Wertpapierprospekt - dc dirk cordes
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9 anlagen<br />
von vollständig projektierten Aufdach-Photovoltaik-Anlagen in der Bundesrepublik Deutschland nutzen. Um eine ent-<br />
sprechende Mittelverwendung sicherzustellen, wird der Darlehensbetrag auf das folgende separate Konto der Darlehensnehmerin<br />
ausgezahlt, dessen Mittel nur zu dem vorgenannten Zweck verwendet werden:<br />
Bank: […]<br />
Konto-Nr.: […]<br />
BLZ: […]<br />
(3) Sicherungsrechte stehen der Darlehensgeberin nicht zu.<br />
§ 8 VERZINSUNG<br />
(1) Die Darlehensgeberin erhält von der Darlehensnehmerin als Gegenleistung für die Bereitstellung des Darlehens<br />
ab dem […] (einschließlich) bis zum [15. Juni 2022] (ausschließlich) vierteljährlich nachträglich jeweils am 15. März,<br />
15. Juni, 15. September und 15. Dezember eines jeden Jahres (jeweils ein „Zinstag“), erstmals am […] (der „Erste Zinstag“),<br />
auf den in der jeweiligen Zinsperiode entsprechend dem in der Anlage beigefügten Tilgungsplan ausstehenden<br />
Darlehensbetrag eine Verzinsung in Höhe von nominal 7 % p.a. Die an den jeweiligen Zinstagen auf den ausstehenden<br />
Darlehensbetrag entfallenden Zinsen sind in dem in der Anlage beigefügten Tilgungsplan angegeben. „Zinsperiode“<br />
ist der Zeitraum beginnend am […] (einschließlich) und endend am Ersten Zinstag (ausschließlich); und jeder Zeitraum<br />
beginnend an einem Zinstag (einschließlich) und endend an dem nächsten Zinstag (ausschließlich).<br />
(2) Die Verzinsung wird berechnet auf der Grundlage der tatsächlich abgelaufenen Tage im relevanten Zeitraum (gerechnet<br />
vom letzten Zinstag (einschließlich)) dividiert durch die Anzahl der Tage in der jeweiligen Zinsperiode, wobei<br />
die deutsche (kaufmännische) Zinsmethode (Zinsjahr = 360 Tage mit 12 Monaten zu je 30 Tagen) zugrunde gelegt<br />
wird.<br />
(3) Zinszahlungstag ist der jeweilige Zinstag. Fällt ein Zinstag auf einen Tag der kein Bankarbeitstag ist, so ist Zinszahlungstag<br />
der nächstfolgende Bankarbeitstag. „Bankarbeitstag“ ist jeder Tag, an dem Geschäftsbanken in Kiel geöffnet<br />
sind.<br />
§ 9 TILGUNG UND LAUFZEIT<br />
(1) Die Darlehensnehmerin ist verpflichtet, das Darlehen ab dem [15. März 2013] (erster Tilgungstag) durch Zahlung<br />
vierteljährlicher Tilgungsraten gemäß dem in der Anlage beigefügten Tilgungsplan zurückzuzahlen. Die Laufzeit des