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RESOhelp - Diakonisches Werk Hannover

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• Warum hat der Klient in der Vergangenheit nicht selbst<br />

agiert und gezahlt?<br />

• Welche persönlichen Umstände sind in diesem Fall zu<br />

berücksichtigen?<br />

• Wie sehen die wirtschaftlichen Verhältnisse aus?<br />

• Kommt eine Ratenzahlung in Betracht und wenn, in<br />

welcher Höhe?<br />

• Kann der Hilfesuchende selbstständig tilgen?<br />

• Ist es erforderlich, über uns eine Geldverwaltung<br />

anzubieten?<br />

Dann schlagen wir dem zuständigen Rechtspfleger vor, in welcher<br />

Höhe die Geldstrafe monatlich getilgt werden soll. Dieser Betrag richtet sich nach<br />

dem Einkommen, das der Klient zur Verfügung hat. So kann ein Rentner mit einer ausreichenden<br />

Rente monatlich 250,-- € selbstständig per Dauerauftrag zahlen. Eine Mutter<br />

mit zwei kleinen Kindern, die von ALG II leben muss, dagegen nur 25,-- €. Damit sie nicht<br />

in die Gefahr gerät, die Raten wieder nicht zu zahlen, tritt sie den Betrag von ihren ALG<br />

II-Leistungen an uns ab.<br />

In den allermeisten Fällen stimmen die Rechtspfleger sogleich zu. Nur selten wollen sie<br />

die Einkommenssituation noch schriftlich belegt haben. Die Verurteilten stellen in der<br />

Regel die Anträge bei der Staatsanwaltschaft auf Selbstzahlung oder Geldverwaltung<br />

über uns. Im Einzelfall beantragen wir „Arbeit statt Strafe“, wenn keine ausreichende<br />

Zahlungsmöglichkeit vorhanden ist.<br />

Bei der Erstberatung verdeutlichen wir die Situation, in der sich der Hilfesuchende<br />

befindet und die Rolle, die wir in dieser Angelegenheit einnehmen. Vielen ist der Ernst<br />

ihrer Lage nicht klar. Das hat damit zu tun, dass sie nie zuvor inhaftiert waren.<br />

Je nach Verlauf des Einzelfalls und der Situationsklärung entscheiden der Klient und der<br />

Sozialpädagoge gemeinsam, ob eine Abtretungserklärung vonnöten ist oder nicht.<br />

Diese werden nur auf ALG II-Leistungen und im Einzelfall auf SGB XII-Leistungen eingerichtet.<br />

Bezieher von ALG II-Leistungen weisen wir darauf hin, dass sie für den weiteren<br />

Leistungsbezug nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes selbst sorgen müssen, um Zahlungsengpässe<br />

oder -ausfälle zu vermeiden.<br />

Resohelp hat dafür zwei Treuhandkonten eingerichtet, auf die die jeweiligen Raten der<br />

Verurteilten Anfang des Monats eingehen. Unsere Aufgabe dabei ist es, diese regelmäßig<br />

an die Staatsanwaltschaft zu überweisen und entsprechend zu verbuchen.<br />

Selbstzahler sind von uns gehalten, ihre Zahlungen hier regelmäßig zu melden, damit<br />

wir die einzelnen Fälle nachweisen können.<br />

Neben der administrativen Tätigkeit bearbeiten wir gleichzeitig oft sozialpädagogische<br />

Themen:<br />

• Trotzverhalten von jungen Leuten, die noch nicht verstanden haben, dass sie sich<br />

nur selbst schaden;<br />

• angemessener Umgang mit Geld;<br />

• vermeidendes Verhalten bei Problemen oder Konflikten im Umgang mit anderen<br />

Menschen und mit Behörden;<br />

• Wohnortwechsel und Neubeantragungen von Leistungen;<br />

• psychische Belastungen und Folgeerkrankungen;<br />

• innerfamiliäre Konflikte mit Partner, Eltern oder Kindern.<br />

Wir beobachten, dass es für die Hilfesuchenden hilfreich ist, über den Kontakt mit den<br />

Sozialpädagogen ihre Situation neu zu bewerten, um sich auf das Wesentliche zu konzentrieren<br />

und Beratung auch für ihre anderen belastenden Problemlagen zu erhalten<br />

oder bei Bedarf an eine andere Fachberatungsstelle vermittelt zu werden.<br />

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