08.01.2013 Aufrufe

Wertpapierprospekt - dc dirk cordes

Wertpapierprospekt - dc dirk cordes

Wertpapierprospekt - dc dirk cordes

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Tilgungsleistungen aus den Inhaberteilschuldverschreibungen nicht nachkommen kann. Dieses Risiko kann schon bei<br />

der Insolvenz einer Photovoltaik-Gesellschaft eintreten, steigt selbstverständlich aber mit der Insolvenz jeder zusätzlichen<br />

Photovoltaik-Gesellschaft. Zwar hat die Emittentin bereits ein Nachrangdarlehen in Höhe von EUR 450.000 an<br />

die Dirk Cordes Dritte Energie GmbH & Co. KG ausgegeben, sodass die Zins- und Tilgungszahlungen unter diesem<br />

Nachrangdarlehen auch für die Bedienung der Zins- und Tilgungspflichten unter den Inhaberteilschuldverschreibungen<br />

genutzt werden können. Diese Darlehensvergabe und die daraus resultierenden Ansprüche der Emittentin auf<br />

Zins und Tilgung beseitigen das vorstehende Risiko jedoch nicht. Insbesondere kann nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass auch die Dirk Cordes Dritte Energie GmbH & Co. KG nicht zur Bedienung der Zins- und Tilgungspflichten unter<br />

diesem Nachrangdarlehen in der Lage ist oder eine Photovoltaik-Gesellschaft insolvent wird, der Nachrangdarlehen<br />

gewährt worden sind, die summenmäßig den Betrag in Höhe von EUR 450.000 übersteigen (Klumpenrisiko).<br />

2.4.3 Keine Sicherheiten<br />

Die Inhaberteilschuldverschreibungen sind nicht besichert. Den Anlegern und Gläubigern der Inhaberteilschuldverschreibungen<br />

stehen daher keine Sicherheiten für den Fall zu, dass die Emittentin ihre Verpflichtungen aus den Inhaberteilschuldverschreibungen<br />

nicht oder nur teilweise erfüllen kann. Die Emittentin ist darüber hinaus berechtigt, für<br />

andere Verbindlichkeiten Sicherheiten an ihren Vermögensgegenständen zu bestellen. Vor diesem Hintergrund kann<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass im Falle einer Insolvenz der Emittentin möglicherweise keine oder nahezu keine<br />

Mittel zur Verteilung an die Anleger und Gläubiger der Inhaberteilschuldverschreibungen zur Verfügung stehen, weil<br />

kein Vermögen mehr vorhanden ist oder andere besicherte Gläubiger die zu verteilenden Vermögensgegenstände<br />

erhalten.<br />

2.4.4 Eingeschränkte Handelbarkeit der Inhaberteilschuldverschreibungen<br />

Die mit diesem Prospekt angebotenen Inhaberteilschuldverschreibungen werden derzeit nicht an einer Börse gehandelt<br />

bzw. sind nicht in den Freiverkehr an einer Börse einbezogen, sodass die Handelbarkeit eingeschränkt ist.<br />

Eine Zulassung oder Einbeziehung ist auch nicht geplant. Die Inhaberteilschuldverschreibungen können zwar ohne<br />

Zustimmung der Emittentin veräußert werden. Der Anleger muss aber bei seiner Anlageentscheidung berücksichtigen,<br />

dass das Risiko besteht, dass er die Inhaberteilschuldverschreibungen nicht oder nur zu einem geringeren Wert<br />

veräußern kann.<br />

2.4.5 Keine Rückzahlungen vor Fälligkeit<br />

2 risikofaktoren<br />

Den Gläubigern der Inhaberteilschuldverschreibungen steht kein ordentliches Kündigungsrecht zu. Ohne Vorliegen<br />

| 37

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!