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100 Jahre Sächsischer Bergsteigerbund

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In Vorbereitung der Mitgliederversammlung wird der Vorstand Daten zur <strong>Jahre</strong>srechnung<br />

2010, Informationen zur aktuellen Situation 2011 sowie den Haushaltsvoranschlag 2012<br />

im Internet veröffentlichen. Diese Daten stehen den Mitgliedern auch zur Einsichtnahme<br />

zu den Öffnungszeiten in der SBB-Geschäftsstelle zur Verfügung.<br />

10<br />

Informationen aus dem Vorstand<br />

SBB-Mitgliederversammlung Haus der Gewerkschaft<br />

Montag, 16. Mai 2011, 18 Uhr Schützenplatz 14, Dresden<br />

6. Stock, Kongresssaal<br />

Tagesordnung: 1. Begrüßung<br />

2. Wahl eines Schriftführers für das Protokoll<br />

Wahl eines Mitglieds zur Protokoll-Unterzeichnung<br />

3. Geschäftsbericht des Vorstandes 2010<br />

4. <strong>Jahre</strong>srechnung 2010, Haushaltsvoranschlag 2012<br />

5. Bericht der Rechnungsprüfer<br />

6. DAV-Kletterzentrum Dresden<br />

7. Aussprache<br />

8. Entlastung des Vorstandes<br />

9. Ehrungen<br />

10. Satzungsänderungen<br />

11. Anträge zur Mitgliederversammlung, Beschlussfassung<br />

12. Wahl des Vorstandes und der Rechnungsprüfer<br />

13. Schlusswort<br />

Anträge zur Mitgliederversammlung müssen mindestens einen Monat<br />

vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.<br />

Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen!<br />

Der Vorstand unterbreitet den Vorschlag folgender Satzungsänderungen:<br />

§ 15 Abs. 1 Änderung:<br />

das Wort „Schriftführer“ wird ersetzt durch „Vorstandsmitglied für Ausbildung“<br />

§ 15 Neuaufnahme: § 15b Ältestenrat<br />

1. Der Vorstand kann einen Ältestenrat einrichten. Der Ältestenrat hat die Aufgabe der<br />

Beratung des Vorstands in wesentlichen Belangen des Vereins und im Übrigen alle Rechte<br />

und Pflichten einer Arbeitsgruppe des Vereins.<br />

2. Der Ältestenrat besteht aus mindestens 8 und höchstens 15 Mitgliedern des Vereins.<br />

3. Der Ältestenrat gibt sich für seine Arbeit eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung<br />

bedarf der Zustimmung des Vorstands.<br />

§ 18 Neufassung: § 18 Geschäftsordnung des Vorstands<br />

1. Der Vorstand gibt sich für seine Arbeit eine Geschäftsordnung. Sie enthält Vorschriften<br />

u. a. über die Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstandes. Anlass und Häufigkeit der<br />

Sitzungen, Beschlussfähigkeit. Die Geschäftsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.<br />

2. Die Ämter im Vorstand sind Ehrenämter. Der Verein kann hauptamtliche Mitarbeiter und<br />

einen Geschäftsführer als hauptamlichen Mitarbeiter anstellen.

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