Wertpapierprospekt - dc dirk cordes
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9 anlagen<br />
§ 1 GEWÄHRUNG EINES NACHRANGDARLEHENS<br />
(1) Die Darlehensgeberin gewährt der Darlehensnehmerin ein Darlehen über einen Betrag in Höhe von EUR […] (in<br />
Worten: […] Euro).<br />
(2) Die Darlehensnehmerin darf die Mittel, die ihr durch die Auszahlung dieses Darlehens zufließen, (i) zum Erwerb<br />
von vollständig projektierten Aufdach-Photovoltaik-Anlagen in der Bundesrepublik Deutschland nutzen sowie (ii) zur<br />
Ersetzung von Gesellschafterdarlehen verwenden, die ihr von der Dirk Cordes Beteiligungs GmbH gewährt wurden.<br />
Um eine entsprechende Mittelverwendung sicherzustellen, wird der Darlehensbetrag auf das folgende separate Konto<br />
der Darlehensnehmerin ausgezahlt, dessen Mittel nur zu dem vorgenannten Zweck verwendet werden:<br />
Bank: […]<br />
Konto-Nr.: […]<br />
BLZ: […]<br />
(3) Sicherungsrechte stehen der Darlehensgeberin nicht zu.<br />
§ 2 VERZINSUNG<br />
(1) Die Darlehensgeberin erhält von der Darlehensnehmerin als Gegenleistung für die Bereitstellung des Darlehens<br />
ab dem […] (einschließlich) bis zum [15. Juni 2022] (ausschließlich) vierteljährlich nachträglich jeweils am 15. März,<br />
15. Juni, 15. September und 15. Dezember eines jeden Jahres (jeweils ein „Zinstag“), erstmals am […] (der „Erste Zinstag“),<br />
auf den in der jeweiligen Zinsperiode entsprechend dem in der Anlage beigefügten Tilgungsplan ausstehenden<br />
Darlehensbetrag eine Verzinsung in Höhe von nominal 7 % p.a. Die an den jeweiligen Zinstagen auf den ausstehenden<br />
Darlehensbetrag entfallenden Zinsen sind in dem in der Anlage beigefügten Tilgungsplan angegeben. „Zinsperiode“<br />
ist der Zeitraum beginnend am […] (einschließlich) und endend am Ersten Zinstag (ausschließlich); und jeder Zeitraum<br />
beginnend an einem Zinstag (einschließlich) und endend an dem nächsten Zinstag (ausschließlich).<br />
(2) Die Verzinsung wird berechnet auf der Grundlage der tatsächlich abgelaufenen Tage im relevanten Zeitraum (gerechnet<br />
vom letzten Zinstag (einschließlich)) dividiert durch die Anzahl der Tage in der jeweiligen Zinsperiode, wobei<br />
die deutsche (kaufmännische) Zinsmethode (Zinsjahr = 360 Tage mit 12 Monaten zu je 30 Tagen) zugrunde gelegt<br />
wird.