zu vermeiden.<br />
Resohelp hat dafür zwei Treuhandkonten eingerichtet, auf die die jeweiligen Raten der<br />
Verurteilten Anfang des Monats eingehen. Unsere Aufgabe dabei ist es, diese regelmäßig<br />
an die Staatsanwaltschaft zu überweisen und entsprechend zu verbuchen.<br />
Selbstzahler sind von uns gehalten, ihre Zahlungen hier regelmäßig zu melden, damit<br />
wir die einzelnen Fälle nachweisen können.<br />
Neben der administrativen Tätigkeit bearbeiten wir gleichzeitig oft sozialpädagogische<br />
Themen:<br />
• Trotzverhalten von jungen Leuten, die noch nicht verstanden haben, dass sie sich<br />
nur selbst schaden;<br />
• angemessener Umgang mit Geld;<br />
• vermeidendes Verhalten bei Problemen oder Konflikten im Umgang mit anderen<br />
Menschen und mit Behörden;<br />
• Wohnortwechsel und Neubeantragungen von Leistungen;<br />
• psychische Belastungen und Folgeerkrankungen;<br />
• innerfamiliäre Konflikte mit Partner, Eltern oder Kindern.<br />
Wir beobachten, dass es für die Hilfesuchenden hilfreich ist, über den Kontakt mit den<br />
Sozialpädagogen ihre Situation neu zu bewerten, um sich auf das Wesentliche zu konzentrieren<br />
und Beratung auch für ihre anderen belastenden Problemlagen zu erhalten<br />
oder bei Bedarf an eine andere Fachberatungsstelle vermittelt zu werden.<br />
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