Psychotherapeutenjournal 2/2006 (.pdf) - medhochzwei Verlag GmbH
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Mitteilungen der Psychotherapeutenkammer<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
17. Kammerversammlung, 1. April <strong>2006</strong> in Düsseldorf<br />
Einstiegsreferat<br />
BARMER zur Psychotherapie<br />
„Das Psychotherapiegesetz war ein Meilenstein,<br />
um die gesundheitliche Versorgung<br />
der Patienten auf hohem Niveau zu regeln.“<br />
Mit diesen Worten leitete Bernd Kuß, Landesgeschäftsführer<br />
Nordrhein der BARMER,<br />
seinen Blick auf die Psychotherapie aus<br />
Sicht der gesetzlichen Krankenkassen ein.<br />
Das Gesetz gewährleiste eine qualifizierte<br />
Ausbildung des Psychotherapeuten und sei<br />
damit auch ein wichtiger Beitrag zum<br />
Patientenschutz.<br />
Als zugelassene GKV-Leistungsanbieter<br />
haben die Psychotherapeuten im Jahr<br />
2004 von den VdAK-Mitgliedskassen insgesamt<br />
eine Vergütung von 112,73 Mio.<br />
€ (ohne die Nachzahlungen) erhalten,<br />
wovon die BARMER 45,86 Mio. €. bestritt.<br />
Die Nachzahlungen für psychotherapeutische<br />
Leistungen im Jahre 2004 beliefen<br />
sich auf 14,48 Mio. €. Zum Vergleich der<br />
Kostendimension: 2003 lagen die bundesweiten<br />
Ausgaben der VdAK-Mitgliedskassen<br />
für alle Leistungsbereiche bei<br />
44.411 Mio €. Der Kostenanteil psychotherapeutischer<br />
Leistungen an den gesamten<br />
GKV-Ausgaben ist demnach äußerst<br />
gering. „Zusätzliche Gelder sind aber<br />
nicht verfügbar“, stellte Bernd Kuß fest.<br />
„Die finanziellen Rahmenbedingungen<br />
sind für die gesetzlichen Krankenversicherungen<br />
strikter definiert, als Psychotherapeuten,<br />
aber auch wir uns das wünschen.“<br />
Aus BARMER-Sicht habe das Gesundheitssystem<br />
allerdings auch erhebliche strukturelle<br />
Schwächen: Es mangele an einer<br />
interdisziplinären und sektoralen Zusammenarbeit,<br />
es fehle an einer evidenzbasierten<br />
Medizin, Transparenz, Information<br />
und Partizipation der Patienten seien<br />
unzureichend und es bestünden sektorale<br />
Budgets, die überholt seien.<br />
<strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 2/<strong>2006</strong><br />
Vorstand der Psychotherapeutenkammer NRW und Schriftführer der Kammerversammlung<br />
(2. v. r.)<br />
Perspektiven sah Bernd Kuß vor allem in<br />
der integrierten Versorgung. Paragraph<br />
140a des SGB V biete Chancen, die Versorgung<br />
kurz- und mittelfristig zu verbessern.<br />
In Nordrhein habe die BARMER<br />
bereits insgesamt 32 Verträge zur integrierten<br />
Versorgung in 22 verschiedenen Indikationen<br />
geschlossen. Psychotherapeuten<br />
gehörten allerdings noch nicht zu den Vertragspartnern.<br />
Wer integrierte Versorgung<br />
wolle, müsse aber auch Behandlungspfade<br />
für Krankheiten definieren, diese mit Ärzten,<br />
Psychotherapeuten und Krankenhäusern<br />
abstimmen, wobei die Psychotherapeutenkammer<br />
hier ein wichtiger Ansprechpartner<br />
ist.<br />
Beauftragung der Ausschüsse<br />
Die Kammerversammlung beauftragte<br />
insgesamt sechs Ausschüsse mit wesentlichen<br />
Aufgaben der PTK-Arbeit.<br />
Der Ausschuss Fort- und Weiterbildung<br />
legte bereits in der Sitzung vom 1.4. einen<br />
Entwurf zur Weiterbildungsordnung vor, der<br />
vorsieht, dass neben der Berufsbezeichnung<br />
„Psychologischer Psychotherapeut“ und<br />
„Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut“<br />
weitere qualifizierende Bezeichnungen (z.B.<br />
Neuropsychologe) geführt werden dürfen<br />
(s. „Aus den Ausschüssen“). Weiter erhielt<br />
der Fort- und Weiterbildungsausschuss den<br />
Auftrag, die Fortbildungsordnung weiterzuentwickeln<br />
und anzupassen.<br />
Der Finanzausschuss berät Vorstand und<br />
Kammerversammlung insbesondere bei<br />
der Aufstellung des Haushaltsplans, der<br />
Jahresberechnung sowie der Beitrags-,<br />
Gebühren- und Entschädigungsordnung. Er<br />
wirkt mit bei der Bestellung der Rechnungsprüfer.<br />
Der Ausschuss Satzung und Berufsordnung<br />
berät die Kammerversammlung insbesondere<br />
hinsichtlich des Anpassungsbedarfs<br />
von Satzung und Berufsordnung.<br />
Der Ausschuss Psychotherapie in der ambulanten<br />
Versorgung erhält insbesondere<br />
den Auftrag:<br />
■ die von niedergelassenen Psychotherapeuten<br />
zu erbringenden Leistungen<br />
(incl. Prävention, Rehabilitation, konsiliarischer<br />
Leistungen, Gutachten, Beratungen<br />
etc.) zu beschreiben, um auf<br />
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Nordrhein-<br />
Westfalen