Niederschrift zur öffentlichen Sitzung der ... - Mattsee
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Seite 18<br />
ben sind, weil die Häuser nicht direkt an <strong>der</strong> Straße stehen, nicht zu jedem Haus eine eigene Zufahrt<br />
führt und beim Gasthof Fürst ausreichende Sicht für die Ausfahrt Richtung Salzburg besteht.<br />
Seitens des Ausschusses wird empfohlen, die Verordnung eines Ortsgebietes (Geschwindigkeitsbeschränkung<br />
50 km/h) weiter zu verfolgen.<br />
k) Tempolimits auf Gemeindestraßen<br />
Zur Beurteilung <strong>der</strong> tatsächlichen Situation werden weitere Geschwindigkeitsmessungen auf<br />
Gemeindestraßen vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (Passauer Straße, Wolf-Dietrich-Weg,<br />
etc) im Frühjahr durchgeführt.<br />
GV Söllner regt an, <strong>zur</strong> Min<strong>der</strong>ung des Verkehrsaufkommens durch das Ortszentrum den LKW-<br />
Verkehr auf den Zustellverkehr zu beschränken sowie ein Fahrverbot für LKW über 7,5 Tonnen zu<br />
verordnen (mit KfV DI Rettenbacher abklären).<br />
GR Schöchl: Die geplante Einbahnregelung beim Spar-Markt ist mit Fa. Spar zu besprechen.<br />
BGM Antrag auf Beschlussfassung <strong>der</strong> weiteren Umsetzungsmaßnahmen laut vorstehen<strong>der</strong><br />
Darstellung:<br />
Beschluss: einstimmig<br />
zu TOP 6) Erweiterungsbau Polytechnische Schule: Verhandlungsverfahren - Berichterstattung<br />
weitere Vorgangsweise - Beschlussfassung<br />
Bericht des BGM:<br />
Eingangs verweist <strong>der</strong> BGM auf das Schreiben <strong>der</strong> Architekten Forsthuber & Scheithauer, in dem<br />
diese ihren Einigungsversuch konkretisieren und ihre For<strong>der</strong>ungen darlegen.<br />
Für den Fall <strong>der</strong> rechtswirksamen Beauftragung mit dem Leistungsbild Architektur (jedenfalls<br />
aller Büroleistungen) im Rahmen eines noch einvernehmlich festzulegenden Planervertrages<br />
wären die Arch. Forsthuber & Scheithauer unpräjudiziell ihres Sach- und Rechtsstandpunktes<br />
bereit, für die ihnen bisher erwachsenen Planungsleistungen im Zusammenhang mit dem Siegerprojekt<br />
des Wettbewerbes sowie den bisher angefallenen Kosten ihrer Rechtsvertretung einen<br />
Betrag von Euro 40.000,00 exkl. MWSt. pauschal in Ansatz zu bringen. In diesem Betrag sind die<br />
Kosten von rund Euro 10.000,00 exkl. MWSt. für die bisherige Rechtsvertretung enthalten.<br />
Sollte es entgegen den bei <strong>der</strong> Verhandlung aufgezeigten Schlichtungsmöglichkeiten zu keiner<br />
rechtsgültigen Beauftragung kommen, würden die Architekten den tatsächlich angefallenen Gesamtbetrag<br />
in Höhe von zumindest Euro 60.000,00 exkl. MWSt. (bestehend aus Euro 54.000,00<br />
für Erstellung des Vorentwurfs, Entwurfs und <strong>der</strong> Einreichplanung sowie Euro 6.000,00 für Gebühren<br />
und Rechtsberatung) in Rechnung stellen. Auch in diesem Betrag sind die bisherigen Rechtsanwaltskosten<br />
mit Euro 10.000,00 angesetzt und würden sich im Fall einer Nichteinigung jedoch<br />
entsprechend laufend erhöhen.<br />
Ebenso haben die Architekten Forsthuber/ Scheithauer, wie in <strong>der</strong> Verhandlung vom 21.02.2005<br />
vereinbart, ein Angebot „Planungsleistung- Neuplanung“ beigebracht.<br />
Der nachstehenden Stellungnahme geht ein Gespräch des Bürgermeisters mit Vergabeexperten Dr.<br />
Berger voraus, in dem <strong>der</strong> BGM diesen über das Ergebnis <strong>der</strong> Gemeindevertretungssitzung vom<br />
21.02.2005 zu diesem Thema eingehend informiert hat.<br />
Sachverhaltsdarstellung Dr. Berger:<br />
Zu <strong>der</strong> von Ihnen angesprochenen Problematik bezüglich des <strong>der</strong>zeit <strong>der</strong> Nachprüfung des Vergabekontrollsenates<br />
unterliegenden Vergabeverfahrens betreffend <strong>der</strong> Ausschreibung von Planungsleistungen<br />
<strong>zur</strong> Errichtung <strong>der</strong> Polytechnischen Schule in <strong>Mattsee</strong>, wird nach Prüfung des Sachverhaltes<br />
aus vergaberechtlicher Sicht folgendes festgestellt:<br />
Nach genauer Prüfung <strong>der</strong> vorliegenden Unterlagen ist mir aufgefallen, dass das Bewertungsprotokoll<br />
<strong>der</strong> Jury, die seinerzeit die vorliegenden Wettbewerbsarbeiten in anonymer Form begutach-