Niederschrift zur öffentlichen Sitzung der ... - Mattsee
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Seite 3<br />
Der Ausschuss kann sich eine Umwidmung vorstellen, wenn sichergestellt ist, dass mindestens<br />
4 Autoabstellplätze auf eigenem Grund vorhanden sind und die oberirdische Kubatur nicht erhöht<br />
wird. Es ist daher ein Plan vorzulegen, in dem die Abstellplätze nachvollziehbar und realistisch eingezeichnet<br />
sind.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
Nachstehend die weitere Entwicklung und Stellungnahme <strong>der</strong> örtlichen Raumplanung:<br />
Sämtliche im § 24 Abs. 3 SROG vorgesehenen Verfahrensschritte sowie die erfor<strong>der</strong>lichen Kundmachungen<br />
sind durchgeführt und dazu keine Einwendungen gebracht worden.<br />
Auszug aus dem Gutachten <strong>der</strong> örtlichen Raumplanung:<br />
Die Gesuchstellerin, Frau Ingrid Weiser, beabsichtigt, die im Anschluss an ihr Sommerhaus bestehende<br />
Garage als Wohnraum zu nutzen und gemäß den vorliegenden Plänen von Herrn DI Wolfgang<br />
Heuthaler, Hernaugasse 18, 5020 Salzburg, dafür umzubauen. Das bestehende Wohnhaus<br />
dient <strong>zur</strong> Zeit als Sommerhaus, nach dem Umbau des gesamten Gebäudes inkl. <strong>der</strong>zeitiger Garage<br />
ist die Nutzung als Hauptwohnsitz vorgesehen. Die Nutzungsän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> bestehenden Garage in<br />
Wohnraum hat keinen Einfluss auf die Geschossfläche des gesamten Gebäudekomplexes (Bruttogeschossfläche<br />
Wohnhaus Bestand [Erd- und Obergeschoss]: ca. 133,0 m², Garage: ca. 24,50 m²,<br />
gesamt: ca. 157,50 m²). Die lt. Bauordnung vorzusehenden Stellplätze für PKW sind im Bereich vor<br />
und östlich <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Garage geplant.<br />
Das Vorhaben betrifft die Nutzungsän<strong>der</strong>ung des bestehenden, an das Wohnhaus angeschlossenen<br />
Garagenanbaues in zusätzlichen Wohnraum. Das gesamte Gebäude soll in weiterer Folge<br />
umgebaut werden, und <strong>der</strong> Gesuchstellerin zukünftig als Hauptwohnsitz dienen. Der Garagenanbau<br />
bildet mit dem Wohngebäude architektonisch eine Einheit, von <strong>der</strong> Seeseite ist die <strong>der</strong>zeitige<br />
Garage als solche nicht erkennbar. Gemäß den vorliegenden Plänen von DI Wolfgang Heuthaler<br />
(Plannummer <strong>Mattsee</strong>_8g_e vom Jänner 2005) ist vorgesehen, den durch die Nutzungsän<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Garage zusätzlichen gewonnenen Wohnraum <strong>der</strong> in Erd- und Obergeschoss befindlichen<br />
Wohneinheit anzuschließen. In weiterer Folge soll das bestehende Untergeschoss unter <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen<br />
Garage erweitert werden und zu einer Gästewohnung und Nebenräumen (Keller-, Lager,<br />
Technik, und Sanitärräume) umgebaut werden (siehe dazu auch eigene raumordnungsfachliche<br />
Stellungnahme). Durch die gegenständliche Nutzungsän<strong>der</strong>ung bleibt die Geschossfläche des gesamten<br />
Gebäudes unverän<strong>der</strong>t.<br />
Das gegenständliche Vorhaben steht nicht im Wi<strong>der</strong>spruch mit den Zielsetzungen und Vorhaben<br />
des Räumlichen Entwicklungskonzeptes <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Mattsee</strong> und den Bestimmungen des § 24<br />
Abs. 3 ROG 1998.<br />
Daher kann das Ansuchen um Einzelbewilligung <strong>zur</strong> Nutzungsän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> bestehenden Garage<br />
auf GP Nr. 648/1 (Teilfl.) und GP Nr. 648/6, KG Obernberg in Wohnraum aus Sicht <strong>der</strong> Ortsplanung<br />
befürwortet und <strong>zur</strong> Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen werden.<br />
Diskussion:<br />
GV Erlbacher und GR Unger verlangen die Vorlage des im Protokoll vom 7.12.2004 gefor<strong>der</strong>ten<br />
Planes, auf dem die 4 Autoabstellplätze eingezeichnet sind. Die Vorlage des Planes ist eine wesentliche<br />
Voraussetzung für die heutige Beschlussfassung. Ein Abstellen von Fahrzeugen ausser-<br />
halb <strong>der</strong> Liegenschaft (neben Ramooser Straße bzw. in <strong>der</strong> Ausweiche) ist nicht zulässig.<br />
Im übrigen wurde <strong>der</strong> heute vorliegende Antrag auf raumordnungsgemäße Bewilligung im Ausschuss<br />
nicht vorbehandelt.<br />
Der gefor<strong>der</strong>te Plan liegt dem Akt nicht bei.<br />
Raumordnungs-Ausschuss-Obmann VBGM Brandhuber berichtet, dass er sich durch einen Lokalaugenschein<br />
über die 4 gefor<strong>der</strong>ten Autoabstellplätze ein Bild von <strong>der</strong> Situation geschaffen hat.<br />
Auf Grund <strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten (vorhandenen Flächen) können diese Abstellplätze<br />
jeweils links und rechts vom Haus situiert werden.<br />
Zusammenfassend stellt VBGM Brandhuber den Antrag auf Erteilung <strong>der</strong> Einzelbewilligung<br />
<strong>zur</strong> Nutzungsän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Garage in Wohnraum.