100 Jahre Sächsischer Bergsteigerbund
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In Vorbereitung der Mitgliederversammlung wird der Vorstand Daten zur <strong>Jahre</strong>srechnung<br />
2010, Informationen zur aktuellen Situation 2011 sowie den Haushaltsvoranschlag 2012<br />
im Internet veröffentlichen. Diese Daten stehen den Mitgliedern auch zur Einsichtnahme<br />
zu den Öffnungszeiten in der SBB-Geschäftsstelle zur Verfügung.<br />
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Informationen aus dem Vorstand<br />
SBB-Mitgliederversammlung Haus der Gewerkschaft<br />
Montag, 16. Mai 2011, 18 Uhr Schützenplatz 14, Dresden<br />
6. Stock, Kongresssaal<br />
Tagesordnung: 1. Begrüßung<br />
2. Wahl eines Schriftführers für das Protokoll<br />
Wahl eines Mitglieds zur Protokoll-Unterzeichnung<br />
3. Geschäftsbericht des Vorstandes 2010<br />
4. <strong>Jahre</strong>srechnung 2010, Haushaltsvoranschlag 2012<br />
5. Bericht der Rechnungsprüfer<br />
6. DAV-Kletterzentrum Dresden<br />
7. Aussprache<br />
8. Entlastung des Vorstandes<br />
9. Ehrungen<br />
10. Satzungsänderungen<br />
11. Anträge zur Mitgliederversammlung, Beschlussfassung<br />
12. Wahl des Vorstandes und der Rechnungsprüfer<br />
13. Schlusswort<br />
Anträge zur Mitgliederversammlung müssen mindestens einen Monat<br />
vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.<br />
Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen!<br />
Der Vorstand unterbreitet den Vorschlag folgender Satzungsänderungen:<br />
§ 15 Abs. 1 Änderung:<br />
das Wort „Schriftführer“ wird ersetzt durch „Vorstandsmitglied für Ausbildung“<br />
§ 15 Neuaufnahme: § 15b Ältestenrat<br />
1. Der Vorstand kann einen Ältestenrat einrichten. Der Ältestenrat hat die Aufgabe der<br />
Beratung des Vorstands in wesentlichen Belangen des Vereins und im Übrigen alle Rechte<br />
und Pflichten einer Arbeitsgruppe des Vereins.<br />
2. Der Ältestenrat besteht aus mindestens 8 und höchstens 15 Mitgliedern des Vereins.<br />
3. Der Ältestenrat gibt sich für seine Arbeit eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung<br />
bedarf der Zustimmung des Vorstands.<br />
§ 18 Neufassung: § 18 Geschäftsordnung des Vorstands<br />
1. Der Vorstand gibt sich für seine Arbeit eine Geschäftsordnung. Sie enthält Vorschriften<br />
u. a. über die Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstandes. Anlass und Häufigkeit der<br />
Sitzungen, Beschlussfähigkeit. Die Geschäftsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.<br />
2. Die Ämter im Vorstand sind Ehrenämter. Der Verein kann hauptamtliche Mitarbeiter und<br />
einen Geschäftsführer als hauptamlichen Mitarbeiter anstellen.