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I. Bericht des Sprechers der Geschäftsführung, Pfr. Albrecht Bähr ...

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<strong>Bericht</strong> Trägerversammlung am 27. September 2012<br />

Diakonissen Speyer-Mannheim<br />

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AG 06 Sozialstationen<br />

Esther Wingerter, lan<strong>des</strong>weite Referentin<br />

SGB V - Schiedsverfahren Rahmenvertrag<br />

Bei den seit vielen Jahren andauernden Verhandlungen zum Rahmenvertrag SGB V sind die<br />

Gespräche mit den Kostenträgern an dem Punkt angekommen, an dem Entscheidungen nur<br />

noch über Herrn Pu<strong>der</strong>bach als Schiedsperson möglich sind. Dieser führte zunächst mit den<br />

Vertragsparteien Mediationsgespräche. Von Seiten <strong>der</strong> Krankenkassen wird die Aufnahme<br />

neuer Leistungsmodule nach wie vor strikt abgelehnt. Im September wird ein weiteres Gespräch<br />

mit Herrn Pu<strong>der</strong>bach im kleinen Kreis mit Teilnehmenden <strong>der</strong> PflegeGesellschaft<br />

stattfinden.<br />

Zum 01.04.2012 kam es zum Abschluss einer neuen Vergütungsvereinbarung für Leistungen<br />

<strong>der</strong> Häuslichen Behandlungspflege in Höhe <strong>der</strong> Grundlohnsummensteigerung von 1,98 Prozent.<br />

Die kirchlichen Verbände geraten dabei vermehrt unter Druck, da die privaten Anbieter<br />

keine Tarifsteigerungen im gleichen Umfang nachweisen können. Abstimmungsprozesse<br />

unter den Verbänden innerhalb <strong>der</strong> PflegeGesellschaft sind optimierungsbedürftig.<br />

SGB XI - Vergütungsverhandlungen werden schwieriger<br />

Die Vergütungsverhandlungen für Pflegeleistungen nach SGB XI gestalteten sich im Jahr<br />

2012 aufgrund <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten Verhandlungsstrategie <strong>der</strong> Kostenträger außerordentlich<br />

schwierig. Die gemeinsamen Verhandlungen <strong>der</strong> Wohlfahrtsverbände und <strong>der</strong> Verbände <strong>der</strong><br />

privat-gewerblichen Pflegedienste auf <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>ebene scheinen sich dem Ende zu nähern.<br />

Offensichtliche Unterschiede in strukturellen, personellen, tarif- und arbeitsrechtlichen Gegebenheiten<br />

werden von den Kostenträgern nicht länger ignoriert. Durch differenzierte Angebote<br />

zur Vergütungsvereinbarung mit den in <strong>der</strong> PflegeGesellschaft vertretenen Verbänden<br />

drohte die Spaltung <strong>der</strong> PflegeGesellschaft. Der Vorstand <strong>der</strong> AG 06 kam darum kurzfristig<br />

zu einer Son<strong>der</strong>sitzung zusammen. Er lehnte daraufhin das vorliegende Angebot <strong>der</strong> Kostenträger<br />

ab und sprach sich gegen differenzierte Entgelte innerhalb <strong>der</strong> PflegeGesellschaft<br />

aus. Die Vertragsparteien konnten sich nur unter größter Kompromissbereitschaft über die<br />

Laufzeit <strong>des</strong> Vertrages verständigen. Vergütungen, die für manche Dienste zu Unternehmensgewinnen<br />

führen, sind für an<strong>der</strong>e, meinst kirchliche Einrichtungen defizitär. Für die tarifgebundenen<br />

kirchlichen Träger sind die Vergütungserhöhungen von 3 Prozent ab dem<br />

01.07.2012 und weiteren 2,25 Prozent für das Jahr 2013 nicht auskömmlich. Einzelverhandlungen<br />

in <strong>der</strong> ambulanten Pflege scheinen in Zukunft unumgänglich.<br />

Neuberechnung <strong>der</strong> Investitionskostenpauschale gem. § 82 Abs. 4 SGB XI<br />

In <strong>der</strong> Vergangenheit bestand in Rheinland-Pfalz die Vereinbarung, dass auf alle SGB XI<br />

Leistungskomplexe inkl. <strong>der</strong> Hausbesuchspauschale ein Investitionskostenzuschlag von<br />

pauschal 6 % erhoben werden kann. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist auf diese<br />

Regelung aufmerksam geworden und hat die Koppelung <strong>der</strong> Investitionskosten an die prozentuale<br />

Erhöhung <strong>der</strong> Leistungsentgelte ebenso wie die Erhebung <strong>des</strong> Investitionskostenzuschlags<br />

auf die Hausbesuchspauschale (HBP) beanstandet. Bei einem Treffen zwischen<br />

Vertretern <strong>der</strong> PflegeGesellschaft, <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>amtes und <strong>der</strong> Verbraucherzentrale wurde<br />

vereinbart, dass bei <strong>der</strong> Vergütungserhöhung <strong>der</strong> SGB XI Leistungen ab 01.07.2012 die absoluten<br />

Zuschläge für Investitionskosten (Cent-Beträge) unverän<strong>der</strong>t bleiben. Die PflegeGesellschaft<br />

wird bis Jahresende ein Verfahren zur jährlichen Erhöhung für Investitionskosten<br />

entwickeln. Nachdem den Vertretern <strong>der</strong> Verbraucherzentrale die Plausibilität zur Erhebung<br />

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