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Niederschrift zur öffentlichen Sitzung der ... - Mattsee

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Seite 21<br />

Verhandlung am 21.02.2005 mit dem Vergabekontrollsenat definitiv festgestellt.<br />

Aufgrund dieses Schreibens des Bürgermeisters an den Vergabekontrollsenat wurde ein<br />

weiterer Verhandlungstermin für 18. 3. 2005 angesetzt.<br />

Nach Rücksprache mit GR Unger, GV E<strong>der</strong> und GV Tscherteu hat <strong>der</strong> BGM unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> Sachverhaltsdarstellung von Dr. Berger und des eingebrachten Antrages <strong>der</strong> Architekten<br />

Forsthuber & Scheithauer die Wettbewerbsausschreibung vom 30.07.2003 über die Planungsleistungen<br />

für den Neubau <strong>der</strong> Polytechnischen Schule wi<strong>der</strong>rufen.<br />

Der dazugehörige Text des Wi<strong>der</strong>rufs wurde von Dr. Berger verfasst:<br />

Neubau Polytechnische Schule <strong>Mattsee</strong><br />

Wi<strong>der</strong>ruf <strong>der</strong> Wettbewerbs-Ausschreibung<br />

Die Marktgemeinde <strong>Mattsee</strong> hat mit Wettbewerbsausschreibung vom 30. Juli 2003 die Planungsleistungen<br />

für den Neubau <strong>der</strong> Polytechnischen Schule <strong>Mattsee</strong> ausgeschrieben.<br />

Diesbezüglich müssen wir Ihnen mitteilen, das diese Ausschreibung mit sofortiger Wirkung<br />

wird.<br />

wi<strong>der</strong>rufen<br />

Begründung:<br />

Die Marktgemeinde <strong>Mattsee</strong> als ausschreibende Stelle ist verpflichtet, dass das Verfahren und <strong>der</strong><br />

Entscheidungsfindungsprozess für die ausgeschriebene Leistung rechtskonform, also im Sinne <strong>der</strong><br />

Bestimmungen des BVergG 2002 ausgeführt werden. In diesem Sinne (also nicht fachlich/inhaltlich)<br />

besteht auch die Verpflichtung <strong>zur</strong> Überprüfung <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> eingesetzten Fachjury.<br />

Diesbezüglich ist nach Überprüfung des Jury-Protokolls aufgefallen, dass die seinerzeit eingesetzte<br />

Fachjury bei den einzelnen Wettbewerbsteilnehmern we<strong>der</strong> (auch nur annähernd) alle vorgegebenen<br />

Beurteilungskriterien bewertet hat, noch sonst ihre Bewertung ausreichend begründet<br />

hat.<br />

Eine lediglich auf Zahlen beruhende Vergabeentscheidung des Auftraggebers ohne detaillierter<br />

verbaler Darstellung für dessen Gründe ermöglicht nicht die Überprüfbarkeit <strong>der</strong> Entscheidung des<br />

<strong>öffentlichen</strong> Auftraggebers (BVA 15.02.2002, N-134/01-37). Der Auftraggeber ist gem. Art 8 Absatz<br />

3 <strong>der</strong> Richtlinie 93/37 verpflichtet, einen Vergabevermerk anzufertigen. Er enthält die Gründe<br />

für die Auswahl eines Bewerbers und die Ablehnung <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Bieter. Dies gewährleistet die<br />

gerichtliche Überprüfbarkeit <strong>der</strong> Entscheidung des <strong>öffentlichen</strong> Auftraggebers<br />

(Generalanwalt Albert in seinem Schlussantrag vom 08.11.2001 in <strong>der</strong> RS C-470/99, Universale<br />

Bau AG u.a./Entsorgungsbetriebe Simmering GmbH).<br />

Die Bewertung erfolgte somit we<strong>der</strong> im Sinne <strong>der</strong> vorgegebenen Kriterien noch wurde dem Transparenzgebot<br />

auch nur annähernd Rechnung getragen. Aufgrund <strong>der</strong> nicht mehr bestehenden<br />

Anonymität ist daher ein Wie<strong>der</strong>holen <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> Jury nicht mehr möglich, weshalb - wie oben<br />

angeführt - im Sinne eines sofortigen Wi<strong>der</strong>rufes zu entscheiden war.<br />

Zur Verhandlung vom 18.3.2005 berichtet <strong>der</strong> BGM, dass <strong>der</strong> Vergabekontrollsenat den Antrag<br />

<strong>der</strong> Architekten Forsthuber & Scheithauer wegen Fehlens <strong>der</strong> rechtlichen Grundlage <strong>zur</strong>ückgewiesen<br />

hat.<br />

Begründung: Der Wi<strong>der</strong>ruf <strong>der</strong> Wettbewerbsausschreibung <strong>der</strong> Gemeinde, dessen rechtmäßige<br />

Einbringung vom Vergabekontrollsenat bestätigt worden ist.<br />

Nachstehend die weitere Vorgangsweise in Absprache mit Dr. Robert Berger:<br />

Das alte Verfahren ist rechtsgültig beendet. Die Gemeinde ist bezüglich neuer vergaberechtlicher<br />

Tätigkeiten handlungsfrei.<br />

Mit einem Feststellungsbescheid, dass <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>ruf rechtswidrig sei und er eine echte Chance auf

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