08.01.2013 Aufrufe

Wertpapierprospekt - dc dirk cordes

Wertpapierprospekt - dc dirk cordes

Wertpapierprospekt - dc dirk cordes

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

des Kaufpreises an die Emittentin (einschließlich) berechnet werden. Sie gleichen den Zinsvorteil aus, den ein Erwer-<br />

ber einer Inhaberteilschuldverschreibung dadurch erhält, dass ihm am nächsten Zinszahlungstag der Zinsbetrag für<br />

die gesamte vorangegangene Zinsperiode ausgezahlt wird, obwohl ihm nur der Zinsbetrag ab dem Erwerb seiner<br />

Inhaberteilschuldverschreibung zusteht. Der Betrag der jeweils zu zahlenden Stückzinsen ergibt sich aus der Stückzinstabelle<br />

in Anlage 3 dieses Prospekts.<br />

Ein Kaufvertrag über eine Inhaberteilschuldverschreibung kommt durch Annahme des Kaufantrags eines interessierten<br />

Anlegers seitens der Emittentin zustande. Mit der Abgabe des Kaufantrags verzichtet der interessierte Anleger<br />

auf den Zugang der Annahmeerklärung (§ 151 Satz 1 BGB). Die Annahme des Kaufantrags erfolgt durch Zuteilung<br />

von Inhaberteilschuldverschreibungen an den Anleger. Der Anleger erhält Kenntnis von der Annahme des Kaufantrags<br />

durch die Emittentin (i) im Falle der Abwicklung des Kaufantrags in Form „Lieferung gegen Zahlung“ durch<br />

Einbuchung der zugeteilten Inhaberteilschuldverschreibungen in seinem Wertpapierdepot bzw. durch Erteilung einer<br />

Abrechnung über den Kauf der zugeteilten Inhaberteilschuldverschreibungen seitens seiner Depotbank oder (ii) im<br />

Falle der Abwicklung des Kaufantrags in Form „Lieferung nach Zahlung“ durch Übermittlung einer Zuteilungsbestätigung<br />

einschließlich Zahlungsaufforderung von der Emittentin, spätestens aber auch in diesem Fall mit Einbuchung<br />

der zugeteilten Inhaberteilschuldverschreibungen in das Wertpapierdepot des Anlegers.<br />

6.4 Zuteilung der Wertpapiere / Verkürzung und Verlängerung des Angebots<br />

Zeichnungsscheine werden grundsätzlich in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ungeachtet dessen<br />

steht der Emittentin aber das Recht zu, Kaufanträge ganz oder teilweise abzulehnen. Wird ein Kaufantrag ganz oder<br />

teilweise nicht angenommen oder kann ein Kaufantrag wegen Überzeichnung ganz oder teilweise nicht angenommen<br />

werden, wird die Emittentin den Interessenten hiervon schriftlich informieren und einen gegebenenfalls bereits überwiesenen<br />

Kaufpreis zurücküberweisen.<br />

Die Emittentin behält sich vor, das Angebot zu verlängern oder vorzeitig zu beenden. Insbesondere kann das Angebot<br />

auch dann vorzeitig beendet werden, wenn der vorgesehene Gesamtbetrag noch nicht platziert ist.<br />

6.5 Mindest- und Höchstbetrag der Zeichnung<br />

Der Mindestzeichnungsbetrag beträgt EUR 250.000 zzgl. 3 % Agio. Ein Höchstbetrag für eine Zeichnung besteht nicht.<br />

6.6 Offenlegung des Ergebnisses des Angebots<br />

6 angaben zum angebot<br />

Die Emittentin wird das Ergebnis des Angebots innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Schließung des Angebots auf<br />

ihrer Internet-Homepage (www.<strong>dirk</strong><strong>cordes</strong>.de) veröffentlichen.<br />

| 101

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!