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Wertpapierprospekt - dc dirk cordes

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7.6 Besteuerung der im inländischen Betriebsvermögen gehaltenen<br />

Inhaberteilschuldverschreibungen<br />

7 steuern<br />

Die vorstehenden Erörterungen sind nicht anwendbar, sofern die Inhaberteilschuldverschreibungen in einem inländischen<br />

Betriebsvermögen gehalten werden. Zinsen und Gewinne einer eventuellen Veräußerung oder Einlösung unterliegen<br />

der Körperschaftsteuer bzw. Einkommensteuer (jeweils zzgl. Solidaritätszuschlag) und soweit anwendbar<br />

– der Kirchensteuer und der Gewerbesteuer. Mit dem Wertpapier im Zusammenhang stehende Aufwendungen sind<br />

grundsätzlich als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die auszahlende Stelle hat Kapitalertragsteuer sowie Solidaritätszuschlag<br />

einzubehalten. Die Zinsen und Gewinne aus den Inhaberteilschuldverschreibungen sind daher im Rahmen<br />

der Steuerveranlagung anzugeben. Die einbehaltenen Beträge können unter bestimmten Voraussetzungen bei der<br />

Steuerveranlagung angerechnet werden.<br />

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