Psychotherapeutenjournal 2/2006 (.pdf) - medhochzwei Verlag GmbH
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grund der Arbeit bildete. Nach der Gründung<br />
des Ausschusses im Jahre 2002 sei<br />
dies noch ein Problem gewesen, da die<br />
BO noch nicht verabschiedet war und somit<br />
wesentliche Kriterien für die Bewertung<br />
oder mögliche Verfolgung von offensichtlich<br />
gravierenden Verstößen gefehlt hätten.<br />
Erst seit der Verabschiedung der BO im<br />
Jahre 2004 sei die Bearbeitung von Beschwerden<br />
umfassend möglich, was auch<br />
die praktische Ausschussarbeit erleichtert<br />
und beschleunigt habe.<br />
Der Großteil der eingereichten Beschwerden<br />
könne mittlerweile innerhalb von drei<br />
bis sechs Monaten abgeschlossen werden.<br />
Der Ausschuss habe bis April <strong>2006</strong> 75<br />
Beschwerdefälle bearbeitet. Von diesen<br />
seien 69 vom Ausschuss für Beschwerde<br />
und Schlichtung oder von der Schlichtungsstelle<br />
abgeschlossen worden, 6 noch in der<br />
laufenden Bearbeitung. Rund ein Drittel der<br />
Beschwerden aus dem Behandlungsverhältnis<br />
sei aus Sicht des Ausschusses berechtigt<br />
gewesen, ein weiteres Drittel unberechtigt,<br />
beim letzten Drittel sei ein<br />
eindeutiges Votum nicht möglich oder die<br />
unterstellten Sachverhalte seien nicht zweifelsfrei<br />
aufklärbar gewesen.<br />
Typische Beschwerdegründe waren:<br />
■ Fragen zu Rechnungen und Ausfallhonoraren<br />
■ Zweifel am methodischen Vorgehen von<br />
Psychotherapeuten in Diagnostik und<br />
Therapie<br />
■ Zweifel an der persönlichen Eignung<br />
(z.B. wegen Alkoholisierung des Psychotherapeuten)<br />
■ (Fachliche) Konflikte zwischen Psychotherapeuten<br />
(Streitigkeiten zwischen<br />
Kammerangehörigen)<br />
■ Verletzung professioneller Grenzen (z.B.<br />
von Abstinenzgebot oder Schweigepflicht)<br />
In fast allen bearbeiteten Beschwerdefällen<br />
erwies sich die geltende BO als sinnvolle<br />
und zweckmäßige Grundlage. Einigkeit bestand<br />
darin, den § 13,4 – Abstinenz von<br />
sozialen Kontakten außerhalb der Psychotherapie<br />
– entsprechend der Musterberufsordnung<br />
zur Änderung vorzuschlagen:<br />
„Psychotherapeuten sollen außertherapeutische<br />
Kontakte zu Patienten/innen auf das<br />
<strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 2/<strong>2006</strong><br />
Nötige beschränken und so gestalten, dass<br />
eine therapeutische Beziehung möglichst<br />
wenig gestört wird“. Bei Fällen, die sich auf<br />
die § 3 – Berufsaufgaben – und § 4 – Verantwortung<br />
– beziehen, kann die BO aber<br />
hinsichtlich der Berufstätigkeit als Psychotherapeut<br />
nur einen globalen Rahmen abstecken<br />
– konkrete Kritik an der Arbeit eines<br />
Behandlers muss dann im Einzelfall<br />
evaluiert und belegt werden.<br />
Probleme gibt es in der Arbeit des Ausschusses<br />
Beschwerde und Schlichtung<br />
noch, wo Kammermitglieder, gegen die<br />
Beschwerden vorliegen, sich einer Zusammenarbeit<br />
mit dem Ausschuss verweigern.<br />
Wenn z.B. Beschwerden über Psychotherapeutinnen<br />
und Psychotherapeuten bei<br />
der Kammer eingereicht werden, sind diese<br />
verpflichtet, sich gegenüber dem BSA<br />
zu äußern – § 30 der Berufsordnung sieht<br />
dies vor: „Kammerangehörige sind verpflichtet,<br />
nach entsprechender Aufforderung<br />
des Ausschusses unverzüglich zur Aufklärung<br />
des Sachverhalts beizutragen.“ Dirk<br />
Fiedler, Vorsitzender des Ausschusses „Ethische<br />
Fragen und Berufsordnung“, betonte,<br />
dass ein Verstoß gegen diese Regelung<br />
ausreiche, um ein Verfahren vor dem Berufsgericht<br />
einzuleiten.<br />
In der neuen Wahlperiode müssen aus<br />
Sicht der beiden Ausschüsse die Kompetenzen<br />
und Zuständigkeiten des Ausschusses<br />
für Beschwerde und Schlichtung nach<br />
außen wie auch gegenüber Organen der<br />
Kammer (wie z.B. gegenüber Geschäftsstelle,<br />
Vorstand, Präsident und Vizepräsident)<br />
weiter entwickelt werden.<br />
Weiterhin ist die Zusammenarbeit mit dem<br />
Hessischen Landesprüfungsamt für Heilberufe,<br />
das für die Erteilung wie auch im<br />
Falle einer vermuteten Nichteignung für die<br />
Überprüfung der Approbationsvoraussetzungen<br />
zuständig ist, noch unzureichend<br />
entwickelt.<br />
Zusammenfassend äußerten sich die Mitglieder<br />
beider Ausschüsse zufrieden über<br />
den in der ersten Wahlperiode der Kammer<br />
erreichten Stand – sowohl was die BO<br />
angeht wie auch den Umgang mit Beschwerden.<br />
Als umso wichtiger wurde gesehen,<br />
die Berufsordnung in der neuen<br />
Wahlperiode durch öffentliche Veranstal-<br />
Hessen<br />
tungen des Ausschusses „Ethik und Berufsordnung“<br />
bekannter zu machen sowie praxisrelevante<br />
Fälle aus der Arbeit des Ausschusses<br />
für Beschwerde und Schlichtung<br />
unregelmäßig hier in den Hessenseiten des<br />
PTJ zu veröffentlichen.<br />
Informationen über die Ausschüsse „Beschwerde<br />
und Schlichtung“ sowie „Ethik<br />
und Berufsordnung“ finden Sie im Internet<br />
über www.psychotherapeutenkammerhessen.de/ptj.<br />
Stellungnahme der Ständigen<br />
Arbeitsgruppe KJP zu<br />
Versorgungsengpässen bei<br />
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie<br />
Zur Besserung der besonderen Engpässe bei<br />
der psychotherapeutischen Versorgung von<br />
Kindern und Jugendlichen hatte die Psychotherapie-Kommission<br />
der KVH vorgeschlagen,<br />
dass Psychologische Psychotherapeuten<br />
auch ohne die nach § 6 der Psychotherapievereinbarung<br />
erforderliche Zusatzqualifizierung<br />
in Kinder und Jugendlichenpsychotherapie<br />
die Behandlungserlaubnis<br />
für Jugendliche ab 15/16 Jahren erhalten.<br />
Dieser Vorschlag wurde im Vorstand der<br />
Kammer diskutiert, zuständigkeitshalber<br />
aber an die Ständige AG KJP mit der Bitte<br />
weitergegeben, eine Stellungnahme abzugeben.<br />
Die Ständige AG KJP lehnte diesen Vorschlag<br />
mit folgender Begründung ab:<br />
„Die Altersgruppe der 15- bis 18-Jährigen<br />
gilt unter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten<br />
übereinstimmend als eine<br />
besonders schwierige Gruppe von Patienten.<br />
Es handelt sich bei dieser Gruppe um<br />
Jugendliche, die in die Adoleszenz hineinwachsen<br />
– und nicht um ‚kleine Erwachsene’,<br />
die man mit ‚erwachsenen’ Konzepten<br />
behandeln könnte. In manchen Fällen<br />
ist zudem die Einbeziehung der Bezugspersonen<br />
indiziert, eine in der Adoleszenz<br />
besonders vorsichtig zu handhabende<br />
Maßnahme. Aus diesen Gründen verlangt<br />
die Behandlung dieser Patientengruppe<br />
spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten, die<br />
Kinder- und Jugendlichenpsychothera-<br />
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Hessen