Niederschrift zur öffentlichen Sitzung der ... - Mattsee
Niederschrift zur öffentlichen Sitzung der ... - Mattsee
Niederschrift zur öffentlichen Sitzung der ... - Mattsee
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Seite 21<br />
Verhandlung am 21.02.2005 mit dem Vergabekontrollsenat definitiv festgestellt.<br />
Aufgrund dieses Schreibens des Bürgermeisters an den Vergabekontrollsenat wurde ein<br />
weiterer Verhandlungstermin für 18. 3. 2005 angesetzt.<br />
Nach Rücksprache mit GR Unger, GV E<strong>der</strong> und GV Tscherteu hat <strong>der</strong> BGM unter Berücksichtigung<br />
<strong>der</strong> Sachverhaltsdarstellung von Dr. Berger und des eingebrachten Antrages <strong>der</strong> Architekten<br />
Forsthuber & Scheithauer die Wettbewerbsausschreibung vom 30.07.2003 über die Planungsleistungen<br />
für den Neubau <strong>der</strong> Polytechnischen Schule wi<strong>der</strong>rufen.<br />
Der dazugehörige Text des Wi<strong>der</strong>rufs wurde von Dr. Berger verfasst:<br />
Neubau Polytechnische Schule <strong>Mattsee</strong><br />
Wi<strong>der</strong>ruf <strong>der</strong> Wettbewerbs-Ausschreibung<br />
Die Marktgemeinde <strong>Mattsee</strong> hat mit Wettbewerbsausschreibung vom 30. Juli 2003 die Planungsleistungen<br />
für den Neubau <strong>der</strong> Polytechnischen Schule <strong>Mattsee</strong> ausgeschrieben.<br />
Diesbezüglich müssen wir Ihnen mitteilen, das diese Ausschreibung mit sofortiger Wirkung<br />
wird.<br />
wi<strong>der</strong>rufen<br />
Begründung:<br />
Die Marktgemeinde <strong>Mattsee</strong> als ausschreibende Stelle ist verpflichtet, dass das Verfahren und <strong>der</strong><br />
Entscheidungsfindungsprozess für die ausgeschriebene Leistung rechtskonform, also im Sinne <strong>der</strong><br />
Bestimmungen des BVergG 2002 ausgeführt werden. In diesem Sinne (also nicht fachlich/inhaltlich)<br />
besteht auch die Verpflichtung <strong>zur</strong> Überprüfung <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> eingesetzten Fachjury.<br />
Diesbezüglich ist nach Überprüfung des Jury-Protokolls aufgefallen, dass die seinerzeit eingesetzte<br />
Fachjury bei den einzelnen Wettbewerbsteilnehmern we<strong>der</strong> (auch nur annähernd) alle vorgegebenen<br />
Beurteilungskriterien bewertet hat, noch sonst ihre Bewertung ausreichend begründet<br />
hat.<br />
Eine lediglich auf Zahlen beruhende Vergabeentscheidung des Auftraggebers ohne detaillierter<br />
verbaler Darstellung für dessen Gründe ermöglicht nicht die Überprüfbarkeit <strong>der</strong> Entscheidung des<br />
<strong>öffentlichen</strong> Auftraggebers (BVA 15.02.2002, N-134/01-37). Der Auftraggeber ist gem. Art 8 Absatz<br />
3 <strong>der</strong> Richtlinie 93/37 verpflichtet, einen Vergabevermerk anzufertigen. Er enthält die Gründe<br />
für die Auswahl eines Bewerbers und die Ablehnung <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Bieter. Dies gewährleistet die<br />
gerichtliche Überprüfbarkeit <strong>der</strong> Entscheidung des <strong>öffentlichen</strong> Auftraggebers<br />
(Generalanwalt Albert in seinem Schlussantrag vom 08.11.2001 in <strong>der</strong> RS C-470/99, Universale<br />
Bau AG u.a./Entsorgungsbetriebe Simmering GmbH).<br />
Die Bewertung erfolgte somit we<strong>der</strong> im Sinne <strong>der</strong> vorgegebenen Kriterien noch wurde dem Transparenzgebot<br />
auch nur annähernd Rechnung getragen. Aufgrund <strong>der</strong> nicht mehr bestehenden<br />
Anonymität ist daher ein Wie<strong>der</strong>holen <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> Jury nicht mehr möglich, weshalb - wie oben<br />
angeführt - im Sinne eines sofortigen Wi<strong>der</strong>rufes zu entscheiden war.<br />
Zur Verhandlung vom 18.3.2005 berichtet <strong>der</strong> BGM, dass <strong>der</strong> Vergabekontrollsenat den Antrag<br />
<strong>der</strong> Architekten Forsthuber & Scheithauer wegen Fehlens <strong>der</strong> rechtlichen Grundlage <strong>zur</strong>ückgewiesen<br />
hat.<br />
Begründung: Der Wi<strong>der</strong>ruf <strong>der</strong> Wettbewerbsausschreibung <strong>der</strong> Gemeinde, dessen rechtmäßige<br />
Einbringung vom Vergabekontrollsenat bestätigt worden ist.<br />
Nachstehend die weitere Vorgangsweise in Absprache mit Dr. Robert Berger:<br />
Das alte Verfahren ist rechtsgültig beendet. Die Gemeinde ist bezüglich neuer vergaberechtlicher<br />
Tätigkeiten handlungsfrei.<br />
Mit einem Feststellungsbescheid, dass <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>ruf rechtswidrig sei und er eine echte Chance auf