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Wertpapierprospekt - dc dirk cordes

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9 anlagen<br />

§ 1 GEWÄHRUNG EINES NACHRANGDARLEHENS<br />

(1) Die Darlehensgeberin gewährt der Darlehensnehmerin ein Darlehen über einen Betrag in Höhe von EUR […] (in<br />

Worten: […] Euro).<br />

(2) Die Darlehensnehmerin darf die Mittel, die ihr durch die Auszahlung dieses Darlehens zufließen, (i) zum Erwerb<br />

von vollständig projektierten Aufdach-Photovoltaik-Anlagen in der Bundesrepublik Deutschland nutzen sowie (ii) zur<br />

Ersetzung von Gesellschafterdarlehen verwenden, die ihr von der Dirk Cordes Beteiligungs GmbH gewährt wurden.<br />

Um eine entsprechende Mittelverwendung sicherzustellen, wird der Darlehensbetrag auf das folgende separate Konto<br />

der Darlehensnehmerin ausgezahlt, dessen Mittel nur zu dem vorgenannten Zweck verwendet werden:<br />

Bank: […]<br />

Konto-Nr.: […]<br />

BLZ: […]<br />

(3) Sicherungsrechte stehen der Darlehensgeberin nicht zu.<br />

§ 2 VERZINSUNG<br />

(1) Die Darlehensgeberin erhält von der Darlehensnehmerin als Gegenleistung für die Bereitstellung des Darlehens<br />

ab dem […] (einschließlich) bis zum [15. Juni 2022] (ausschließlich) vierteljährlich nachträglich jeweils am 15. März,<br />

15. Juni, 15. September und 15. Dezember eines jeden Jahres (jeweils ein „Zinstag“), erstmals am […] (der „Erste Zinstag“),<br />

auf den in der jeweiligen Zinsperiode entsprechend dem in der Anlage beigefügten Tilgungsplan ausstehenden<br />

Darlehensbetrag eine Verzinsung in Höhe von nominal 7 % p.a. Die an den jeweiligen Zinstagen auf den ausstehenden<br />

Darlehensbetrag entfallenden Zinsen sind in dem in der Anlage beigefügten Tilgungsplan angegeben. „Zinsperiode“<br />

ist der Zeitraum beginnend am […] (einschließlich) und endend am Ersten Zinstag (ausschließlich); und jeder Zeitraum<br />

beginnend an einem Zinstag (einschließlich) und endend an dem nächsten Zinstag (ausschließlich).<br />

(2) Die Verzinsung wird berechnet auf der Grundlage der tatsächlich abgelaufenen Tage im relevanten Zeitraum (gerechnet<br />

vom letzten Zinstag (einschließlich)) dividiert durch die Anzahl der Tage in der jeweiligen Zinsperiode, wobei<br />

die deutsche (kaufmännische) Zinsmethode (Zinsjahr = 360 Tage mit 12 Monaten zu je 30 Tagen) zugrunde gelegt<br />

wird.

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