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Wertpapierprospekt - dc dirk cordes

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der Kündigung endet die Pflicht der Emittentin zur Zinszahlung. Der Anleger trägt insoweit ein Wiederanlagerisiko für<br />

das zurückgezahlte Kapital.<br />

2.4.9 Risiko bei kreditfinanziertem Erwerb der Inhaberteilschuldverschreibungen<br />

Den Anlegern steht es frei, den Erwerb der Inhaberteilschuldverschreibungen ganz oder teilweise durch Fremdmittel<br />

zu finanzieren. Durch eine ganze oder teilweise Finanzierung der Inhaberteilschuldverschreibungen durch Fremdkapital<br />

kann sich jedoch das Risiko für den Anleger erhöhen. Die Rückführung der Fremdmittel und die mit der Finanzierung<br />

verbundenen Zinszahlungen sind von dem Anleger zu bedienen, unabhängig davon, ob Rückzahlungen aus den<br />

Inhaberteilschuldverschreibungen an den Anleger erfolgen.<br />

2.4.10 Möglicher Rechtsverlust durch Mehrheitsentscheidung der Gläubiger der<br />

Inhaberteilschuldverschreibungen<br />

Die Anleihebedingungen sehen vor, dass die Emittentin die Anleihebedingungen mit Zustimmung der Gläubiger der<br />

Inhaberteilschuldverschreibungen aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses nach Maßgabe des Gesetzes über Schuldverschreibungen<br />

aus Gesamtemissionen (SchVG) ändern kann. Hierdurch sind Gläubiger der Inhaberteilschuldverschreibungen<br />

dem Risiko ausgesetzt, durch einen Mehrheitsbeschluss überstimmt zu werden. Da ein solcher<br />

Mehrheitsbeschluss für alle Gläubiger der Inhaberteilschuldverschreibungen verbindlich ist, können Gläubiger der<br />

Inhaberteilschuldverschreibungen gegen ihren Willen Rechte gegenüber der Emittentin durch einen solchen Mehrheitsbeschluss<br />

verlieren. Im Fall der Bestellung eines gemeinsamen Vertreters aller Gläubiger der Inhaberteilschuldverschreibungen<br />

kann ein einzelner Gläubiger der Inhaberteilschuldverschreibungen zudem ganz oder teilweise die<br />

Möglichkeit verlieren, seine Rechte gegenüber der Emittentin unabhängig von anderen Gläubigern der Inhaberteilschuldverschreibungen<br />

geltend zu machen und durchzusetzen. Ein Mehrheitsbeschluss der Gläubiger der Inhaberteilschuldverschreibungen,<br />

der zu einem Rechtsverlust der Gläubiger der Inhaberteilschuldverschreibungen führt, kann<br />

erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Wert und die Realisierbarkeit dieses Wertes bis hin zum Totalverlust des<br />

eingesetzten Kapitals haben.<br />

2.4.11 Rechtsstellung der Gläubiger der Inhaberteilschuldverschreibungen<br />

2 risikofaktoren<br />

Die Inhaberteilschuldverschreibungen gewähren keine Gesellschafterrechte und auch keine Mitwirkungs-, Stimm- und<br />

Kontrollrechte hinsichtlich der Emittentin. Sie nehmen nicht an Gewinn und Verlust der Emittentin teil. Es besteht<br />

daher das Risiko, dass von der Emittentin Entscheidungen getroffen werden, die nicht im Interesse der Gläubiger der<br />

Inhaberteilschuldverschreibungen sind.<br />

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