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Niederschrift zur öffentlichen Sitzung der ... - Mattsee

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<strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong><br />

<strong>zur</strong> <strong>öffentlichen</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Gemeindevertretung<br />

<strong>Sitzung</strong>stermin: Montag, den 21.03.2005<br />

<strong>Sitzung</strong>sbeginn: 19:00 Uhr<br />

<strong>Sitzung</strong>sende: 22.00 Uhr<br />

Ort, Raum: Gemeindeamt <strong>Sitzung</strong>szimmer<br />

Anwesend sind:<br />

BGM Maislinger Matthäus<br />

VBGM Brandhuber Josef<br />

GR Alterdinger Anton<br />

GR Mag. Schöchl Gerhard<br />

GR Maislinger Brigitte<br />

GV Tscherteu Tina<br />

GV Steiner Bernhard<br />

GV Lindner Josef<br />

GV Söllner Günther<br />

GR Schmidt Christian<br />

GR Unger Hans-Günther<br />

GV Weindl Monika<br />

GV Erlbacher Wolfgang<br />

GV Lackner Andreas<br />

GV Plank Anna<br />

GV Krammel Drita<br />

GV E<strong>der</strong> Isabella<br />

Entschuldigt fehlen:<br />

GV Keplinger Andreas<br />

GV Handlechner Stefan<br />

Tagesordnung:<br />

Öffentlicher Teil<br />

1. Anfragemöglichkeit <strong>der</strong> Bürger <strong>zur</strong> gegenständlichen Tagesordnung<br />

2. GV Protokoll vom 21.2.2005<br />

3. Ingrid Katharina Weiser, Ramooser Straße 39: Ansuchen um Einzelbewilligung gemäß § 24<br />

Abs. 3 SROG. 1998 betreffend Nutzungsän<strong>der</strong>ung einer Garage im Wohnraum.


4. Kanalbauabschnitt 13 - Darlehensvergabe<br />

5. Verkehrskonzept:<br />

5.1. Parkplatz - Nord: Berichterstattung<br />

5.2. Parkraumkonzept: Beschlussfassung<br />

Seite 2<br />

5.3. weitere Umsetzungsmaßnahmen: Beschlussfassung<br />

6. Erweiterungsbau Polytechnische Schule: Verhandlungsverfahren - Berichterstattung weitere<br />

Vorgangsweise - Beschlussfassung<br />

7. Berichte <strong>der</strong> Ausschüsse<br />

8. Sonstiges<br />

<strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong>:<br />

Öffentlicher Teil<br />

Die <strong>Sitzung</strong> ist öffentlich kundgemacht und die Tagesordnung den Gemeindevertretern rechtzeitig<br />

und nachweislich zugestellt worden.<br />

Beschlussfähigkeit ist gegeben.<br />

Zur Tagesordnung: GV Weindl for<strong>der</strong>t den BGM auf, dass zum Dringlichkeitsantrag vom 21.2.2005<br />

bezüglich „Pachtvertrag Schloss-Cafe“ heute Bericht erstattet wird.<br />

Der BGM verweist auf den zuständigen Ausschuss, <strong>der</strong> damit befasst und für die Berichterstattung<br />

zuständig ist.<br />

zu TOP 1) Anfragemöglichkeit <strong>der</strong> Bürger <strong>zur</strong> gegenständlichen Tagesordnung<br />

Maislinger Günther, Überfuhr 2 bezüglich Aufrechterhaltung <strong>der</strong> Privatzufahrt zu<br />

seiner Liegenschaft, welche seit 1955 besteht. Diese soll im <strong>der</strong>zeitigen Stand erhalten bleiben.<br />

BGM: Durch die Errichtung einer weiteren Zufahrt für den neu zu errichtenden Parkplatz, welche<br />

für dessen Aufschließung notwendig ist, wird seitens <strong>der</strong> Landesstraßenverwaltung eine 2. Zufahrt<br />

auf die Landesstraße nicht bewilligt.<br />

Der BGM wird diese Angelegenheit mit <strong>der</strong> Fam. Maislinger noch besprechen.<br />

zu TOP 2) GV Protokoll vom 21.2.2005<br />

kein Einwand<br />

zu TOP 3) Ingrid Katharina Weiser, Ramooser Straße 39: Ansuchen um Einzelbewilligung<br />

gemäß § 24 Abs. 3 SROG. 1998 betreffend Nutzungsän<strong>der</strong>ung einer<br />

Garage im Wohnraum.<br />

Einleitend berichtet <strong>der</strong> BGM, dass bei <strong>der</strong> Raumordnungs-Ausschuss-<strong>Sitzung</strong> am 7.12.2004<br />

das gegenständliche Ansuchen bereits beraten worden ist.<br />

Auszug aus Ausschuss-Protokoll 7.12.2004:<br />

Frau Ingrid Weiser hat für ihr Objekt „Ramooser Straße 39“ ein Ansuchen um raumordnungsgemäße<br />

Einzelbewilligung <strong>zur</strong> Umwidmung <strong>der</strong> PKW-Garage in einen Wohnraum gestellt. Konkret<br />

soll die bestehende Garagenfläche als Wohnraum genutzt werden, da Frau Weiser in diesem Objekt<br />

ihren Hauptwohnsitz errichten möchte und nebenbei Platz für die Eltern und die<br />

Großmutter vorhanden sein soll.


Seite 3<br />

Der Ausschuss kann sich eine Umwidmung vorstellen, wenn sichergestellt ist, dass mindestens<br />

4 Autoabstellplätze auf eigenem Grund vorhanden sind und die oberirdische Kubatur nicht erhöht<br />

wird. Es ist daher ein Plan vorzulegen, in dem die Abstellplätze nachvollziehbar und realistisch eingezeichnet<br />

sind.<br />

Beschluss: einstimmig<br />

Nachstehend die weitere Entwicklung und Stellungnahme <strong>der</strong> örtlichen Raumplanung:<br />

Sämtliche im § 24 Abs. 3 SROG vorgesehenen Verfahrensschritte sowie die erfor<strong>der</strong>lichen Kundmachungen<br />

sind durchgeführt und dazu keine Einwendungen gebracht worden.<br />

Auszug aus dem Gutachten <strong>der</strong> örtlichen Raumplanung:<br />

Die Gesuchstellerin, Frau Ingrid Weiser, beabsichtigt, die im Anschluss an ihr Sommerhaus bestehende<br />

Garage als Wohnraum zu nutzen und gemäß den vorliegenden Plänen von Herrn DI Wolfgang<br />

Heuthaler, Hernaugasse 18, 5020 Salzburg, dafür umzubauen. Das bestehende Wohnhaus<br />

dient <strong>zur</strong> Zeit als Sommerhaus, nach dem Umbau des gesamten Gebäudes inkl. <strong>der</strong>zeitiger Garage<br />

ist die Nutzung als Hauptwohnsitz vorgesehen. Die Nutzungsän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> bestehenden Garage in<br />

Wohnraum hat keinen Einfluss auf die Geschossfläche des gesamten Gebäudekomplexes (Bruttogeschossfläche<br />

Wohnhaus Bestand [Erd- und Obergeschoss]: ca. 133,0 m², Garage: ca. 24,50 m²,<br />

gesamt: ca. 157,50 m²). Die lt. Bauordnung vorzusehenden Stellplätze für PKW sind im Bereich vor<br />

und östlich <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Garage geplant.<br />

Das Vorhaben betrifft die Nutzungsän<strong>der</strong>ung des bestehenden, an das Wohnhaus angeschlossenen<br />

Garagenanbaues in zusätzlichen Wohnraum. Das gesamte Gebäude soll in weiterer Folge<br />

umgebaut werden, und <strong>der</strong> Gesuchstellerin zukünftig als Hauptwohnsitz dienen. Der Garagenanbau<br />

bildet mit dem Wohngebäude architektonisch eine Einheit, von <strong>der</strong> Seeseite ist die <strong>der</strong>zeitige<br />

Garage als solche nicht erkennbar. Gemäß den vorliegenden Plänen von DI Wolfgang Heuthaler<br />

(Plannummer <strong>Mattsee</strong>_8g_e vom Jänner 2005) ist vorgesehen, den durch die Nutzungsän<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Garage zusätzlichen gewonnenen Wohnraum <strong>der</strong> in Erd- und Obergeschoss befindlichen<br />

Wohneinheit anzuschließen. In weiterer Folge soll das bestehende Untergeschoss unter <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen<br />

Garage erweitert werden und zu einer Gästewohnung und Nebenräumen (Keller-, Lager,<br />

Technik, und Sanitärräume) umgebaut werden (siehe dazu auch eigene raumordnungsfachliche<br />

Stellungnahme). Durch die gegenständliche Nutzungsän<strong>der</strong>ung bleibt die Geschossfläche des gesamten<br />

Gebäudes unverän<strong>der</strong>t.<br />

Das gegenständliche Vorhaben steht nicht im Wi<strong>der</strong>spruch mit den Zielsetzungen und Vorhaben<br />

des Räumlichen Entwicklungskonzeptes <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Mattsee</strong> und den Bestimmungen des § 24<br />

Abs. 3 ROG 1998.<br />

Daher kann das Ansuchen um Einzelbewilligung <strong>zur</strong> Nutzungsän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> bestehenden Garage<br />

auf GP Nr. 648/1 (Teilfl.) und GP Nr. 648/6, KG Obernberg in Wohnraum aus Sicht <strong>der</strong> Ortsplanung<br />

befürwortet und <strong>zur</strong> Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen werden.<br />

Diskussion:<br />

GV Erlbacher und GR Unger verlangen die Vorlage des im Protokoll vom 7.12.2004 gefor<strong>der</strong>ten<br />

Planes, auf dem die 4 Autoabstellplätze eingezeichnet sind. Die Vorlage des Planes ist eine wesentliche<br />

Voraussetzung für die heutige Beschlussfassung. Ein Abstellen von Fahrzeugen ausser-<br />

halb <strong>der</strong> Liegenschaft (neben Ramooser Straße bzw. in <strong>der</strong> Ausweiche) ist nicht zulässig.<br />

Im übrigen wurde <strong>der</strong> heute vorliegende Antrag auf raumordnungsgemäße Bewilligung im Ausschuss<br />

nicht vorbehandelt.<br />

Der gefor<strong>der</strong>te Plan liegt dem Akt nicht bei.<br />

Raumordnungs-Ausschuss-Obmann VBGM Brandhuber berichtet, dass er sich durch einen Lokalaugenschein<br />

über die 4 gefor<strong>der</strong>ten Autoabstellplätze ein Bild von <strong>der</strong> Situation geschaffen hat.<br />

Auf Grund <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten (vorhandenen Flächen) können diese Abstellplätze<br />

jeweils links und rechts vom Haus situiert werden.<br />

Zusammenfassend stellt VBGM Brandhuber den Antrag auf Erteilung <strong>der</strong> Einzelbewilligung<br />

<strong>zur</strong> Nutzungsän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Garage in Wohnraum.


Seite 4<br />

Der BGM stellt den Antrag, das vorliegende Umwidmungsansuchen an den Raumordnungsausschuss<br />

<strong>zur</strong> weiteren Beratung zuzuleiten. Dazu muss <strong>der</strong> Plan mit <strong>der</strong> Darstellung<br />

<strong>der</strong> 4 Autoabstellplätze beigebracht werden.<br />

Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird mit den Gegenstimmen von VBGM Brandhuber<br />

und GV Steiner beschlossen.<br />

zu TOP 4) Kanalbauabschnitt 13 – Darlehensvergabe<br />

Am 03.03.2005 ist <strong>zur</strong> Ausfinanzierung des BA 13 Ramoos und Haag eine Darlehensausschreibung<br />

mit nachstehendem Text durchgeführt worden:<br />

Wir ersuchen um Erstellung eines Anbotes zu nachstehen<strong>der</strong> Ausschreibung:<br />

Darlehenssumme: Euro 270.000,00<br />

Verwendungszweck: Kanalbauabschnitt 13 Ramoos und Haag<br />

Laufzeit: 25 Jahre<br />

Darlehenszuzählung: nach Rechnungsfälligkeit über Girokonto<br />

Zeitpunkt <strong>der</strong> vollen Ausnutzung: 31.03.2007<br />

Tilgungsbeginn: 30.06.2007<br />

Annuität: in 50 gleichbleibenden Raten (Kapital und Zinsen)<br />

Zinsentilgung: während <strong>der</strong> Bauphase vierteljährlich lt. Vorschreibung<br />

Zinsen: fixer Zinssatz: ........% p.a.<br />

Variabler Zinssatz:<br />

Bindung an 6-Monats-Euribor (gem. statistischem Monatsheft <strong>der</strong> ÖNB Tab. 3.1.0)<br />

zum 30.6. und 31.12. jeden Jahres<br />

Anpassungstermine: 1.7./1.1.<br />

Basistag: 31.12.2005 %<br />

+- Aufschlag/ Abschlag %<br />

Spesen<br />

Provisionen<br />

Zinssatz %<br />

(Zinssatz gerundet %)<br />

Dem Angebot ist ein Tilgungsplan anzuschließen, aus dem die Gesamtbelastung (exkl. Nebengebühren)<br />

sowie die halbjährliche Belastung ersichtlich sind.<br />

Weiters ersuchen wir um Mitteilung <strong>der</strong> Bedingungen hinsichtlich einer etwaigen vorzeitigen Darlehenskündigung<br />

o<strong>der</strong> -rückzahlung.<br />

Anbotsabgabe: Gemeindeamt <strong>Mattsee</strong> (Hr. Hofbauer) bis 11.3.2005<br />

Die Darlehensausschreibung erfolgte an folgende Banken:<br />

Kommunalkredit Austria AG, Salzburger Landeshypothekenbank AG, Bank Austria Creditanstalt<br />

Salzburg, Salzburger Sparkasse Bank AG, Raiffeisenbank Obertrum-<strong>Mattsee</strong><br />

Nachstehend eine Aufstellung <strong>der</strong> eingelangten Darlehensanbote.<br />

Bank Basisverzinsung Aufschlag Zinssatz Spesen und Provision<br />

Salzburger Sparkasse Bank AG 2,215 0,110 2,325 keine<br />

Bank Austria Creditanstalt 2,215 0,110 2,325 keine<br />

Salzburger Landeshypothekenbank 2,215 0,110 2,325 keine<br />

Kommunalkredit Austria AG 2,215 0,070 2,285 keine<br />

Der Zinssatz 2,285 % <strong>der</strong> Kommunalkredit gilt bis zum Ende <strong>der</strong> Bauphase (Dezember 2006), in <strong>der</strong> Tilgungsphase<br />

2,314 %.<br />

Die Geschäftsleitung <strong>der</strong> Raiffeisenbank Obertrum-<strong>Mattsee</strong> hat mitgeteilt, dass sie aus geschäftspolitischen


Gründen (Zinsniveau) kein Anbot abgibt.<br />

Seite 5<br />

BGM Antrag:<br />

Aufgrund des Anbotsergebnisses erfolgt die Darlehensvergabe an die Kommunalkredit AG<br />

als Billigstbieter.<br />

Beschluss: einstimmig<br />

zu TOP 5) Verkehrskonzept:<br />

zu TOP 5.1) Parkplatz - Nord: Berichterstattung<br />

siehe nachstehenden Auszug aus dem Infrastruktur-Verkehrsausschuss-Protokoll vom<br />

7.3.2005:<br />

VBGM Brandhuber berichtet über die bisherige Entwicklung.<br />

Laut Mitteilung des Amtes <strong>der</strong> Salzburger Landesregierung Abt. 7 Naturschutz Dr. Günther hat<br />

sich herausgestellt, dass für die Nutzung als Parkplatz die raumordnungsgemäße Umwidmung in<br />

„Verkehrsfläche“ erfor<strong>der</strong>lich ist. Diesbezüglich gibt es am Montag, 14.3.2005 bei <strong>der</strong> zuständigen<br />

Abteilung 7 Raumordnung ein Gespräch über die Abwicklung des Verfahrens.<br />

Aufgrund dieses Umstandes schlägt <strong>der</strong> BGM vor, als 1. Bauetappe im Frühjahr den Bereich des<br />

Parkplatzes außerhalb des Naturschutzgebietes zu errichten; die 2. Bauetappe nach Vorliegen <strong>der</strong><br />

raumordnungsgemäßen Bewilligung im Herbst 2005.<br />

DI Rettenbacher erläutert den Ausschuss-Mitglie<strong>der</strong>n den Planungsstand.<br />

Familie Iglhauser wurde am 22.2.05 schriftlich über die geplanten Maßnahmen in Kenntnis gesetzt.<br />

Der Geometer ist beauftragt worden, die tatsächlich für Parkplatz und Rodung erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Flächen in <strong>der</strong> Natur auszustecken. Eine anschließende Besichtigung mit VBGM Brandhuber<br />

ist vorgeschlagen worden. Es erfolgte daraufhin keine Reaktion <strong>der</strong> Fam. Iglhauser.<br />

Nunmehr wird mit Fam. Iglhauser neuerlich ein Besichtigungstermin schriftlich vereinbart (VBGM<br />

Brandhuber). Sollte dieser wie<strong>der</strong> nicht wahrgenommen werden, ist anzunehmen, dass den geplanten<br />

Maßnahmen (u.a. Bodenuntersuchung durch Bautechnische Versuchs- und Forschungsanstalt,<br />

Rodung und Bauausführung) zugestimmt wird.<br />

Die Rodungsarbeiten werden über Maschinenring-Service Flachgau beauftragt; Ausführung: Steger<br />

Rudolf. Dieser wird auch die Holzbringung mit Fam. Iglhauser besprechen.<br />

Wenn mit Iglhausers alles abgeklärt ist, wird die BVFS mit den Bodenuntersuchungen beauftragt.<br />

Weiters werden die Stellungnahme aus naturschutzfachlicher Sicht vom 18.11.2004 und <strong>der</strong> Protokollauszug<br />

aus <strong>der</strong> GV-<strong>Sitzung</strong> vom 21.2.2005 zum Parkplatz Nord <strong>zur</strong> Erläuterung <strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />

Diskussion aufgetretenen Fragen verlesen.<br />

Seitens <strong>der</strong> SPÖ-Fraktion wird nochmals klar festgestellt:<br />

Es sind alle Kosten, die in Zusammenhang mit <strong>der</strong> Parkplatzerrichtung entstehen, zu erfassen und<br />

vor Beschlussfassung des Auftrages <strong>der</strong> GV <strong>zur</strong> Kenntnis zu bringen.<br />

(Kosten: WC-Sanierung, Ausstattung öffentliche Haltestelle, Weg über den Unersee, Stromanschluss,<br />

Ausgleichsmaßnahmen Naturschutz, Umwidmungskosten <strong>der</strong> örtlichen Raumplanung,<br />

Planung, Errichtung, Rückbaumaßnahme nach Ablauf des Pachtvertrages am 31.12.2025).<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Zur raumordnungsrechtlichen Widmung hat es am 14. 3. 2005 beim Amt <strong>der</strong> Sbg. Landesregierung<br />

ein Gespräch über den diesbezüglichen Verfahrensverlauf gegeben.<br />

Dazu kurz zusammengefasst nachstehendes Gesprächsergebnis:<br />

Bezüglich Naturschutz hat <strong>der</strong> BGM mit Magister Karin Rainer-Wenger folgendes fixiert:<br />

Die Gemeinde stellt für die Parkplatzherstellung einen Antrag mit Fertigstellungsfrist bis Ende<br />

2007.<br />

Es soll darauf hingewiesen werden, dass das ursprüngliche Projekt - auch im Sinne des Landschaftsbildes<br />

- abgeän<strong>der</strong>t wird. Die Parkfläche wird vom Hang näher an die Straße gerückt und<br />

die Fläche im bewilligten Bereich kleiner. In weiterer Folge wird um die Errichtung einer zusätzlichen<br />

Parkplatzfläche entlang <strong>der</strong> Landesstraße L 101 im Naturschutzgebiet bei <strong>der</strong> Naturschutzbe-


hörde des Landes angesucht.<br />

Seite 6<br />

Mit <strong>der</strong> Ausführung des ersten Bauabschnittes (Fläche außerhalb des Naturschutzgebietes) kann<br />

daher unter Bezugnahme auf die bestehende naturschutzbehördliche Bewilligung vom<br />

08.02.1999 begonnen werden.<br />

Bezugnehmend auf das Ergebnis <strong>der</strong> Beratungen in <strong>der</strong> Infrastruktur-Verkehrsausschuss-<br />

<strong>Sitzung</strong> vom 7.3.2005 hat DI. Krammer eine Zusammenstellung aller im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />

Parkplatzerrichtung anfallenden und zu erwartenden Kosten erarbeitet.<br />

Die nachstehenden Kostenanteile wurden auf <strong>der</strong> Preisbasis Ende des Jahres 2004 als Bruttokosten<br />

abgeschätzt:<br />

Zusammenstellung Gesamtkosten<br />

Straßenbau (nach Angebotsergebnis) Euro 341.000,--<br />

Beleuchtung (Elektrotechnik) Euro 12.000,--<br />

Bepflanzung Euro 9.000,--<br />

Wartehäuschen Euro 3.000,--<br />

Sanierung Sanitäranlagen (Installateur) Euro 4.000,--<br />

Vermessung, Planung, Ausschreibung, Bauaufsicht Euro 40.000,--<br />

Summe Gesamtkosten Euro 409.000,-- brutto<br />

Euro 340.833,-- netto<br />

Weiters wurden die Kosten eines eventuell notwendigen Rückbaues am Ende <strong>der</strong> Pachtdauer<br />

(2025) geschätzt, jedoch ebenfalls unter Zugrundelegung <strong>der</strong> Preisbasis mit Ende des Jahres 2004.<br />

Auf heutigem Preisniveau ist demnach ein Kostenansatz von Euro 45.000,-- für einen Rückbau<br />

<strong>der</strong> Parkplatzflächen anzugeben.<br />

In <strong>der</strong> <strong>öffentlichen</strong> Ausschreibung sind die Straßenbauarbeiten, einschließlich <strong>der</strong> notwendigen<br />

Infrastrukturen, <strong>der</strong> Markierung und Beschil<strong>der</strong>ung, sowie ein Regiearbeitsansatz <strong>zur</strong> baulichen<br />

Sanierung <strong>der</strong> bestehenden WC – Anlage enthalten.<br />

Die Anbotseröffnung dazu hat am heutigen Tage stattgefunden.<br />

12 Firmen haben angeboten:<br />

Nachstehend angeführte Anbotssummen sind Nettopreise und ungeprüft:<br />

ARGE Allgemeiner Straßenbau/ Fa. Erdbau Euro 284.056,51<br />

Fa. TEERAG/ASDAG Euro 288.645,29<br />

Fa. Gebrü<strong>der</strong> Hai<strong>der</strong> Euro 289.882,16<br />

Fa. Schmölzl Euro 295.506,70<br />

Fa. STRABAG Euro 305.029,12<br />

Fa. Fritz & Co. Euro 309.387,69<br />

Fa. Mörtinger & Grohmann Euro 310.598,80<br />

Fa. Hofmann Euro 318.737,49<br />

Fa. Hager Tiefbau Euro 319.016,03<br />

Fa. Held & Francke Euro 327.222,57<br />

Fa. Alpine-Mayre<strong>der</strong> Euro 345.298,65<br />

Fa. Felbermayr Euro 362.280,68<br />

Die Ausgleichsmaßnahmen <strong>der</strong> Auflassung <strong>der</strong> Parkplätze an <strong>der</strong> L101 <strong>Mattsee</strong>r Landesstraße (Johannisbrücke<br />

und Überfuhr) werden von <strong>der</strong> Landesstraßenverwaltung durchgeführt (Rückbau <strong>der</strong><br />

bestehenden Parkplätze) und sind demzufolge in den Finanzerfor<strong>der</strong>nissen <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Mattsee</strong>


nicht wirksam.<br />

Seite 7<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Familie Iglhauser:<br />

Mit Schreiben vom 08.03.2005 wurde sie nochmals davon in Kenntnis gesetzt, dass die <strong>zur</strong> Errichtung<br />

des Parkplatzes <strong>Mattsee</strong>-Nord erfor<strong>der</strong>liche Fläche vom Vermessungsbüro Constantini ausgepflockt<br />

worden ist. Es ist dazu vorgeschlagen worden, dass VBGM Brandhuber bis Freitag<br />

18.03.2005 mit Familie Iglhauser einen Lokalaugenschein vornimmt. Sollte bis zu diesem Termin<br />

keine Rückmeldung erfolgen, wird angenommen, dass Familie Iglhauser mit dem Ausmaß <strong>der</strong> benötigten<br />

Flächen (im Rahmen <strong>der</strong> vertraglichen Vereinbarung vom 22.12.1997) und den geplanten<br />

Maßnahmen (Bodenuntersuchung durch Bautechnische Versuchs- und Forschungsanstalt) Waldrodung<br />

und Baubeginn einverstanden ist. Mit Fax vom 09.03.2005 teilt Familie Iglhauser mit, dass<br />

sich mit VBGM Brandhuber in Verbindung setzen wird.<br />

Am Mittwoch, 16.3.2005 um 15.00 Uhr hat VBGM Brandhuber mit Hr. Iglhauser einen Lokalaugenschein<br />

bezüglich Parkplatz Nord durchgeführt.<br />

Mit Fax vom 19.03.2005 bestätigte Frau Iglhauser das Ergebnis <strong>der</strong> durchgeführten Begehung<br />

vom 16.03.2005 mit VBGM Brandhuber, welches die Gemeinde mit Schreiben vom 17.03.2005<br />

schriftlich mitgeteilt hat.<br />

Folgen<strong>der</strong> Inhalt dieser Fax-Nachricht:<br />

a) Sämtliche Schäden (Hangrutsch, Baumfall), welche jetzt o<strong>der</strong> künftig durch massive<br />

Eingriffe in Hang und Bepflanzung entstehen, gehen <strong>zur</strong> Lasten <strong>der</strong> Gemeinde.<br />

b) Die öffentliche Bushaltestelle war zu keinem Zeitpunkt Vertragsgegenstand. Daher<br />

wurde dieser Punkt <strong>zur</strong> Prüfung weitergereicht.<br />

c) Pächterin = Anna Iglhauser<br />

Bezüglich Stangenabstand, Höhe des Zaunes, schlupfsichere Einzäunung sämtlicher<br />

Flächen erwartet sie in den nächsten Tagen vor Baubeginn ein Schreiben <strong>der</strong> Gemeinde,<br />

damit eine Bearbeitung durch Handlechner Stefan sichergestellt ist.<br />

BGM zu diesem Fax:<br />

Pkt. a) ist klar<br />

Pkt. b) Mit <strong>der</strong> Errichtung <strong>der</strong> Bushaltestelle ist nach Ansicht des BGM keine vertragswidrige<br />

Nutzung <strong>der</strong> Parkflächen verbunden. Stellungnahme von Iglhauser wird abgewartet.<br />

Pkt. c) In <strong>der</strong> Vereinbarung vom 22.12.1997 Pkt. II/9 ist festgelegt, dass <strong>der</strong> geplante Weg zum<br />

Strandbad eine Breite von 1,5 m hat und von <strong>der</strong> Gemeinde zu erhalten ist. Weiters ist auf<br />

Kosten <strong>der</strong> Gemeinde auf <strong>der</strong> Seite des Dienstbarkeitsweges <strong>zur</strong> Wiese hin ein Stangen<br />

zaun zu errichten. Mit Pächter Handlechner Stefan wird eine Begehung durchgeführt.<br />

Die Bodenuntersuchungen wurden aufgrund dieses Gesprächsergebnisses in Auftrag gegeben und<br />

werden von <strong>der</strong> Bautechnischen Versuchs- und Forschungsanstalt am 30.03.2005 ausgeführt.<br />

BGM Maislinger berichtet, dass er mittlerweile mit <strong>der</strong> GSWB und Frau Arch. Mühlfellner wegen<br />

des geplanten Baubeginnes <strong>der</strong> Wohnanlage auf <strong>der</strong> Ferstlwiese gesprochen hat. Diesbezüglich<br />

ist ihm mitgeteilt worden, dass frühestens Anfang Mai <strong>der</strong> Bau in Angriff genommen werden<br />

könnte. Um einer Bautätigkeit während <strong>der</strong> Saison auszuweichen hat <strong>der</strong> BGM <strong>der</strong> GSWB (wie<br />

auch schon bei <strong>der</strong> Bauverhandlung) vorgeschlagen, den Baubeginn auf Herbst zu verlegen. Damit<br />

steht <strong>der</strong> Gemeinde für die Badesaison 2005 die Ferstlwiese noch als Parkplatz <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

Die Gemeindevertretung möge dann in <strong>der</strong> nächsten GV-<strong>Sitzung</strong> im April entscheiden, ob mit dem<br />

Teil des Parkplatzes Nord – außerhalb des Naturschutzgebietes - begonnen wird.<br />

Diskussion:<br />

GV Erlbacher verweist auf den Ausschreibungstext, in dem fixe Termine für Baubeginn und Bauzeitende<br />

festgelegt sind und die angebotenen Preise nur bis zum Fertigstellungstermin garantiert<br />

sind. Ab Fertigstellungstermin Ende Juni könnten neue Preise angesetzt werden.<br />

BGM: Darüber kann nach Festlegung <strong>der</strong> Bauzeit mit dem Auftragnehmer verhandelt werden.


Seite 8<br />

Auf Anfrage von GR Unger teilt <strong>der</strong> BGM mit, dass mündliche Finanzierungszusagen betreffend<br />

Park&Ride von den Län<strong>der</strong>n OÖ u. Salzburg vorliegen.<br />

GR Unger und GV Erlbacher erkundigen sich nochmals, ob Hangsicherung und Wegerrichtung<br />

Richtung Strandbad in <strong>der</strong> Ausschreibung enthalten sind.<br />

BGM: Wird mit DI Krammer abgeklärt.<br />

Amtliche Feststellung dazu:<br />

Nach Rücksprache mit DI Krammer ist die Wegerrichtung mit Aushub, Unterbau und Schotterung<br />

in <strong>der</strong> Ausschreibung enthalten;<br />

weiters die Hangsicherung mit Bewehrung, Steinsatz und dahinterliegendem Filterbeton<br />

(Bewehrung und Filterbeton im Falle schwierigster Hangverhältnisse).<br />

GV Steiner regt an, allen Gemeindevertretern eine Planausfertigung des Einreichplanes<br />

auszufolgen.<br />

Zusammenfassend schlägt <strong>der</strong> BGM vor, mit <strong>der</strong> Gemeindevertretung einen Lokalaugenschein<br />

vorzunehmen, damit sich alle über die Situation an Ort und Stelle informieren<br />

können.<br />

Termin für Lokalaugenschein: Mittwoch, 30.3.2005 um 18.00 Uhr Treffpunkt Surfplatz<br />

zu TOP 5.2) Parkraumkonzept: Beschlussfassung<br />

Siehe nachstehenden Auszug aus dem Infrastruktur-Verkehrsausschuss-Protokoll vom<br />

7.3.2005:<br />

Es wird an alle Ausschuss-Mitglie<strong>der</strong> ein überarbeiteter Vorschlag des Bürgermeisters verteilt. Erste<br />

Informationen dazu sind unmittelbar nach <strong>der</strong> GV-<strong>Sitzung</strong> am 21.2.2005 an alle GV-Mitglie<strong>der</strong><br />

versendet worden.<br />

In <strong>der</strong> Folge wird <strong>der</strong> Vorschlag diskutiert.<br />

DI Rettenbacher stellt fest, dass durch die Naherholungsfunktion unseres Ortes <strong>der</strong> Druck auf Parkflächen<br />

enorm gewachsen ist. Eine Möglichkeit <strong>der</strong> Lenkung besteht durch Festlegung <strong>der</strong> Parkdauer<br />

und Parkraumbewirtschaftung (Parkgebühren). Natürlich sind dabei die Bedürfnisse <strong>der</strong><br />

<strong>Mattsee</strong>r Wirtschaft und <strong>der</strong> Kunden entsprechend zu berücksichtigen. Eine Kompromisslösung<br />

zwischen Gemeinde und Wirtschaft ist zu erarbeiten.<br />

DI Rettenbacher stellt in <strong>der</strong> Folge kurz das Modell <strong>der</strong> Parkraumbewirtschaftung in <strong>der</strong><br />

Marktgemeinde Werfen vor.<br />

GV Lindner bringt eine Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Mattsee</strong>r Wirtschaft <strong>zur</strong> Kenntnis:<br />

Grundsätzliche Stellungnahme:<br />

• Das Budget soll nicht belastet werden, da durch Einschränkungen die Gewerbebetriebe<br />

mitbelastet werden.<br />

• Wenn es eine Möglichkeit gibt, die Ordnung zu schaffen, sollte man nicht ein kostenintensives<br />

System mit hohem Risiko einführen, son<strong>der</strong>n zuerst eine kostengünstige und effektive<br />

Maßnahme setzen.<br />

• Frequenz im Ort ist zu begrüßen. Es herrscht kein Parkplatzchaos son<strong>der</strong>n an manchen Tagen<br />

eine Unordnung.<br />

Vorschlag <strong>der</strong> <strong>Mattsee</strong>r Wirtschaft:<br />

1) Es werden Parkplätze gemietet, die für die Angestellten <strong>zur</strong> Verfügung stehen. Das<br />

Angebot wird dadurch um ca. 25 Parkplätze sofort erhöht.<br />

2) Die Gewerbetreibenden beteiligen sich an den Kosten <strong>der</strong> Kontrolle. Parkende Autos<br />

verwenden eine PARKUHR.<br />

3) Die Parkdauer (Parkzeiten) sind 1 Stunde im Zentrum und 2 Stunden in <strong>der</strong> Weyerbucht.<br />

4) Die Gemeinde sorgt für eine ordnungsgemäße Beschil<strong>der</strong>ung.<br />

5) Die Gewerbetreibenden gewähren den Überwachungsorganen die Vollmacht <strong>zur</strong> Kontrolle


Seite 9<br />

und zum „Strafen“ auf ihren privaten Geschäftsparkplätzen.<br />

6) Dafür erhalten die Gewerbetreibenden einen Teil <strong>der</strong> Strafgel<strong>der</strong>, die in Werbeaktionen <strong>zur</strong><br />

Imagestärkung investiert werden.<br />

Ergebnis: Ohne finanzielles Risiko wird Ordnung geschaffen. Die Strafgel<strong>der</strong> werden das Gemeindebudget<br />

entlasten.<br />

Vorschlag <strong>der</strong> SPÖ-Fraktion:<br />

a) Auslagerung <strong>der</strong> Parkflächen für die Bediensteten <strong>der</strong> Gewerbetreibenden im Zentrum<br />

b) am Postparkplatz sowie Parkflächen rund um das Stift 1 Stunde Kurzparkzone (vorbehaltlich<br />

<strong>der</strong> Zustimmung des Stiftes)<br />

c) Weyerbucht-Parkplatz 2 Stunden Kurzparkzone<br />

d) Strandbad-Parkplatz Bewirtschaftung laut Vorschlag Bürgermeister<br />

e) Überwachung <strong>der</strong> Parkflächen durch Wacheorgane probeweise<br />

Saison 2005.<br />

Weiters erhebt GR Unger Bedenken <strong>zur</strong> geplanten Mischform <strong>der</strong> Parkraumbewirtschaftung (gänzliche<br />

o<strong>der</strong> teilweise Rückvergütung <strong>der</strong> Parkgebühren) durch erhöhten<br />

Administrationsaufwand mit den Rückverrechnungen.<br />

Vorschlag GV Tscherteu:<br />

a) Marktplatz und rund um Kirchenbezirk Parkdauer 1 Stunde kostenlos, ganzjährig<br />

b) Wenn <strong>der</strong> Strandbadparkplatz bewirtschaftet wird, dann gleichlautend auch Bewirtschaftung<br />

des Weyerbucht-Parkplatzes (je 1 Stunde kostenlos) jedoch mit abgestuften Gebühren<br />

(laut Vorschlag BGM).<br />

c) Bezüglich Schlossbetrieb (ausgenommen Schlosscafe) ist darauf zu achten, dass für Kurs-,<br />

Seminarbesucher, Hochzeiten eine entsprechend <strong>der</strong> Betriebsgröße laut Baupolizeigesetz<br />

gefor<strong>der</strong>te Anzahl an Parkflächen sichergestellt wird (zB. durch Ausgabe von Parkscheinen<br />

etc.).<br />

d) Mit <strong>der</strong> <strong>Mattsee</strong>r Wirtschaft soll eine Vereinbarung bezüglich teilweiser o<strong>der</strong> gänzlicher<br />

Parkgebührenrückvergütung getroffen werden. Dies wäre eine wirtschaftsfreundliche Lösung<br />

und gut zu verkaufen.<br />

GV Erlbacher schlägt vor, mit <strong>der</strong> Parkraumbewirtschaftung nach Fertigstellung des Parkplatz-Nord<br />

zu beginnen.<br />

DI Rettenbacher: Grundaussage muss sein, dass man in <strong>Mattsee</strong> 1 Stunde kostenlos<br />

parken kann. Die Refundierung <strong>der</strong> Parkgebühr an Kunden bringt einen hohen Werbewirkungsgrad.<br />

GV E<strong>der</strong> beurteilt diesen Vorschlag sehr positiv. Hinsichtlich <strong>der</strong> Abrechnung von Rückvergütungen<br />

verweist sie auf einfache Lösungen in <strong>der</strong> Stadt z.B. mit Zwickautomaten.<br />

DI Rettenbacher verweist darauf, dass längeres Gratisparken im Zentrum den Verkehr<br />

nur anzieht.<br />

VBGM Brandhuber:<br />

Zusammenfassend werden die Vorschläge <strong>der</strong> <strong>Mattsee</strong>r Gewerbetreibenden, <strong>der</strong> SPÖ-Fraktion und<br />

von GV Tscherteu <strong>der</strong> Gemeindevertretung <strong>zur</strong> Beratung empfohlen.<br />

Soweit <strong>der</strong> Bericht aus <strong>der</strong> Ausschuss-<strong>Sitzung</strong>.<br />

BGM Maislinger stellt <strong>der</strong> GV nachstehend sein Konzept vor.


Parkraum-Konzept <strong>Mattsee</strong><br />

Warum eigentlich?<br />

Was wollen wir damit erreichen?<br />

Seite 10<br />

• Ein ausreichendes und attraktives Angebot an Parkmöglichkeiten für die Kunden und Gäste<br />

unserer Betriebe im Zentrum auch im Sommerhalbjahr.<br />

• Die Erhaltung und Stärkung unseres attraktiven und lebendigen Zentrums und Ortes – Einkaufszentren<br />

gefährden die in Jahrzehnten gewachsenen Strukturen in unseren Gemeinden.<br />

• Ein ausreichendes und attraktives Angebot von Parkmöglichkeiten für unsere Tagesgäste.<br />

• Eine zumindest teilweise Mitfinanzierung <strong>der</strong> Infrastruktur, Erhaltungs- und Pachtkosten<br />

für das attraktive Angebot durch Bewirtschaftung beson<strong>der</strong>s attraktiver Parkmöglichkeiten.<br />

• Einen Lenkungseffekt, <strong>der</strong> unseren Ort und vor allem das Zentrum von unnötigem Verkehr<br />

entlastet.<br />

Parkraumkonzept 2005<br />

Umsetzung erfolgt mit Bereitstellung des Parkplatzes Nord an <strong>der</strong> <strong>Mattsee</strong>r Landestraße im Juni.<br />

Steht wi<strong>der</strong> Erwarten die Ferstlwiese in dieser Saison noch <strong>zur</strong> Verfügung und wird <strong>der</strong> Parkplatz<br />

Nord vor dem Sommer deshalb nicht realisiert, wird die Bewirtschaftung des Parkplatzes beim<br />

Strandbad erst im kommenden Jahr gestartet.<br />

Wie könnte das Konzept ausschauen?<br />

Der Vorschlag<br />

Erarbeitet nach Rücksprachen mit Wirtschaftstreibenden, Fachleuten, mit an<strong>der</strong>en Gemeinden<br />

und Diskussionen innerhalb unserer Gemeinde.<br />

Marktplatz ganzjährig von 8.00 bis 18.00 (9.00 – 19.00) Uhr<br />

• Alle an<strong>der</strong>en Parkplätze<br />

Variante 1 1 Stunde Kurzparkzone kostenlos<br />

Vorteil: mehrere Geschäftsbesuche - eventuell auch mit kurzem<br />

Cafehausbesuch in diesem Zeitraum stressfrei<br />

möglich<br />

Nachteil geringere Frequenz – an belebten<br />

Tagen weniger Parkmöglichkeiten<br />

Variante 2 ½ bis ¾ Stunde kostenlos<br />

Vorteil mehr Parkmöglichkeiten für Kunden<br />

Nachteil möglicherweise stressigeres Einkaufen<br />

(Ustaoglu, Rauscher, Domas mit Pächtern, Sparkasse und Optik Wieland, Mode in


Seite 11<br />

<strong>Mattsee</strong>, Leobacher, Raika, Friseur Adam und Pizzeria)<br />

werden privat betrieben. Kontrolldienst <strong>der</strong> Gemeinde dafür nicht zuständig.<br />

• Möglichkeit für Parkplätze im Zentrum<br />

Weyerbucht und Friedhof<br />

Widmung als Kurzparkzone mit Überwachung und aliquote Beteiligung an den<br />

Strafgel<strong>der</strong>-Einnahmen.<br />

(Bei Sparkasse/Wieland eingeschränkte Möglichkeit, weil private Mitbenützung <strong>der</strong><br />

Hausbewohner – eventuell Parkberechtigungskarte)<br />

Samstag, Sonn- und Feiertage – Mai bis September<br />

Auch an Wochentagen – Juni, Juli, August<br />

Von 9.00 bis 19.00 Uhr (Sonntag ab 11.00 Uhr)<br />

Parkdauer unbeschränkt<br />

Für kirchliche Feiern z.B. Begräbnis Hinweis auf Beschil<strong>der</strong>ung und Einvernehmen<br />

mit Kontrollpersonal<br />

Variante 1 1. Stunde kostenlos<br />

dann 1 Euro pro Stunde<br />

� Vorteil Einnahmen durch Bewirtschaftung<br />

� Nachteil siehe Vorteile Variante 2<br />

Variante 2 2 Stunden kostenlos<br />

dann<br />

3 Stunden 1.50 Euro<br />

4 Stunden 3.00 Euro<br />

5 Stunden 5.00 Euro<br />

jede weitere Stunde 2.00 Euro<br />

� Vorteil: Attraktives Gesamtangebot im Ort z.B. Weyerbucht, Kin<strong>der</strong>spielplatz,<br />

Cafebesuch etc. kann in diesem Zeitraum genützt werden, ist vielleicht Zusatzmotivation<br />

für einen Einkauf im Ort, längere Aufenthalte für bestimmte Aktivitäten<br />

wie z.B. Friseurbesuch sind in diesem Zeitraum möglich.<br />

� Nachteil: Einnahmeneinbußen<br />

Parkflächen an <strong>der</strong> Seestraße (entlang <strong>der</strong> Propstei):<br />

Sind keine Kurzparkzone, werden nicht bewirtschaftet und werden dem Stiftskeller und Stiftsmuseum<br />

zugeordnet. Möglichkeit einer einvernehmlichen Lösung für Friseur Elhaf.<br />

Stift entfernt dafür Park-Hinweise im Bereich des Friedhofparkplatzes und akzeptiert Bewirtschaftung<br />

auf den angepachteten Flächen.<br />

Strandbad Samstag, Sonn- und Feiertage - Mai bis September<br />

An Wochentagen – Juni, Juli und August<br />

Variante 1 1 Stunde kostenlos<br />

Jede weitere Stunde 0.,50 Euro


Son<strong>der</strong>regelungen<br />

Seite 12<br />

mit Parkautomaten (3)<br />

von 9.00 bis 19.00 Uhr<br />

� Vorteil mittelfristig kostengünstiger - weniger<br />

Aufwand (Personal)<br />

Wirtschaftlichkeit - Bewirtschaftung bei je<strong>der</strong> Witterung<br />

möglich<br />

Gast kann genauer kalkulieren<br />

� Nachteil individuelle Regelungen schwieriger<br />

Variante 2 Personelle Bewirtschaftung<br />

bis 12.00 Uhr 2.00 Euro<br />

ab 12.00 Uhr 3.00 Euro<br />

Ganztag 4.00 Euro<br />

Vorteil individuellere Kunden- bzw. Gästebetreuung möglich, Kommunikation;<br />

Wenn Schönwetterregelung gewünscht einfacher (Strandbaddienst<br />

entscheidet).<br />

Gemeinde ist als Besitzer, Betreiber und Verpächter des Schlosses verpflichtet, Parkplätze <strong>zur</strong> Verfügung<br />

zu stellen – (Betriebsstättengenehmigung)<br />

Als Parkplatz für Schlossbetriebe Schlossverwaltung und Kunstakademie:<br />

Für angemeldete Seminar- und Tagungsteilnehmer werden Gratis-Parkscheine <strong>zur</strong> Verfügung gestellt.<br />

Für Hochzeiten beschränkte Zahl lt. Platzreservierung.<br />

Als Parkplatz für Schlosscafe – eine zusätzliche Stunde gratis, wird dem Gast bei Konsumation im<br />

Schlosscafe gutgeschrieben und dann von Gemeinde refundiert.<br />

Vorteil: Bringen Auto durch entsprechende Kommunikation und Hinweise bei <strong>der</strong> Bewerbung und<br />

bei Einladungen vom Schloss weg.<br />

Werbemöglichkeit<br />

Für Betriebe besteht die Möglichkeit z.B. die Gebühr für eine Stunde zu refundieren. Beispiel:<br />

Bootsvermietung bietet bei Bootsfahrt 0,50 Euro Gutschrift bzw. Refundierung an.<br />

Unmittelbar betroffene Betriebe<br />

(Mit den unterstrichenen Personen wurde gesprochen)<br />

Passauerstraße<br />

Glaserei Schnabl Maria 1 Stunde sicher besser, eigene Kunden stehen vor Betrieb<br />

– für Frequenz ausreichend<br />

Elektro Lögl Würfl/MichaelFürst ½ Stunde würde für Besuch einzelner Betriebe reichen,<br />

für Gesamtangebot 1 Stunde richtig, Sorge Parkplatzflüchter<br />

auf Privatparkplätze, auf Parkplätze von Kepab angewiesen<br />

wichtig: positiv verkaufen!<br />

Kepab Ustaoglu Mustafa eigene Parkflächen, frei halten sehr schwierig,<br />

(Passagezugang Gemeinde kein Recht...? – abklären!)


Seite 13<br />

Copy-Shop Chef 2 Parkplätze vor Geschäft reichen für Frequenz, allerdings<br />

Problematik Mitarbeiterparkplatz (Hinweis auf<br />

Rotenbauerparkplatz)<br />

Postkutsche Rainer Domas Konzept grundsätzlich kein Problem, eventuell nützen<br />

Parkplatzflüchter Parkplatz hinter Disco, diesen Parkplatz<br />

kann auch Pizzeria nutzen<br />

Auch bzgl. Mitarbeiterparkplatz gesprächsbereit<br />

Stifts- und Marktplatz<br />

Pizzeria 3 eigene Parkflächen, im Sommer verstellt durch<br />

Gastgarten, lt. Domas Möglichkeit <strong>der</strong> Nutzung <strong>der</strong> rückwärtigen<br />

Parkflächen<br />

Apotheke Mag. Ebner 1 Stunde besser, <strong>der</strong>zeitiger Behin<strong>der</strong>tenparkplatz sollte als<br />

„Haltezone für Apothekenkunden“ nutzbar sein<br />

Wichtig – Mitarbeiterparkplatz<br />

Neuhofer<br />

Palmers Seitner/Monika 1 Stunde sinnvoll<br />

Kremo Frau Krestan 1 Stunde am Marktplatz notwendig, 2 Stunden in<br />

Weyerbucht wünschenswert, Bewirtschaftung für nachfolgende<br />

Stunden möglicherweise sinnvoll (eventuell zu geringe<br />

Auslastung) Probephase<br />

Wopenka<br />

Kapitelwirt Leobacher Alfred eigene Plätze reichen in <strong>der</strong> Regel, werden allerdings<br />

Immer wie<strong>der</strong> von Nichtkunden und -gästen verstellt, ist aber<br />

kein größeres Problem;<br />

Mittagslösung (12.00 bis 14.00 keine Kurzparkregelung) wäre<br />

gut, geht davon aus, dass wir uns Gedanken gemacht haben<br />

und somit eine vernünftige Regelung treffen.<br />

Bei Absperrung des Zentrums soll unmittelbar zwischen<br />

Leimgruber und Leobacher abgesperrt werden. ( Zufahrt)<br />

Postamt Frau Ziegler für eigenen Betrieb kurze Parkzeit günstiger.<br />

Sparkasse Elfi Stockinger Konzept kein Problem bis auf Sorge, dass Privatparkplätze<br />

stärker in Anspruch genommen werden, Hinweis auf diese<br />

Problematik bei Vorstellung des Konzepts in <strong>der</strong> Bürgerinformation;<br />

Überlegung ob nicht Kurzparkzone mit Parkberechtigung<br />

für Hausbewohner sinnvoll wäre;<br />

einfach Konzept einmal probieren.<br />

Optiker Christian Wieland Sorgen wie Sparkasse, Hinweisbeschil<strong>der</strong>ung als<br />

Firmenparkplatz notwendig;<br />

Kurzparkzone auf Privatparkplatz wegen Bewohner schwierig;<br />

(evtl. Überlegung Kurzparkzone wie Sparkasse)<br />

Seestraße/ Schlossbergweg<br />

Trafik Frau Rie<strong>der</strong> u. Toni 2 Parkplätze vor Trafik als „Haltezone“ ausweisen, wie


Seite 14<br />

lange darf man stehen bleiben?<br />

Friseur Stefanie Elhaf Mit Konzept nicht einverstanden; es wird überlegt, ob<br />

nicht Parkplätze im Gartenbereich geschaffen werden;<br />

Überlegung: Übereinkommen mit Stift bzgl. Parkplätze an<br />

<strong>der</strong> Seestraße entlang Propstei;<br />

Stift V. Baldemair Grundsätzlich auch bzgl. Bewirtschaftung auf<br />

angepachteten Flächen keine Bedenken; <strong>der</strong>zeit Parkplätze<br />

für Stiftskeller und Propstei auf Friedhof- und Weyerbucht<br />

Parkplatz geleitet; Vorschlag als Ersatz die Parkflächen entlang<br />

Stiftskeller privat für Stiftskeller und Propstei (Kennzeichnung)<br />

akzeptiert;<br />

Regelung für kirchliche Feiern z.B. Begräbnis wichtig!<br />

Probezeit sinnvoll; Vertrag läuft 31.12.2005 aus; im neuen<br />

Vertrag kann man auf Erfahrungen <strong>zur</strong>ückgreifen und auf<br />

neue Gegebenheiten Rücksicht nehmen; z.B. Gehsteig Gell –<br />

Grundtausch.<br />

Seewirt Helmut Blüthl hat selber ausreichend Parkflächen, Konzept soweit kein<br />

Problem - abgesehen eventuelles Ausweichen auf<br />

Privatparkflächen<br />

Yachtclub Maria Hofbauer Regelung noch zu treffen<br />

Boot Steiner Hermann Steiner wird in seinem unmittelbaren Bereich für seine Kunden<br />

Parkplätze anbieten; von Parkgebühr- Refundierung nicht<br />

überzeugt. Fände es richtig und fair, auch auf dem Strandbadparkplatz<br />

eine Stunde gratis parken zu können.<br />

Positiv: die kostenlosen Parkflächen an <strong>der</strong> Peripherie<br />

SchlossGemeinde Vorschlag: Für angemeldete Seminar- und Tagungsteilnehmer<br />

gibt es Parkberechtigungen; für Hochzeitsgäste eine<br />

beschränkte Anzahl davon.<br />

Leonardo KA Elfi Kotrba Für angemeldete Seminarteilnehmer Parkberechtigungen;<br />

Schlosscafe Rosw. Maislinger Vorschlag: Rückvergütung bei Besuch des Schlosscafes für<br />

nachvollziehbaren Zeitraum (Refundierung von Gemeinde –<br />

Betriebsstättengenehmigung verlangt Parkflächen) Zusätzliche<br />

Rückvergütung auf Kosten Schlosscafe (Werbung)<br />

Iglhauser Iglhauser hat selbst ausreichend Parkflächen<br />

Mode in M. Hörl/Heckl Parkmöglichkeiten für 2 PKW`s vor Geschäft reichen aus;<br />

Mitarbeiterparkplatz wichtig<br />

Salzburger Straße<br />

Leimgruber Leimgruber Inge große Parkprobleme, kürzere Parkzeit würde Frequenz<br />

verbessern helfen; Gewöhnungsphase.<br />

Weyerbucht 1 Stunde und dann Bewirtschaftung o.k.<br />

Pizzeria<br />

Raika Norbert Hager ausreichend Parkmöglichkeiten – allerdings immer wie<strong>der</strong><br />

von Nichtkunden, auch Besuchern vom Seniorenheim ver-


Seite 15<br />

stellt. Entsprechen<strong>der</strong> Hinweis in Bürgerinformation, um eigenen<br />

Kunden ausreichend Parkflächen sicherstellen zu können.<br />

Seniorenheim Josef Liem Problem Mitarbeiterparkplätze wird bei<br />

Mitarbeitertreffen am 19. April besprochen<br />

Spar ausreichend Parkplätze, von Konzept nicht betroffen<br />

Beson<strong>der</strong>s wichtig: Positive Bewerbung dieser kundenfreundlichen Maßnahme.<br />

Vorsicht bei parteipolitisch, motivierter und negativer Argumentation<br />

(Schaden für Image und Betriebe)<br />

Parkräume:<br />

Kosten/Ausgaben: VA 2005<br />

Pachtzins ca. 25.000,00 25.000,00<br />

Parkraumkontrolle ca. 18 Std./Woche 15.000,00 7.500,00<br />

P-Investition (Finanzierung 10 Jahre) 7.200,00 3.600,00<br />

Infrastruktur 3 Automaten 4.800,00 2.520,00<br />

Montage 5.000,00 3.000,00<br />

Kosten/Ausgaben gesamt 57.000,00 41.620,00<br />

Einnahmen:<br />

aus Parkraumbewirtschaftung 37.500,00 22.120,00<br />

Bewirtschaftung + ME/Strafgel<strong>der</strong><br />

Belastung <strong>der</strong> Gemeinde 19.500,00 19.500,00<br />

Diskussion:<br />

Anfrage von GV Lindner, ob 3 Parkautomaten am Weyerbucht-Parkplatz notwendig sind.<br />

BGM: Bedarf ist anhand <strong>der</strong> Erfahrungen festgelegt.<br />

Anfrage von GR Unger, ob Konzept ausgereift ist?<br />

BGM: Das Konzept muss zuerst einmal umgesetzt und dann aufgrund <strong>der</strong> Erfahrungen weiterent-<br />

wickelt werden.<br />

Wenn die Gemeinde das Parkraumkonzept nicht umsetzt und Einschränkungen nicht durchsetzt,<br />

geht die Qualität des Ortes kaputt.<br />

GV Steiner spricht sich für die vom BGM erarbeitete Variante 1 aus, weil diese einheitlich<br />

Weyerbucht, Kirchenbezirk regelt (mit 1 Stunde).<br />

Auf Anfrage von GV Steiner stellt <strong>der</strong> BGM fest, dass bezüglich einer Bewirtschaftung <strong>der</strong> privaten<br />

Firmenparkplätze durch die Gemeinde keine Vereinbarung getroffen worden ist.<br />

GR Schöchl:<br />

Ergebnis eines gemeinsamen Gespräches mit den Wirtschaftstreibenden:<br />

Sämtliche Parkflächen, auch Privatparkplätze im Zentrum vereinheitlichen. Die privaten Parkplätze<br />

am Marktplatz sollten ebenfalls von Kontrollorganen überprüft und fallweise Übertretungen geahndet<br />

werden. Bezüglich <strong>der</strong> Kontrolle von Privatparkplätzen hat die <strong>Mattsee</strong>r Wirtschaft eine<br />

Rechtsauskunft eingeholt. Demnach müsste die Gemeinde mit jedem Grundeigentümer eine Vereinbarung<br />

bezüglich Bewirtschaftung treffen. Weiters bemühen sich die Gewerbetreibenden für<br />

ihre Mitarbeiter um Parkflächen außerhalb des Zentrums. Ein geeigneter Standort ist allerdings<br />

noch nicht bekannt. Hinsichtlich Weyerbucht war die Mehrheit <strong>der</strong> Gewerbetreibenden gegen<br />

eine Parkraumbewirtschaftung. Dies sei contraproduktiv. Dafür wären die Gewerbetreibenden<br />

bereit einen Beitrag für die Parkraumkontrolle zu leisten. Die einhellige Meinung geht dahin, eine<br />

Ordnung im Ortszentrum herzustellen, ein ordentliches Konzept umzusetzen aber keine Parkraumbewirtschaftung<br />

einzuführen.<br />

Vorschlag GR Schöchl, mit dem Verkehrsausschuss das Konzept zu besprechen und eine Lösung


auszuarbeiten.<br />

Seite 16<br />

GV Tscherteu: Vorschlag: Eine Stunde frei am Weyerbucht-Parkplatz und für die weitere Zeit Ausdruck<br />

von Gutscheinen; Gutscheine nur von <strong>der</strong> <strong>Mattsee</strong>r Wirtschaft sind nicht attraktiv, weil damit<br />

z.B. die Besucher des Spielplatzes benachteiligt sind.<br />

Sie spricht sich dafür aus, die Privatparkplätze <strong>der</strong> Wirtschaftstreibenden in das Parkraumkonzept<br />

einzubinden.<br />

BGM: Im Zuge <strong>der</strong> Gespräche mit den Wirtschaftstreibenden haben diese festgestellt, dass sie ihre<br />

Firmenparkplätze nicht in die Kurzparkzonenregelung einbeziehen wollen. Diese Möglichkeit ist<br />

angeboten. Auf Privatparkplätzen kann gegen Dauerparker nur mit einer Besitzstörungsklage vorgegangen<br />

werden.<br />

GV Erlbacher urgiert eine planliche Darstellung aller im Ort <strong>zur</strong> Verfügung stehenden Parkflächen.<br />

GV E<strong>der</strong> bevorzugt Variante 1 und spricht sich im Falle einer Parkraumbewirtschaftung für eine<br />

einheitliche Lösung aus. Sie weist weiters auf den fallweisen Bedarf des Weyerbucht-Parkplatzes<br />

bei größeren Segelveranstaltungen hin. Der BGM sichert zu, dass in diesem Fall für entsprechende<br />

Parkflächen am Weyerbucht-Parkplatz gesorgt wird und verweist diesbezüglich auf die bisherige<br />

Regelung.<br />

GR Schöchl schlägt vor, heute keinen Beschluss zu Parkraumkonzept und Parkraumbewirtschaftung<br />

zu fassen, weil noch Informationen fehlen. Bei Einführung <strong>der</strong> Bewirtschaftung ist die Kostendeckung<br />

zu prüfen.<br />

BGM: Mit <strong>der</strong> Parkraumbewirtschaftung können die Kosten laut Voranschlag eingehalten werden.<br />

Die Parkraumbewirtschaftung soll nach seiner Vorstellung am 1. Juni eingeführt werden.<br />

GR Unger: Schließt sich dem Vorschlag von GR Schöchl an.<br />

VBGM Brandhuber: Parkraumkonzept und Parkraumbewirtschaftung wurden im Verkehrsausschuss<br />

ausreichend und eingehend diskutiert. Es soll daher heute darüber abgestimmt werden.<br />

Zusammenfassend stellt <strong>der</strong> BGM den Antrag ob heute über die Parkraumbewirtschaftung<br />

abgestimmt werden soll o<strong>der</strong> nicht.<br />

Beschluss: Der Antrag des BGM wird mehrheitlich abgelehnt.<br />

Darauf hin legt <strong>der</strong> BGM fest, dass dieser Tagesordnungspunkt am 04.April 2005 <strong>der</strong> GV neuerlich<br />

<strong>zur</strong> Beschlussfassung vorgelegt wird.<br />

zu TOP 5.3) Weitere Umsetzungsmaßnahmen: Beschlussfassung<br />

VBGM Brandhuber berichtet aus <strong>der</strong> Verkehrs-Ausschusssitzung<br />

a) Park& Ride <strong>Mattsee</strong>-Nord: Errichtung Parkplatz (P&R und Badegäste) mit Busterminal<br />

Mit <strong>der</strong> Errichtung des neuen Parkplatzes soll <strong>der</strong> Busterminal vom Weyerbucht-Parkplatz zum<br />

Parkplatz Nord verlegt werden. Gespräche mit ÖBB-Postbus GmbH betreffend Haltestelleneinrichtung<br />

und -ausstattung wurden bereits geführt und in <strong>der</strong> Planung fixiert.<br />

Umsetzung: 2005<br />

b) Verlegung Haltestelle aus Weyerbucht – neue Linienführung öffentlicher Verkehr<br />

Mit <strong>der</strong> Verlegung des Terminals wird auch eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Fahrtrichtung für die <strong>öffentlichen</strong><br />

Linienbusse notwendig. Siehe dazu Bericht im GV- Protokoll vom 21.02.2005<br />

S. 5 Abs. 1-2.<br />

Umsetzung: 11.12.2005<br />

c) Verkehrsflächengestaltung Markt- und Stiftsplatz<br />

Fußgängerfurt – Markierung bzw. Erkenntlichmachung eines Überganges für Fußgänger über


Seite 17<br />

den Marktplatz.<br />

Bushaltestelleneinrichtung am Marktplatz nach Gesprächen mit Kollegiatstift;<br />

weiters Vornahme eines Lokalaugenscheines bezüglich Platzbedarf für Haltestelle und Prüfung<br />

<strong>der</strong> Verkehrssicherheit.<br />

Umsetzung: Herbst 2005<br />

d) Schulweg bei Hauptschule – Ausleuchtung (Bauhof)<br />

Verbesserung <strong>der</strong> Ausleuchtung des Gehweges im Bereich Tennisplatz Richtung Bauhof; Abgrenzung<br />

des Zuganges zum Bauhof.<br />

Realisierung: Frühjahr 2005 (Bauhof)<br />

e) Schulzugang Stockwiese/ Volkschule<br />

Siehe Planvorschlag DI. Rettenbacher (wird an alle Ausschussmitglie<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> verteilt).<br />

Vor dem Zebrastreifen <strong>zur</strong> Volksschule soll eine befestigte, übersichtliche Auftrittsfläche eingerichtet<br />

werden. Der Zubringerverkehr <strong>zur</strong> Schule wird über eine Einbahn hinter dem Sparmarkt<br />

gelenkt. Die Parkflächen hinter dem Spar-Markt sind entsprechend zu kennzeichnen.<br />

Umsetzung: Frühjahr 2005<br />

GV Steiner: Gestaltungsplan für GV beilegen!<br />

f) Wegweisung Landesstraße und Ortsgebiet<br />

Die bestehenden Vorwegweiser an <strong>der</strong> Landesstraße sind dem Parkangebot im Ortsgebiet anzupassen;<br />

ebenso die Beschil<strong>der</strong>ungen innerhalb des Ortsgebietes.<br />

Umsetzung in Verbindung mit <strong>der</strong> Errichtung des Parkplatzes Nord, Sommer 2005.<br />

g) Verbesserung Infrastruktur Bushaltestelle Ochsenharing<br />

Errichtung einer überdachten Haltestelle vor „Sturmbauernkapelle“<br />

Umsetzung: 2006<br />

h) Verkehrsberuhigung Ortszentrum (ausgenommen Linienverkehr):<br />

Diesbezüglich wird auf einen vorhandenen straßenpolizeilichen Bewilligungsbescheid <strong>der</strong> BH<br />

Salzburg-Umgebung bzw. einer Verordnung vom 24.07.2003 verwiesen und bereits seit Jahren<br />

bei größerem Verkehrsaufkommen an schönen Sonn- und Feiertagen o<strong>der</strong> Veranstaltungen am<br />

Marktplatz durchgeführt.<br />

Das Thema <strong>der</strong> „Verordnung einer Fußgängerzone an Sonn- und Feiertagen (nachmittags) am<br />

Marktplatz“ (totale Sperre) wird vorläufig ausgesetzt.<br />

i) Ochsenharing – Neugestaltung <strong>der</strong> Einfahrtstrompeten Ochsenharinger- und Anzinger<br />

Straße sowie des Kreuzungsbereiches Köstendorfer Landesstraße<br />

Im Zuge einer <strong>der</strong>artigen Maßnahme wäre betreffend Anzinger Straße eine Erhöhung <strong>der</strong> Verkehrsfrequenz<br />

durch die bauliche Entwicklung in Anzing zu berücksichtigen. Das Thema „Einfahrtstrompete<br />

in die Ochsenharinger Straße“ wird im Rahmen <strong>der</strong> Kanalbaumaßnahmen<br />

Herbst 2005 aktuell. Der Ausschuss empfiehlt, mit <strong>der</strong> Landesstraßenverwaltung bezüglich <strong>der</strong><br />

vorstehend angeführten Themen Gespräche zu führen (Einbindung <strong>der</strong> Anregung wegen Anzingerstraße)<br />

Umsetzung: mittelfristig<br />

GR Unger: In diesem Zusammenhang ist die Verkehrsaufschließung <strong>der</strong> Handlechner-<br />

Gründe in Anzing zu berücksichtigen.<br />

GV Weindl regt die Herstellung eines Fußweges Richtung Seeleiten an.<br />

BGM: Ist in einem Gesamtkonzept mit <strong>der</strong> Landesstraßenverwaltung zu besprechen.<br />

j) Fußgängerquerung Moorbad/Aug<br />

Vor <strong>der</strong> Querungshilfe wird eine Bodenmarkierung für Überholverbot angebracht..<br />

Weiters werden im Frühjahr durch das Land Geschwindigkeitsmessungen mit aufgelegten<br />

Messplatten auf <strong>der</strong> Fahrbahn vorgenommen. Zum Antrag <strong>der</strong> Gemeinde, auf Verordnung eines<br />

„Ortsgebietes in Moorbad/Aug“, gab es am 9.11.2004 eine mündliche Verhandlung. Dabei<br />

wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen für ein Ortsgebiet in diesem Bereich nicht gege-


Seite 18<br />

ben sind, weil die Häuser nicht direkt an <strong>der</strong> Straße stehen, nicht zu jedem Haus eine eigene Zufahrt<br />

führt und beim Gasthof Fürst ausreichende Sicht für die Ausfahrt Richtung Salzburg besteht.<br />

Seitens des Ausschusses wird empfohlen, die Verordnung eines Ortsgebietes (Geschwindigkeitsbeschränkung<br />

50 km/h) weiter zu verfolgen.<br />

k) Tempolimits auf Gemeindestraßen<br />

Zur Beurteilung <strong>der</strong> tatsächlichen Situation werden weitere Geschwindigkeitsmessungen auf<br />

Gemeindestraßen vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (Passauer Straße, Wolf-Dietrich-Weg,<br />

etc) im Frühjahr durchgeführt.<br />

GV Söllner regt an, <strong>zur</strong> Min<strong>der</strong>ung des Verkehrsaufkommens durch das Ortszentrum den LKW-<br />

Verkehr auf den Zustellverkehr zu beschränken sowie ein Fahrverbot für LKW über 7,5 Tonnen zu<br />

verordnen (mit KfV DI Rettenbacher abklären).<br />

GR Schöchl: Die geplante Einbahnregelung beim Spar-Markt ist mit Fa. Spar zu besprechen.<br />

BGM Antrag auf Beschlussfassung <strong>der</strong> weiteren Umsetzungsmaßnahmen laut vorstehen<strong>der</strong><br />

Darstellung:<br />

Beschluss: einstimmig<br />

zu TOP 6) Erweiterungsbau Polytechnische Schule: Verhandlungsverfahren - Berichterstattung<br />

weitere Vorgangsweise - Beschlussfassung<br />

Bericht des BGM:<br />

Eingangs verweist <strong>der</strong> BGM auf das Schreiben <strong>der</strong> Architekten Forsthuber & Scheithauer, in dem<br />

diese ihren Einigungsversuch konkretisieren und ihre For<strong>der</strong>ungen darlegen.<br />

Für den Fall <strong>der</strong> rechtswirksamen Beauftragung mit dem Leistungsbild Architektur (jedenfalls<br />

aller Büroleistungen) im Rahmen eines noch einvernehmlich festzulegenden Planervertrages<br />

wären die Arch. Forsthuber & Scheithauer unpräjudiziell ihres Sach- und Rechtsstandpunktes<br />

bereit, für die ihnen bisher erwachsenen Planungsleistungen im Zusammenhang mit dem Siegerprojekt<br />

des Wettbewerbes sowie den bisher angefallenen Kosten ihrer Rechtsvertretung einen<br />

Betrag von Euro 40.000,00 exkl. MWSt. pauschal in Ansatz zu bringen. In diesem Betrag sind die<br />

Kosten von rund Euro 10.000,00 exkl. MWSt. für die bisherige Rechtsvertretung enthalten.<br />

Sollte es entgegen den bei <strong>der</strong> Verhandlung aufgezeigten Schlichtungsmöglichkeiten zu keiner<br />

rechtsgültigen Beauftragung kommen, würden die Architekten den tatsächlich angefallenen Gesamtbetrag<br />

in Höhe von zumindest Euro 60.000,00 exkl. MWSt. (bestehend aus Euro 54.000,00<br />

für Erstellung des Vorentwurfs, Entwurfs und <strong>der</strong> Einreichplanung sowie Euro 6.000,00 für Gebühren<br />

und Rechtsberatung) in Rechnung stellen. Auch in diesem Betrag sind die bisherigen Rechtsanwaltskosten<br />

mit Euro 10.000,00 angesetzt und würden sich im Fall einer Nichteinigung jedoch<br />

entsprechend laufend erhöhen.<br />

Ebenso haben die Architekten Forsthuber/ Scheithauer, wie in <strong>der</strong> Verhandlung vom 21.02.2005<br />

vereinbart, ein Angebot „Planungsleistung- Neuplanung“ beigebracht.<br />

Der nachstehenden Stellungnahme geht ein Gespräch des Bürgermeisters mit Vergabeexperten Dr.<br />

Berger voraus, in dem <strong>der</strong> BGM diesen über das Ergebnis <strong>der</strong> Gemeindevertretungssitzung vom<br />

21.02.2005 zu diesem Thema eingehend informiert hat.<br />

Sachverhaltsdarstellung Dr. Berger:<br />

Zu <strong>der</strong> von Ihnen angesprochenen Problematik bezüglich des <strong>der</strong>zeit <strong>der</strong> Nachprüfung des Vergabekontrollsenates<br />

unterliegenden Vergabeverfahrens betreffend <strong>der</strong> Ausschreibung von Planungsleistungen<br />

<strong>zur</strong> Errichtung <strong>der</strong> Polytechnischen Schule in <strong>Mattsee</strong>, wird nach Prüfung des Sachverhaltes<br />

aus vergaberechtlicher Sicht folgendes festgestellt:<br />

Nach genauer Prüfung <strong>der</strong> vorliegenden Unterlagen ist mir aufgefallen, dass das Bewertungsprotokoll<br />

<strong>der</strong> Jury, die seinerzeit die vorliegenden Wettbewerbsarbeiten in anonymer Form begutach-


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tet hat, lediglich auf Zahlen beruht und keine nachvollziehbare Begründung diesbezüglich besteht.<br />

Eine lediglich auf Zahlen beruhende Vergabeentscheidung des Auftraggebers ohne detaillierte<br />

verbale Darstellung für dessen Gründe ermöglicht jedoch nicht die Überprüfbarkeit <strong>der</strong> Entscheidung<br />

des <strong>öffentlichen</strong> Auftraggebers (siehe BVA 15.2.2002, N-134/01-37) so auch <strong>der</strong> Schlussantrag<br />

des Generalanwalt Albert vom 8.11.2001 in <strong>der</strong> Rechtssache C-470/99 Universale Bau AG<br />

und an<strong>der</strong>e/Entsorgungsbetriebe Simmering GmbH.<br />

Der Generalanwalt Albert führte in diesem Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof aus, dass<br />

<strong>der</strong> Auftraggeber gemäß Artikel 8 Abs. 3 <strong>der</strong> Richtlinie 93/37 (wohl auch 92/50) verpflichtet ist,<br />

einen Vergabevermerk anzufertigen. Dieser hat die Gründe für die Auswahl eines Bewerbers und<br />

die Gründe für die Ablehnung eines an<strong>der</strong>en Bieters zu enthalten. Nur dies so meint <strong>der</strong> Generalanwalt<br />

gewährleistet die gerichtliche Überprüfbarkeit <strong>der</strong> Entscheidung des <strong>öffentlichen</strong> Auftraggebers.<br />

Eine nicht diesem Transparenzgebot unterliegende Vergabeentscheidung verstößt daher<br />

gegen fundamentale Grundsätze des Vergaberechtes und ermöglicht nicht eine gerichtliche Nachprüfbarkeit.<br />

Vor diesem Hintergrund auch die Bestimmung des § 114 Abs. 5 BVergG 2002 wonach<br />

auf Verlangen dem Bewerber Einsichtnahme in den seinen Teilnahmeantrag betreffenden<br />

Teil <strong>der</strong> <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> zu gewähren ist. Bei <strong>der</strong> Gestaltung <strong>der</strong> <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> ist auf diesen Umstand<br />

Bedacht zu nehmen.<br />

Die Auswahl hat daher auf Grund <strong>der</strong> bekannt gemachten Beurteilungskriterien in einem nachvollziehbaren<br />

Bewertungsprozess zu erfolgen (siehe B-VKK 3.6.1997, S-38/97-10; BVA 31.1.2002, S-<br />

5/02-10). Eine nicht diesem Transparenzgebot entspringende Bewertung eines Wettbewerbsteilnehmers<br />

durch Jury ist daher gesetzes- und richtlinienwidrig. Ein auf diese Weise zustande gekommenes<br />

Ergebnis ist daher nicht zuschlagsfähig.<br />

Bleibt nun zu prüfen, ob eine <strong>der</strong>artige Beurteilung <strong>der</strong> Wettbewerbsarbeiten durch die Jury ergänzbar<br />

o<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>holbar ist o<strong>der</strong> nicht. Gemäß § 115 Abs. BVergG hat das Preisgericht (also die<br />

Jury) die Auswahl auf Grund von Wettbewerbsarbeiten die anonym vorgelegt werden, zu treffen.<br />

Wesentliche Voraussetzung für die Arbeit des Preisgerichtes ist daher, dass die Bewertung im Rahmen<br />

<strong>der</strong> absoluten Anonymität vor sich geht. In diesem Sinne ist daher ein Nachbessern o<strong>der</strong> ein<br />

Neubewerten nicht mehr möglich, da im gegenständlichen Verfahren die Verfasserbriefe bereits<br />

geöffnet wurden und somit die Anonymität aufgehoben ist. Das Preisgericht ist daher in seiner<br />

Funktion nicht mehr handlungsfähig.<br />

Wenn nur <strong>der</strong> Auftrag auf Grund von Wurzelmängel – wie das Nichtbewerten durch das Preisgericht<br />

– nicht mehr zuschlagsfähig ist sowie <strong>der</strong> betreffende Verfahrensabschnitt auch auf Grund<br />

<strong>der</strong> bereits aufgehobenen Anonymität nicht mehr wie<strong>der</strong>holbar ist, so bleibt als letzte Konsequenz<br />

<strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>ruf des gesamten Vergabeverfahrens.<br />

Gemäß § 103 Abs. 1 endet das Vergabeverfahren entwe<strong>der</strong> mit Zustandekommen des Leistungsvertrages<br />

(hier nicht mehr möglich) o<strong>der</strong> mit dem Wi<strong>der</strong>ruf <strong>der</strong> Ausschreibung. Eine dritte Art <strong>der</strong><br />

Beendigung eines Vergabeverfahrens ist nicht denkbar.<br />

Die ausschreibende Stelle, die Gemeinde <strong>Mattsee</strong> also vertreten durch den Bürgermeister, ist als<br />

öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, die Rechtmäßigkeit des Zustandekommens einer Entscheidung<br />

auch im Wettbewerbsverfahren zu kontrollieren.<br />

Die Gemeinde hat daher als vergebende Stelle nicht die Aufgabe den Spruch des Preisgerichtes<br />

inhaltlich zu werten, muss diesen jedoch in Hinblick auf seine Vergaberechtskonformität prüfen.<br />

Im Sinne dieser Prüfung hat die Gemeinde auch wenn nötig, die erfor<strong>der</strong>lichen Schritte in Hinblick<br />

auf den Wi<strong>der</strong>ruf des Verfahrens zu tätigen. In jenem Fall also wo die ausschreibende Stelle erkennt,<br />

dass die durch das Preisgericht vorgenommene Bewertung den Bestimmungen des BVergG<br />

2002 wi<strong>der</strong>spricht, hat sie umgehend die Konsequenzen in Hinblick auf eine Sanierung o<strong>der</strong> den<br />

Wi<strong>der</strong>ruf des Verfahrens vorzunehmen. Im gegenständlichen Fall bleibt wie gesagt nur <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>ruf<br />

nach § 105 BVergG über.<br />

Dies nichts desto trotz dem bereits vor dem Vergabekontrollsenat anhängigen Verfahren. Die <strong>der</strong>zeit<br />

noch wirksame einstweilige Verfügung verbietet es dem <strong>öffentlichen</strong> Auftraggeber lediglich,


Seite 20<br />

den Auftrag zu vergeben. Sie verbietet es ihm nicht, das Vergabeverfahren zu wi<strong>der</strong>rufen. Diesbezüglich<br />

sei bemerkt, dass <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>ruf nach Ende <strong>der</strong> Angebotsfrist keine Einzel anfechtbare Entscheidung<br />

ist. Dem Antragsteller vor dem Vergabekontrollsenat bleibt daher lediglich, ein Feststellungsverfahren<br />

gemäß § 19 Salzburger Vergabekontrollgesetz binnen 6 Wochen ab Kenntnis des<br />

Wi<strong>der</strong>rufs einzuleiten. In diesem Antrag kann die Antrag stellende Partei den Ausspruch <strong>der</strong> „echten<br />

Chance“ auf Auftragserteilung begehren. Mit einem <strong>der</strong>artigen Ausspruch, nämlich dass er bei<br />

Rechtmäßigkeit des Verfahrens eine echte Chance auf Auftragserteilung gehabt hätte, könnte <strong>der</strong><br />

Unternehmer daran Schadenersatz beim Gericht einklagen.<br />

Ob er diesbezüglich jedoch in Hinblick auf die nicht nachvollziehbare Bewertung durch das Preisgericht<br />

Aussicht auf Erfolg hätte, bleibt dahingestellt.<br />

Der Wi<strong>der</strong>ruf des Vergabeverfahrens scheint daher auf Grund des vorliegenden Sachverhaltes unausweichlich.<br />

Der Wi<strong>der</strong>ruf hat in <strong>der</strong>selben Form zu geschehen, wie die Ausschreibung selbst, das<br />

heißt, sämtliche am Wettbewerb teilnehmenden Unternehmer sind vom Wi<strong>der</strong>ruf in Kenntnis zu<br />

setzen, sowie ist dieser in <strong>der</strong>selben Form bekannt zu machen wie die Ausschreibung selbst.<br />

Nach durchgeführtem Wi<strong>der</strong>ruf erlangt die ausschreibende Stelle ihre volle Handlungsfähigkeit<br />

wie<strong>der</strong> <strong>zur</strong>ück und kann den gegenständlichen Dienstleistungsauftrag wie<strong>der</strong> neu ausschreiben.<br />

Diesbezüglich bietet sich <strong>der</strong> offene o<strong>der</strong> geladene Wettbewerb sowie das Verhandlungsverfahren<br />

nach vorheriger öffentlicher Bekanntgabe an.<br />

Mit Fax-Mitteilung vom 11.3.2005 bringt <strong>der</strong> Vergabekontrollsenat eine Stellungnahme<br />

des Rechtsvertreters Dr. Heid (Rechtsvertreter von Forsthuber & Scheithauer) <strong>der</strong> Gemeinde <strong>zur</strong><br />

Kenntnis. Darin wird Bezug genommen auf die mündliche Verhandlung vom 21.02.2005 beim<br />

Vergabekontrollsenat Salzburg. Ergebnis dieser Verhandlung war, dass eine Schlichtung grundsätzlich<br />

möglich ist. Beide Parteien haben daher um eine Verhandlungszeit von 1 Monat ersucht.<br />

Innerhalb dieses Zeitraumes wollten die Parteien des Nachprüfungsverfahrens Gespräche für<br />

eine allfällige Schlichtung führen.<br />

Aus dem Protokollauszug <strong>der</strong> GV-<strong>Sitzung</strong> vom 21.02.2005 stellen die Architekten Forsthuber &<br />

Scheithauer fest, dass nicht, wie in <strong>der</strong> Schlichtungsverhandlung vereinbart, die Gemeindevertretung<br />

bei <strong>der</strong> am selben Tag stattfindenden <strong>Sitzung</strong> die entsprechenden Anträge <strong>zur</strong> Einleitung<br />

weiterer Schlichtungsgespräche gefasst hat. Seitens <strong>der</strong> GV wurde beschlossen, dass <strong>der</strong> Bürgermeister<br />

mit dem Rechtsexperten des Landes für Vergabeangelegenheiten Dr. Robert Berger einen<br />

Gesprächstermin vereinbart, an dem GR Unger, GV E<strong>der</strong> und GV Tscherteu teilnehmen. Weiters<br />

stellte <strong>der</strong> Bürgermeister die gute Basis für eine weitere Zusammenarbeit mit den Architekten<br />

Forsthuber & Scheithauer in Frage.<br />

Dies veranlasste die Architektengemeinschaft, sich auf keinen weiteren Schlichtungsversuch<br />

einzulassen und stellte den "Antrag auf Feststellung gemäß § 16 Abs. 5 S.VKG, dass <strong>der</strong><br />

Schlichtungsversuch erfolglos geblieben ist, auf Fortsetzung des Nachprüfungsverfahrens<br />

und Entscheidung in <strong>der</strong> Sache".<br />

In einer Stellungnahme dazu bestätigt <strong>der</strong> BGM die Vereinbarung einer Verhandlungszeit von<br />

einem Monat. Darauf ausgerichtet ist für 21.März 2005 eine weitere Gemeindevertretungssitzung<br />

mit dem betreffenden Tagesordnungspunkt anberaumt worden.<br />

Weiters ist nicht richtig, dass mit <strong>der</strong> Auftraggeberin eine Terminvereinbarung nicht möglich war.<br />

Es wurde bis dato von Seiten des Antragstellers kein diesbezüglicher Versuch gemacht.<br />

Die Gemeinde <strong>Mattsee</strong> kann den nächsten Schritt erst setzen, wenn die Gemeindevertretung am<br />

21. März eine Entscheidung getroffen hat. Das Ergebnis dieser Entscheidung wird dem Antragsteller<br />

und dem Vergabekontrollsenat am 22.März 05 <strong>zur</strong> Kenntnis gebracht.<br />

Weiters hält <strong>der</strong> Bürgermeister fest, dass ein Gespräch mit dem Rechtsexperten des Landes für<br />

Vergabeangelegenheiten Grundlage für eine Entscheidung <strong>der</strong> GV ist. Dies wurde bei <strong>der</strong>


Seite 21<br />

Verhandlung am 21.02.2005 mit dem Vergabekontrollsenat definitiv festgestellt.<br />

Aufgrund dieses Schreibens des Bürgermeisters an den Vergabekontrollsenat wurde ein<br />

weiterer Verhandlungstermin für 18. 3. 2005 angesetzt.<br />

Nach Rücksprache mit GR Unger, GV E<strong>der</strong> und GV Tscherteu hat <strong>der</strong> BGM unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> Sachverhaltsdarstellung von Dr. Berger und des eingebrachten Antrages <strong>der</strong> Architekten<br />

Forsthuber & Scheithauer die Wettbewerbsausschreibung vom 30.07.2003 über die Planungsleistungen<br />

für den Neubau <strong>der</strong> Polytechnischen Schule wi<strong>der</strong>rufen.<br />

Der dazugehörige Text des Wi<strong>der</strong>rufs wurde von Dr. Berger verfasst:<br />

Neubau Polytechnische Schule <strong>Mattsee</strong><br />

Wi<strong>der</strong>ruf <strong>der</strong> Wettbewerbs-Ausschreibung<br />

Die Marktgemeinde <strong>Mattsee</strong> hat mit Wettbewerbsausschreibung vom 30. Juli 2003 die Planungsleistungen<br />

für den Neubau <strong>der</strong> Polytechnischen Schule <strong>Mattsee</strong> ausgeschrieben.<br />

Diesbezüglich müssen wir Ihnen mitteilen, das diese Ausschreibung mit sofortiger Wirkung<br />

wird.<br />

wi<strong>der</strong>rufen<br />

Begründung:<br />

Die Marktgemeinde <strong>Mattsee</strong> als ausschreibende Stelle ist verpflichtet, dass das Verfahren und <strong>der</strong><br />

Entscheidungsfindungsprozess für die ausgeschriebene Leistung rechtskonform, also im Sinne <strong>der</strong><br />

Bestimmungen des BVergG 2002 ausgeführt werden. In diesem Sinne (also nicht fachlich/inhaltlich)<br />

besteht auch die Verpflichtung <strong>zur</strong> Überprüfung <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> eingesetzten Fachjury.<br />

Diesbezüglich ist nach Überprüfung des Jury-Protokolls aufgefallen, dass die seinerzeit eingesetzte<br />

Fachjury bei den einzelnen Wettbewerbsteilnehmern we<strong>der</strong> (auch nur annähernd) alle vorgegebenen<br />

Beurteilungskriterien bewertet hat, noch sonst ihre Bewertung ausreichend begründet<br />

hat.<br />

Eine lediglich auf Zahlen beruhende Vergabeentscheidung des Auftraggebers ohne detaillierter<br />

verbaler Darstellung für dessen Gründe ermöglicht nicht die Überprüfbarkeit <strong>der</strong> Entscheidung des<br />

<strong>öffentlichen</strong> Auftraggebers (BVA 15.02.2002, N-134/01-37). Der Auftraggeber ist gem. Art 8 Absatz<br />

3 <strong>der</strong> Richtlinie 93/37 verpflichtet, einen Vergabevermerk anzufertigen. Er enthält die Gründe<br />

für die Auswahl eines Bewerbers und die Ablehnung <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Bieter. Dies gewährleistet die<br />

gerichtliche Überprüfbarkeit <strong>der</strong> Entscheidung des <strong>öffentlichen</strong> Auftraggebers<br />

(Generalanwalt Albert in seinem Schlussantrag vom 08.11.2001 in <strong>der</strong> RS C-470/99, Universale<br />

Bau AG u.a./Entsorgungsbetriebe Simmering GmbH).<br />

Die Bewertung erfolgte somit we<strong>der</strong> im Sinne <strong>der</strong> vorgegebenen Kriterien noch wurde dem Transparenzgebot<br />

auch nur annähernd Rechnung getragen. Aufgrund <strong>der</strong> nicht mehr bestehenden<br />

Anonymität ist daher ein Wie<strong>der</strong>holen <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> Jury nicht mehr möglich, weshalb - wie oben<br />

angeführt - im Sinne eines sofortigen Wi<strong>der</strong>rufes zu entscheiden war.<br />

Zur Verhandlung vom 18.3.2005 berichtet <strong>der</strong> BGM, dass <strong>der</strong> Vergabekontrollsenat den Antrag<br />

<strong>der</strong> Architekten Forsthuber & Scheithauer wegen Fehlens <strong>der</strong> rechtlichen Grundlage <strong>zur</strong>ückgewiesen<br />

hat.<br />

Begründung: Der Wi<strong>der</strong>ruf <strong>der</strong> Wettbewerbsausschreibung <strong>der</strong> Gemeinde, dessen rechtmäßige<br />

Einbringung vom Vergabekontrollsenat bestätigt worden ist.<br />

Nachstehend die weitere Vorgangsweise in Absprache mit Dr. Robert Berger:<br />

Das alte Verfahren ist rechtsgültig beendet. Die Gemeinde ist bezüglich neuer vergaberechtlicher<br />

Tätigkeiten handlungsfrei.<br />

Mit einem Feststellungsbescheid, dass <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>ruf rechtswidrig sei und er eine echte Chance auf


Seite 22<br />

Auftragserteilung gehabt hätte – ist zu rechnen. Mit diesem (wahrscheinlichen) Bescheid hat er die<br />

Möglichkeit zivilrechtlich Schadenersatzfor<strong>der</strong>ungen einzuklagen<br />

Gemeinde adaptiert – wenn erfor<strong>der</strong>lich – das Raumprogramm<br />

• Überlegungen bzgl. Zukunft <strong>der</strong> Polytechnischen Schule hinterfragen<br />

(Schul- Vereine- Ausschuss)<br />

• Raumprogramm musicum<br />

• Jugendzentrum<br />

• Stockschützen<br />

• Sanierung Hauptschule – Abklärung Heizsystem<br />

2-stufiges Verhandlungsverfahren mit Vergabejurist Dr. Berger vorbereiten<br />

• als Vertreter <strong>der</strong> Gemeinde: Tscherteu, Unger, E<strong>der</strong><br />

• öffentliche Kundmachung <strong>der</strong> Ausschreibung<br />

• bisherige Projekte können auch eingereicht werden<br />

Unsere Zielsetzung – einfach das richtige Projekt für die Betroffenen und unsere Gemeinde.....<br />

Diskussion:<br />

GV E<strong>der</strong>: Anfrage, wenn die beim 1. Wettbewerb beteiligten Projektanten wie<strong>der</strong> einreichen, ob<br />

ihnen dafür wie<strong>der</strong> ein Aufwandsentschädigung zusteht?<br />

BGM: Das ist mit Dr. Berger abzuklären; aber ist davon auszugehen.<br />

GR Unger ist sich nach dem Gespräch mit Dr. Berger nicht sicher, ob die Gemeinde im Zivilrechts-<br />

verfahren bezüglich des von den Arch. Forsthuber/Scheithauer eingefor<strong>der</strong>ten entgangenen Gewinnes<br />

Recht bekommt. Er gibt auch zu Bedenken, welche Kosten durch den Zivilrechtsprozess<br />

<strong>der</strong> Gemeinde erwachsen können.<br />

BGM: Nach Auffassung von Dr. Berger wird <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Arch. Forsthuber/Scheithauer nur<br />

eine geringe Chance eingeräumt.<br />

GV Tscherteu schlägt vor, für dieses Verfahren einen Rechtsbeistand beizuziehen.<br />

BGM: RA Dr. Ramsauer vom Salzburger Kommunalservice ist von <strong>der</strong> Angelegenheit informiert.<br />

Der BGM appelliert an alle Gemeindevertreter, in dieser Verfahrensangelegenheit die Interessen<br />

<strong>der</strong> Gemeinde zu vertreten.<br />

Zusammenfassend folgen<strong>der</strong> Antrag des Bürgermeisters über die weitere Vorgangsweise:<br />

a) Das Verfahren vor dem Vergabekontrollsenat ist beendet und die Gemeinde damit<br />

handlungsfrei.<br />

b) Das Raumprogramm ist entsprechend (wie vom BGM vorgeschlagen) zu adaptieren.<br />

c) Die weitere Vorgangsweise über das 2-stufige Verhandlungsverfahren ist mit Dr.<br />

Berger zu besprechen.<br />

d) Mit dem neuen Verfahren sollen sich GV Tscherteu, GR Unger, GV E<strong>der</strong> weiter befassen.<br />

Beschluss: einstimmig<br />

Anschließend bringt <strong>der</strong> BGM seinen Beitrag für die kommende Bürgerinformation zum Thema<br />

„Polytechnische Schule“ <strong>zur</strong> Kenntnis.<br />

zu TOP 7) Berichte <strong>der</strong> Ausschüsse


Seite 23<br />

Wahl des/r Jugendbeauftragten:<br />

Der BGM bringt dazu <strong>der</strong> GV ein Schreiben <strong>zur</strong> Kenntnis, welches an alle wahlberechtigten Jugendlichen<br />

ergeht. Der Text ist mit Akzente Sbg. abgesprochen.<br />

zu TOP 8) Sonstiges<br />

a) Terminankündigung:<br />

4.4.2005 18.30 Uhr GVO-<strong>Sitzung</strong>, 19.30 Uhr GV-<strong>Sitzung</strong><br />

11.4.2005 Überprüfungsausschuss (Jahresrechnung 2004).<br />

2.5.2005 GV-<strong>Sitzung</strong> (Beschlussfassung <strong>der</strong> Jahresrechnung 2004)<br />

b) Verlegung Seestraße bei Seewirt:<br />

Diesbezüglich wäre eine Begehung des Infrastrukturausschusses mit Fam. Blüthl zu vereinbaren.<br />

c) Strandbadmitarbeiter:<br />

Für das Strandbadteam wurde ein Stelle in <strong>der</strong> BI ausgeschrieben.<br />

d) Salzburger Kommunalservice:<br />

Kürzlich fand ein Abschlussgespräch zum Ergebnis des Kommunal-Checks <strong>der</strong> Gemeinde statt.<br />

Weiters wurde bezüglich des anstehenden Schulbauprojektes die Gründung einer eigenen Immo-<br />

bilien KEG beraten. Ein Vertreter des Kommunalservice wird in einer <strong>der</strong> nächsten GV-<strong>Sitzung</strong>en<br />

darüber informieren.<br />

e) Mietvertrag – Schloss-Cafe:<br />

Mit Verweis auf die dringliche Anfrage <strong>der</strong> SPÖ-Fraktion berichtet<br />

die Koordinatorin <strong>der</strong> Arbeitsgruppe GV E<strong>der</strong> aus <strong>der</strong> letzten <strong>Sitzung</strong> am 8.3.2005.<br />

Grundsätzlich sind dazu sehr viele Fragen zu behandeln.<br />

Die wichtigsten Themen am 8.3. waren u.a.: Abschlagszahlungen Caterer an Schlosscafe;<br />

Reinigung <strong>der</strong> gemeinsam genutzten Räumlichkeiten; Küchenbenützung; Ausgestaltung <strong>der</strong><br />

Räumlichkeiten; Regelung <strong>der</strong> Nutzung des Wolf-Dietrich-Saales durch das Schloss-Cafe;<br />

Verantwortlichkeit für Beleuchtung; Lagermöglichkeiten – Raumbedarf.<br />

Der BGM ersucht, Vertragsangelegenheiten, die einer Beschlussfassung bedürfen, <strong>der</strong> GV zuzu-<br />

leiten; sonstige Fragen zu diesem Thema in <strong>der</strong> GVO zu behandeln.<br />

f) Schloss: Ausstellung Prangerstutzenschützen:<br />

Anlässlich des 40 Jahr-Jubiläums im Jahr 2006 plant Schützenhauptmann Herbert Handlechner<br />

eine Ausstellung im Schloss zum Thema: Schützenwesen im Wandel <strong>der</strong> Zeit (Titel: „Feyrschizen,<br />

Pauren, Söhn und Khnecht“); Schützentradition im Pfleggericht <strong>Mattsee</strong> und Nachbarschaft in<br />

Verbindung <strong>zur</strong> Landesgeschichte, Schloss als Sitz des Pfleggerichtes. Die Ausstellung soll<br />

an den Wänden im Tassilosaal und Foyer gezeigt werden.<br />

Der BGM befürwortet dieses Angebot, gerade auch wegen des geschichtlichen Zusammenhanges<br />

mit dem Schloss.<br />

g) Diabelli-Sommer Vereinsgründung:<br />

Am 6.4.2005 findet die konstituierende <strong>Sitzung</strong> des Diabelli-Sommer Vereines statt.<br />

Folgende personelle Besetzung wird vorgeschlagen:<br />

Obmann: Peter Pikl<br />

Stellvertreterin: Maria Liem<br />

Obmannstellvertreter: Winfried König<br />

Kassier: Dr. Johannes Müller<br />

Schriftführer: Hans Hofbauer<br />

Künstlerischer Beirat: Prof. Wolfgang Brunner<br />

Organisation: Andreas Lackner<br />

Marketing: Andreas Vogel<br />

h) Verordnung “Alkoholverbot”:<br />

Der BGM hat dazu einen Text für die Bürgerinformation verfasst, den er <strong>der</strong> GV <strong>zur</strong> Kenntnis


ingt.<br />

Seite 24<br />

i) Klimabündnis:<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass es dabei um den Beitritt zum „Klimabündnis“ geht.<br />

Folgende Vorgangsweise wird dazu vom BGM vorgeschlagen:<br />

+ GV-<strong>Sitzung</strong> am 6. Juni 2005: Informationen zum Klimabündnis, begleitend dazu eine Ausstellung<br />

in <strong>der</strong> Schule<br />

+ GV-<strong>Sitzung</strong> am 3. Oktober 2005: Beschlussfassung des Beitrittes zum „Klimabündnis“, begleitend<br />

dazu ein Informationsabend für die Bevölkerung mit Unterzeichnung <strong>der</strong> Beitrittserklärung.<br />

+ November 2005 (45. Woche): Durchführung einer Aktionswoche<br />

Vorbereitung durch Umwelt-Ausschuss-Vorsitzenden GR Schmidt mit Ausschuss.<br />

j) Abfallsammelstelle Sparmarkt:<br />

GR Alterdinger teilt mit, dass es an <strong>der</strong> Abfallsammelstelle Sparmarkt laufend zu Problemen bei<br />

<strong>der</strong> Entsorgung von Altstoffen an diesem Platz kommt. Es werden immer wie<strong>der</strong> Abfälle entsorgt,<br />

für die bei dieser Sammelinsel keine Container vorgesehen sind. Im übrigen überschreiten die anfallenden<br />

Mengen wesentlich die Kapazitäten <strong>der</strong> <strong>zur</strong> Verfügung stehenden Behältnisse. Ein Lösungsvorschlag<br />

dazu wäre die Überwachung mit einer Kamera. Umweltausschussvorsitzen<strong>der</strong> GR<br />

Schmidt wird sich <strong>der</strong> Lösung dieses Problemes annehmen.<br />

Der Schriftführer Der Bürgermeister<br />

Hans Hofbauer AL Matthäus Maislinger

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