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Psychotherapeutenjournal 2/2006 (.pdf) - medhochzwei Verlag GmbH

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Mitteilungen der Psychotherapeutenkammer<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

17. Kammerversammlung, 1. April <strong>2006</strong> in Düsseldorf<br />

Einstiegsreferat<br />

BARMER zur Psychotherapie<br />

„Das Psychotherapiegesetz war ein Meilenstein,<br />

um die gesundheitliche Versorgung<br />

der Patienten auf hohem Niveau zu regeln.“<br />

Mit diesen Worten leitete Bernd Kuß, Landesgeschäftsführer<br />

Nordrhein der BARMER,<br />

seinen Blick auf die Psychotherapie aus<br />

Sicht der gesetzlichen Krankenkassen ein.<br />

Das Gesetz gewährleiste eine qualifizierte<br />

Ausbildung des Psychotherapeuten und sei<br />

damit auch ein wichtiger Beitrag zum<br />

Patientenschutz.<br />

Als zugelassene GKV-Leistungsanbieter<br />

haben die Psychotherapeuten im Jahr<br />

2004 von den VdAK-Mitgliedskassen insgesamt<br />

eine Vergütung von 112,73 Mio.<br />

€ (ohne die Nachzahlungen) erhalten,<br />

wovon die BARMER 45,86 Mio. €. bestritt.<br />

Die Nachzahlungen für psychotherapeutische<br />

Leistungen im Jahre 2004 beliefen<br />

sich auf 14,48 Mio. €. Zum Vergleich der<br />

Kostendimension: 2003 lagen die bundesweiten<br />

Ausgaben der VdAK-Mitgliedskassen<br />

für alle Leistungsbereiche bei<br />

44.411 Mio €. Der Kostenanteil psychotherapeutischer<br />

Leistungen an den gesamten<br />

GKV-Ausgaben ist demnach äußerst<br />

gering. „Zusätzliche Gelder sind aber<br />

nicht verfügbar“, stellte Bernd Kuß fest.<br />

„Die finanziellen Rahmenbedingungen<br />

sind für die gesetzlichen Krankenversicherungen<br />

strikter definiert, als Psychotherapeuten,<br />

aber auch wir uns das wünschen.“<br />

Aus BARMER-Sicht habe das Gesundheitssystem<br />

allerdings auch erhebliche strukturelle<br />

Schwächen: Es mangele an einer<br />

interdisziplinären und sektoralen Zusammenarbeit,<br />

es fehle an einer evidenzbasierten<br />

Medizin, Transparenz, Information<br />

und Partizipation der Patienten seien<br />

unzureichend und es bestünden sektorale<br />

Budgets, die überholt seien.<br />

<strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 2/<strong>2006</strong><br />

Vorstand der Psychotherapeutenkammer NRW und Schriftführer der Kammerversammlung<br />

(2. v. r.)<br />

Perspektiven sah Bernd Kuß vor allem in<br />

der integrierten Versorgung. Paragraph<br />

140a des SGB V biete Chancen, die Versorgung<br />

kurz- und mittelfristig zu verbessern.<br />

In Nordrhein habe die BARMER<br />

bereits insgesamt 32 Verträge zur integrierten<br />

Versorgung in 22 verschiedenen Indikationen<br />

geschlossen. Psychotherapeuten<br />

gehörten allerdings noch nicht zu den Vertragspartnern.<br />

Wer integrierte Versorgung<br />

wolle, müsse aber auch Behandlungspfade<br />

für Krankheiten definieren, diese mit Ärzten,<br />

Psychotherapeuten und Krankenhäusern<br />

abstimmen, wobei die Psychotherapeutenkammer<br />

hier ein wichtiger Ansprechpartner<br />

ist.<br />

Beauftragung der Ausschüsse<br />

Die Kammerversammlung beauftragte<br />

insgesamt sechs Ausschüsse mit wesentlichen<br />

Aufgaben der PTK-Arbeit.<br />

Der Ausschuss Fort- und Weiterbildung<br />

legte bereits in der Sitzung vom 1.4. einen<br />

Entwurf zur Weiterbildungsordnung vor, der<br />

vorsieht, dass neben der Berufsbezeichnung<br />

„Psychologischer Psychotherapeut“ und<br />

„Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut“<br />

weitere qualifizierende Bezeichnungen (z.B.<br />

Neuropsychologe) geführt werden dürfen<br />

(s. „Aus den Ausschüssen“). Weiter erhielt<br />

der Fort- und Weiterbildungsausschuss den<br />

Auftrag, die Fortbildungsordnung weiterzuentwickeln<br />

und anzupassen.<br />

Der Finanzausschuss berät Vorstand und<br />

Kammerversammlung insbesondere bei<br />

der Aufstellung des Haushaltsplans, der<br />

Jahresberechnung sowie der Beitrags-,<br />

Gebühren- und Entschädigungsordnung. Er<br />

wirkt mit bei der Bestellung der Rechnungsprüfer.<br />

Der Ausschuss Satzung und Berufsordnung<br />

berät die Kammerversammlung insbesondere<br />

hinsichtlich des Anpassungsbedarfs<br />

von Satzung und Berufsordnung.<br />

Der Ausschuss Psychotherapie in der ambulanten<br />

Versorgung erhält insbesondere<br />

den Auftrag:<br />

■ die von niedergelassenen Psychotherapeuten<br />

zu erbringenden Leistungen<br />

(incl. Prävention, Rehabilitation, konsiliarischer<br />

Leistungen, Gutachten, Beratungen<br />

etc.) zu beschreiben, um auf<br />

197<br />

Nordrhein-<br />

Westfalen

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