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Wertpapierprospekt - dc dirk cordes

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2 risikofaktoren<br />

keit der Aufdach-Photovoltaik-Anlagen, die Durchführung bzw. Veranlassung von Wartungsarbeiten und allgemeinen<br />

Instandhaltungsmaßnahmen sowie von Reparatur- bzw. Instandsetzungsmaßnahmen. Derartige Betriebsführungsleistungen<br />

werden am Markt entgeltlich angeboten. Die derzeit bereits operativ tätigen Photovoltaik-Gesellschaften<br />

haben entsprechende Betriebsführungsverträge für die bestehenden Aufdach-Photovoltaik-Anlagen abgeschlossen.<br />

Die unter diesen Betriebsführungsverträgen vereinbarten Bedingungen sind vollständig in die Planungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />

der Emittentin einbezogen worden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass<br />

sich die Bedingungen, zu denen die erforderlichen Betriebsführungsdienstleistungen für neu erworbene Aufdach-<br />

Photovoltaik-Anlagen eingekauft werden können, verschlechtern. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass die<br />

eingebundenen Betriebsführungsunternehmen oder die Unternehmen, die die entsprechenden weiteren Wartungs-,<br />

Instandhaltungs- oder sonstigen Leistungen erbringen, insolvent werden oder aus anderen Gründen ihre Leistungen<br />

nicht oder nicht wie vereinbart erbringen, sodass bereits gezahlte Vergütungen verloren gehen, eine ordnungsgemäße<br />

Betriebsführung der Aufdach-Photovoltaik-Anlagen unter Umständen über erhebliche Zeiträume nicht erfolgt<br />

(und dadurch die Leistungsfähigkeit und Ertragskraft der Anlagen gemindert wird oder vollständig ausfällt) oder dass<br />

abgeschlossene Verträge gekündigt oder sonst beendet werden und anderweitige Unternehmen neu und zu unter<br />

Umständen erheblich höheren Vergütungssätzen beauftragt werden müssen. Die Verwirklichung der vorstehenden<br />

Risiken kann jeweils negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Photovoltaik-Gesellschaften<br />

und damit mittelbar auch auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin haben.<br />

2.1.10 Risiken bezüglich der Standorte der Aufdach-Photovoltaik-Anlagen<br />

Die Aufdach-Photovoltaik-Anlagen werden auf bzw. an Gebäuden errichtet. Es besteht letztlich keine vollständige<br />

Gewissheit darüber, dass die betreffenden Gebäude eine genügende Tragfähigkeit haben, um tatsächlich über die<br />

gesamte erwartete Betriebsdauer der Aufdach-Photovoltaik-Anlagen als Tragwerk der Anlagen zu dienen. Auswirkungen<br />

auf die Tragfähigkeit bzw. Geeignetheit der Gebäude für den Betrieb der Aufdach-Photovoltaik-Anlagen können<br />

insbesondere die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bzw. eine Insolvenz des Grundstückseigentümers haben, der<br />

unter Umständen nicht über entsprechende Mittel verfügt, um die Gebäude selbst entsprechend instandzuhalten<br />

oder bei Beschädigung oder Zerstörung wieder instandzusetzen, was zu erheblichen Beeinträchtigungen des Betriebs<br />

der Aufdach-Photovoltaik-Anlagen bis hin zum vollständigen Ausfall und damit Wegfall von Einspeisevergütungen<br />

führen kann. Da die Photovoltaik-Gesellschaften regelmäßig nicht Eigentümer der Grundstücke und Gebäude sind,<br />

sondern über langfristige Nutzungsverträge zur Nutzung berechtigt sein werden, besteht zudem das Risiko, dass<br />

diese Nutzungsverträge vorzeitig beendet werden, was zu einer Beendigung der Nutzungsberechtigung und unter<br />

Umständen auch dazu führen kann, dass die Aufdach-Photovoltaik-Anlagen wieder zurückgebaut werden müssen.<br />

Die Verwirklichung der vorstehenden Risiken kann jeweils negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und<br />

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