RESOhelp - Diakonisches Werk Hannover
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Geldverwaltung statt Ersatzfreiheitsstrafe in <strong>Hannover</strong><br />
Resohelp arbeitet bereits seit etlichen Jahren wirkungsvoll mit den Gerichten und<br />
Staatsanwaltschaft zur Regulierung von Geldstrafen zusammen.<br />
Als der Erlass vorlag, traf die Beratungsstelle mit der Staatsanwaltschaft <strong>Hannover</strong><br />
die nötigen Vorbereitungen und Vereinbarungen für die praktische Umsetzung des Projektes<br />
vor Ort. Die Zusammenarbeit sollte so einfach wie möglich zu gestalten sein, um<br />
den Arbeitsaufwand zu minimieren. In der Regel sollte ein Anruf bei der Rechtspflege<br />
zur Antragstellung ausreichen. Dabei umreißt der Mitarbeiter der Beratungsstelle kurz<br />
die finanzielle Situation des Klienten und beantwortet im Einzelfall Fragen des Rechtspflegers.<br />
Dann vereinbaren die Beteiligten wie die Geldstrafe künftig getilgt werden<br />
soll. Unter Umständen wird gemeinnützige Arbeit statt Strafe beantragt. In dem Fall<br />
endet die Hilfestellung der Anlaufstelle. Die Rechtspflege gibt diesen Vorgang dann<br />
zur Überwachung und Unterstützung bei Arbeitsplatzsuche an den AJSD (Ambulanter<br />
JustizSozialDienst) ab und der Hilfesuchende wird künftig dort begleitet.<br />
Entwicklung der Fallzahlen und Arbeitsaufwand<br />
Wir starteten in das Jahr 20 0 mit 2 laufenden Geldstrafenfällen aus dem Vorjahr. Ab<br />
Februar vermittelten die Staatsanwaltschaften die in Frage kommenden Verurteilten an<br />
uns, so dass wir Ende des Jahres insgesamt für 0 Klienten 4 Geldstrafenverfahren<br />
verzeichneten.<br />
Die Zahl der Beratungen rund um die Geldstrafen stieg infolgedessen von 07 Kontakten<br />
im Jahr 2009 um 05 % auf 2 9 Kontakte im Jahr 20 0.<br />
Überdies entstand ein enorm hoher Verwaltungsaufwand bei den Buchungen, der Zahlungsüberwachung,<br />
dem Schriftverkehr und der statistischen Erfassung der Fälle.<br />
Da wir diese zusätzlichen Aufgaben mit unserem sozialpädagogischen und Verwaltungspersonal<br />
zu meistern hatten, kam es im 2. Quartal 20 0 zu einer starken Verdichtung der<br />
Arbeit. Dieser versuchten wir zunächst dadurch zu begegnen, dass täglich ein/e Sozialarbeiter/in<br />
für die Bearbeitung der Geldstrafenfälle zur Verfügung stand. Mitte des Jahres<br />
erreichten wir die Grenze unserer Leistungsfähigkeit und teilten dieses der Staatsanwaltschaft<br />
<strong>Hannover</strong> und dem Oberlandesgericht Oldenburg mit. Unseren Wunsch nach einem<br />
„Vermittlungsstopp“ erfüllte die Staatsanwaltschaft zwar nicht. Sie ordnete jedoch an,<br />
dass die Verurteilten erst mit der „Ladung zum Strafantritt“ auf unser Hilfeangebot hingewiesen<br />
werden. Die Vermittlungen wurden allerdings nur im September und Oktober<br />
weniger und brachten keine nennenswerte Entlastung.<br />
Methodisches Vorgehen im Einzelfall<br />
Wenn zu Geldstrafe Verurteilte vom Rechtspfleger einen<br />
Hinweis auf die Anlaufstellen bekommen, ist in der Vergangenheit<br />
meistens bereits einiges schief gelaufen<br />
(z. B. keine oder unregelmäßigen Ratenzahlungen).<br />
Oft melden sich Menschen, die bereits eine Ladung<br />
zum Strafantritt erhalten haben, erst auf den „letzten<br />
Drücker“ bei uns oder wenn die 4-tägige Frist bereits<br />
verstrichen ist. Wenn der Verurteilte hier vorspricht,<br />
setzen wir uns unverzüglich mit der Staatsanwaltschaft<br />
telefonisch in Verbindung. In begründeten Fällen beantragen<br />
wir eine Fristverlängerung, die in den meisten<br />
Fällen gewährt wird.<br />
Im Erstgespräch klären wir mit dem Hilfesuchenden ausführlich<br />
die konkrete Situation: