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RESOhelp - Diakonisches Werk Hannover

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Geldverwaltung statt Ersatzfreiheitsstrafe in <strong>Hannover</strong><br />

Resohelp arbeitet bereits seit etlichen Jahren wirkungsvoll mit den Gerichten und<br />

Staatsanwaltschaft zur Regulierung von Geldstrafen zusammen.<br />

Als der Erlass vorlag, traf die Beratungsstelle mit der Staatsanwaltschaft <strong>Hannover</strong><br />

die nötigen Vorbereitungen und Vereinbarungen für die praktische Umsetzung des Projektes<br />

vor Ort. Die Zusammenarbeit sollte so einfach wie möglich zu gestalten sein, um<br />

den Arbeitsaufwand zu minimieren. In der Regel sollte ein Anruf bei der Rechtspflege<br />

zur Antragstellung ausreichen. Dabei umreißt der Mitarbeiter der Beratungsstelle kurz<br />

die finanzielle Situation des Klienten und beantwortet im Einzelfall Fragen des Rechtspflegers.<br />

Dann vereinbaren die Beteiligten wie die Geldstrafe künftig getilgt werden<br />

soll. Unter Umständen wird gemeinnützige Arbeit statt Strafe beantragt. In dem Fall<br />

endet die Hilfestellung der Anlaufstelle. Die Rechtspflege gibt diesen Vorgang dann<br />

zur Überwachung und Unterstützung bei Arbeitsplatzsuche an den AJSD (Ambulanter<br />

JustizSozialDienst) ab und der Hilfesuchende wird künftig dort begleitet.<br />

Entwicklung der Fallzahlen und Arbeitsaufwand<br />

Wir starteten in das Jahr 20 0 mit 2 laufenden Geldstrafenfällen aus dem Vorjahr. Ab<br />

Februar vermittelten die Staatsanwaltschaften die in Frage kommenden Verurteilten an<br />

uns, so dass wir Ende des Jahres insgesamt für 0 Klienten 4 Geldstrafenverfahren<br />

verzeichneten.<br />

Die Zahl der Beratungen rund um die Geldstrafen stieg infolgedessen von 07 Kontakten<br />

im Jahr 2009 um 05 % auf 2 9 Kontakte im Jahr 20 0.<br />

Überdies entstand ein enorm hoher Verwaltungsaufwand bei den Buchungen, der Zahlungsüberwachung,<br />

dem Schriftverkehr und der statistischen Erfassung der Fälle.<br />

Da wir diese zusätzlichen Aufgaben mit unserem sozialpädagogischen und Verwaltungspersonal<br />

zu meistern hatten, kam es im 2. Quartal 20 0 zu einer starken Verdichtung der<br />

Arbeit. Dieser versuchten wir zunächst dadurch zu begegnen, dass täglich ein/e Sozialarbeiter/in<br />

für die Bearbeitung der Geldstrafenfälle zur Verfügung stand. Mitte des Jahres<br />

erreichten wir die Grenze unserer Leistungsfähigkeit und teilten dieses der Staatsanwaltschaft<br />

<strong>Hannover</strong> und dem Oberlandesgericht Oldenburg mit. Unseren Wunsch nach einem<br />

„Vermittlungsstopp“ erfüllte die Staatsanwaltschaft zwar nicht. Sie ordnete jedoch an,<br />

dass die Verurteilten erst mit der „Ladung zum Strafantritt“ auf unser Hilfeangebot hingewiesen<br />

werden. Die Vermittlungen wurden allerdings nur im September und Oktober<br />

weniger und brachten keine nennenswerte Entlastung.<br />

Methodisches Vorgehen im Einzelfall<br />

Wenn zu Geldstrafe Verurteilte vom Rechtspfleger einen<br />

Hinweis auf die Anlaufstellen bekommen, ist in der Vergangenheit<br />

meistens bereits einiges schief gelaufen<br />

(z. B. keine oder unregelmäßigen Ratenzahlungen).<br />

Oft melden sich Menschen, die bereits eine Ladung<br />

zum Strafantritt erhalten haben, erst auf den „letzten<br />

Drücker“ bei uns oder wenn die 4-tägige Frist bereits<br />

verstrichen ist. Wenn der Verurteilte hier vorspricht,<br />

setzen wir uns unverzüglich mit der Staatsanwaltschaft<br />

telefonisch in Verbindung. In begründeten Fällen beantragen<br />

wir eine Fristverlängerung, die in den meisten<br />

Fällen gewährt wird.<br />

Im Erstgespräch klären wir mit dem Hilfesuchenden ausführlich<br />

die konkrete Situation:

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