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Wertpapierprospekt - dc dirk cordes

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§ 13 Schlussbestimmungen<br />

(1) Form und Inhalt der Inhaberteilschuldverschreibungen sowie sämtliche sich aus diesen Anleihebedingungen er-<br />

gebenden Rechte und Pflichten der Anleihegläubiger sowie der Emittenten bestimmen sich nach dem Recht der<br />

Bundesrepublik Deutschland.<br />

(2) Erfüllungsort ist Kiel.<br />

5 angaben zur anleihe<br />

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Inhaberteilschuldverschreibungen oder im Zusammenhang mit diesen<br />

Anleihebedingungen ist, soweit gesetzlich zulässig, Kiel.<br />

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Anleihebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar<br />

sein oder unwirksam oder nicht durchsetzbar werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit oder die Durchsetzbarkeit<br />

der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen bzw. nicht durchsetzbaren Bestimmung soll,<br />

soweit rechtlich möglich, eine dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck dieser Anleihebedingungen zum Zeitpunkt der<br />

Begebung der Inhaberteilschuldverschreibungen entsprechende Regelung gelten. Sollten sich diese Anleihebedingungen<br />

als lückenhaft erweisen, so gilt im Wege der ergänzenden Auslegung für die Ausfüllung der Lücke ebenfalls<br />

eine solche Regelung als vereinbart, die den von der Emittentin und den Anleihegläubigern erstrebten wirtschaftlichen<br />

Auswirkungen am nächsten kommt.<br />

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