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Niederschrift zur öffentlichen Sitzung der ... - Mattsee

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Seite 18<br />

ben sind, weil die Häuser nicht direkt an <strong>der</strong> Straße stehen, nicht zu jedem Haus eine eigene Zufahrt<br />

führt und beim Gasthof Fürst ausreichende Sicht für die Ausfahrt Richtung Salzburg besteht.<br />

Seitens des Ausschusses wird empfohlen, die Verordnung eines Ortsgebietes (Geschwindigkeitsbeschränkung<br />

50 km/h) weiter zu verfolgen.<br />

k) Tempolimits auf Gemeindestraßen<br />

Zur Beurteilung <strong>der</strong> tatsächlichen Situation werden weitere Geschwindigkeitsmessungen auf<br />

Gemeindestraßen vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (Passauer Straße, Wolf-Dietrich-Weg,<br />

etc) im Frühjahr durchgeführt.<br />

GV Söllner regt an, <strong>zur</strong> Min<strong>der</strong>ung des Verkehrsaufkommens durch das Ortszentrum den LKW-<br />

Verkehr auf den Zustellverkehr zu beschränken sowie ein Fahrverbot für LKW über 7,5 Tonnen zu<br />

verordnen (mit KfV DI Rettenbacher abklären).<br />

GR Schöchl: Die geplante Einbahnregelung beim Spar-Markt ist mit Fa. Spar zu besprechen.<br />

BGM Antrag auf Beschlussfassung <strong>der</strong> weiteren Umsetzungsmaßnahmen laut vorstehen<strong>der</strong><br />

Darstellung:<br />

Beschluss: einstimmig<br />

zu TOP 6) Erweiterungsbau Polytechnische Schule: Verhandlungsverfahren - Berichterstattung<br />

weitere Vorgangsweise - Beschlussfassung<br />

Bericht des BGM:<br />

Eingangs verweist <strong>der</strong> BGM auf das Schreiben <strong>der</strong> Architekten Forsthuber & Scheithauer, in dem<br />

diese ihren Einigungsversuch konkretisieren und ihre For<strong>der</strong>ungen darlegen.<br />

Für den Fall <strong>der</strong> rechtswirksamen Beauftragung mit dem Leistungsbild Architektur (jedenfalls<br />

aller Büroleistungen) im Rahmen eines noch einvernehmlich festzulegenden Planervertrages<br />

wären die Arch. Forsthuber & Scheithauer unpräjudiziell ihres Sach- und Rechtsstandpunktes<br />

bereit, für die ihnen bisher erwachsenen Planungsleistungen im Zusammenhang mit dem Siegerprojekt<br />

des Wettbewerbes sowie den bisher angefallenen Kosten ihrer Rechtsvertretung einen<br />

Betrag von Euro 40.000,00 exkl. MWSt. pauschal in Ansatz zu bringen. In diesem Betrag sind die<br />

Kosten von rund Euro 10.000,00 exkl. MWSt. für die bisherige Rechtsvertretung enthalten.<br />

Sollte es entgegen den bei <strong>der</strong> Verhandlung aufgezeigten Schlichtungsmöglichkeiten zu keiner<br />

rechtsgültigen Beauftragung kommen, würden die Architekten den tatsächlich angefallenen Gesamtbetrag<br />

in Höhe von zumindest Euro 60.000,00 exkl. MWSt. (bestehend aus Euro 54.000,00<br />

für Erstellung des Vorentwurfs, Entwurfs und <strong>der</strong> Einreichplanung sowie Euro 6.000,00 für Gebühren<br />

und Rechtsberatung) in Rechnung stellen. Auch in diesem Betrag sind die bisherigen Rechtsanwaltskosten<br />

mit Euro 10.000,00 angesetzt und würden sich im Fall einer Nichteinigung jedoch<br />

entsprechend laufend erhöhen.<br />

Ebenso haben die Architekten Forsthuber/ Scheithauer, wie in <strong>der</strong> Verhandlung vom 21.02.2005<br />

vereinbart, ein Angebot „Planungsleistung- Neuplanung“ beigebracht.<br />

Der nachstehenden Stellungnahme geht ein Gespräch des Bürgermeisters mit Vergabeexperten Dr.<br />

Berger voraus, in dem <strong>der</strong> BGM diesen über das Ergebnis <strong>der</strong> Gemeindevertretungssitzung vom<br />

21.02.2005 zu diesem Thema eingehend informiert hat.<br />

Sachverhaltsdarstellung Dr. Berger:<br />

Zu <strong>der</strong> von Ihnen angesprochenen Problematik bezüglich des <strong>der</strong>zeit <strong>der</strong> Nachprüfung des Vergabekontrollsenates<br />

unterliegenden Vergabeverfahrens betreffend <strong>der</strong> Ausschreibung von Planungsleistungen<br />

<strong>zur</strong> Errichtung <strong>der</strong> Polytechnischen Schule in <strong>Mattsee</strong>, wird nach Prüfung des Sachverhaltes<br />

aus vergaberechtlicher Sicht folgendes festgestellt:<br />

Nach genauer Prüfung <strong>der</strong> vorliegenden Unterlagen ist mir aufgefallen, dass das Bewertungsprotokoll<br />

<strong>der</strong> Jury, die seinerzeit die vorliegenden Wettbewerbsarbeiten in anonymer Form begutach-

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