Psychotherapeutenjournal 2/2006 (.pdf) - medhochzwei Verlag GmbH
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Inhalt:<br />
Hauptsatzung (Änderungsbeschluss)<br />
Beitragsordnung <strong>2006</strong> (Änderungsbeschluss)<br />
Beitragsordnung 2002-2005 (Änderungsbeschluss)<br />
Entschädigungsordnung (Änderungsbeschluss)<br />
Die Vertreterversammlung hat am 10.05.<strong>2006</strong><br />
eine Änderung der Hauptsatzung beschlossen,<br />
die durch Schreiben des Ministeriums für Arbeit,<br />
Soziales, Familie und Gesundheit Rheinland-Pfalz<br />
vom 29.05.<strong>2006</strong>, AZ: 624-1 – 01 723 – 2.7,<br />
genehmigt worden ist.<br />
I.<br />
§ 9 Abs. 1 erhält folgende Fassung:<br />
Der Vorstand berät und beschließt über die Aufgaben<br />
der Kammer, soweit sie nicht der Vertreter-<br />
Die Vertreterversammlung der LandesPsychotherapeutenKammer<br />
Rheinland-Pfalz (Kammer)<br />
hat in ihrer Sitzung am 10. Mai <strong>2006</strong> die Beitragsordnung<br />
vom 12. Februar 2004 geändert. Durch<br />
Schreiben des Ministeriums für Arbeit, Soziales,<br />
Familie und Gesundheit Rheinland-Pfalz vom<br />
29.05.<strong>2006</strong>, AZ: 624 – 1 – 01 723 – 5.4 wurde<br />
diese genehmigt.<br />
I.<br />
1.<br />
§ 1 Abs. 3 Satz 5 erhält folgende Fassung:<br />
Mitglieder, die ihren Beruf auch in einem anderen<br />
Bundesland ausüben und deshalb dort als<br />
Mitglieder der anderen Psychotherapeutenkammer<br />
zu einem weiteren Mitgliedsbeitrag<br />
herangezogen werden, entrichten die Hälfte des<br />
nach dieser Satzung zu zahlenden Beitrags.<br />
An Satz 5 wird folgender Satz 6 angefügt:<br />
Das gleiche gilt für Mitglieder, die über eine<br />
weitere Approbation verfügen und Mitglied der<br />
fachlich hierfür zuständigen Heilberufekammer<br />
sind.<br />
2.<br />
§ 1 Abs. 5 entfällt. § 1 Abs. 6 wird § 1 Abs. 5.<br />
II.<br />
§ 3 Beitragsstufung<br />
(1) Der Regelbeitrag für alle Mitglieder der Kammer<br />
beträgt € 580,00 €.<br />
(2) Angestellte oder beamtete Mitglieder, die<br />
ihr Einkommen ausschließlich aus einer Teilzeittätigkeit<br />
im Umfang von 50 % oder weniger der<br />
Satzungen der<br />
LandesPsychotherapeutenKammer<br />
Rheinland-Pfalz<br />
Hauptsatzung<br />
Beilage für Rheinland-Pfalz im <strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 2/<strong>2006</strong> vom 23.06.<strong>2006</strong><br />
Bekanntmachungen der LandesPsychotherapeutenKammer Rheinland-Pfalz<br />
versammlung vorbehalten sind oder er seine<br />
Entscheidungsbefugnis nicht delegiert hat. Der<br />
Vorstand bestellt eine Geschäftsführerin / einen<br />
Geschäftsführer. Diese / dieser führt die Geschäfte<br />
der Kammer und hat die Beschlüsse des Vorstandes<br />
gewissenhaft nach Gesetz, Satzung und<br />
sonstigen kammer-internen Ordnungen und<br />
Richtlinien unter Beachtung der berufspolitischen<br />
Zielsetzung und der Grundsätze einer ordnungsgemäßen<br />
Geschäftsführung auszuführen.<br />
§ 6 Abs. 2 u entfällt.<br />
Beitragsordnung<br />
durchschnittlichen Wochenarbeitszeit beziehen,<br />
entrichten die Hälfte des Regelbeitrages. Das gilt<br />
auch für freiberuflich tätige Mitglieder, deren<br />
Praxiseinkommen weniger als die Hälfte des<br />
Durchschnittseinkommens ihrer Gruppe beträgt.<br />
Das Durchschnittseinkommen beläuft sich im<br />
Jahre <strong>2006</strong> auf 29.505,22 €.<br />
Es wird jährlich fortgeschrieben und wie folgt<br />
ermittelt:<br />
Durchschnittsumsatz des vorvergangenen Jahres<br />
gemäß Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung<br />
Rheinland-Pfalz zuzüglich 10 % geschätzter<br />
Privateinnahmen, abzüglich pauschaler Praxiskosten<br />
von 40 % sowie einer Pauschale von<br />
20 % daraus entsprechend dem Arbeitgeberanteil<br />
zur gesetzlichen Sozialversicherung.<br />
(3) Einkommen aus verschiedenen psychotherapeutischen<br />
Tätigkeiten werden zusammengerechnet.<br />
Maßgebend ist das Einkommen des<br />
vorvergangenen Jahres. Wurde im vorvergangenen<br />
Jahr kein psychotherapeutisches Einkommen<br />
erzielt, wird das Einkommen im vergangenen<br />
Jahr zugrunde gelegt. Mitglieder, die die<br />
Beitragsermäßigung nach Absatz 2 in Anspruch<br />
nehmen wollen, weisen der Kammer bis zum<br />
01. März des Jahres das Vorliegen der Voraussetzungen<br />
durch Vorlage des Steuerbescheides<br />
oder einer Bestätigung ihres Steuerberaters nach.<br />
Wird die Frist versäumt oder werden keine ausreichenden<br />
Angaben gemacht, ist der Regelbeitrag<br />
nach Absatz 1 zu entrichten.<br />
(4) Das beitragspflichtige Einkommen setzt sich<br />
aus allen Einkünften zusammen, die unter Anwendung<br />
psychotherapeutischen Wissens erzielt<br />
wurden. Das sind insbesondere Einkünfte aus:<br />
II.<br />
Diese Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage<br />
nach der Veröffentlichung in Kraft.<br />
Mainz, den 24.05.<strong>2006</strong><br />
Alfred Kappauf<br />
Präsident<br />
a) selbständiger und/oder unselbständiger psychotherapeutischer<br />
Tätigkeit,<br />
b) einer mit der psychotherapeutischen Tätigkeit<br />
in Zusammenhang stehenden Tätigkeit<br />
(z. B. Diagnostik, Testverfahren)<br />
c) einer Tätigkeit in psychotherapeutischer Ausbildung,<br />
Lehre und Forschung, als Supervisorin<br />
/ Supervisor<br />
d) einer Tätigkeit, bei der psychotherapeutische<br />
Kenntnisse mit verwendet werden (z. B. in<br />
der Ausbildung zu Heil- und Hilfsberufen, in<br />
Lehre und Forschung angrenzender Fachgebiete,<br />
Prüfungstätigkeiten, als Übungsleiter<br />
von Kursen, die Entspannungstechniken wie<br />
z. B. autogenes Training zum Inhalt haben,<br />
Fachpublikationen).<br />
Das beitragspflichtige Einkommen aus freiberuflicher<br />
Tätigkeit entspricht dem Praxisgewinn vor<br />
Steuern.<br />
(5) Freiwillige Mitglieder und solche, die ihre<br />
Tätigkeit im laufenden Jahr erstmals aufnehmen<br />
(Berufsanfänger), entrichten einen Mindestbeitrag<br />
i. H. v. € 200,00. Gastmitglieder sind beitragsfrei.<br />
(6) Die Kammer ist berechtigt, einen Vorschuss<br />
zu fordern.<br />
III.<br />
§ 7 wird um folgenden Satz 3 ergänzt:<br />
Die Änderungen der Beitragsordnung treten zum<br />
01.01.<strong>2006</strong> in Kraft.<br />
Mainz, den 24.05.<strong>2006</strong><br />
Alfred Kappauf<br />
Präsident<br />
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