Kerzen aus der Domstadt Fulda - in Fulda
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Friedhof Bernhards<br />
ARBEITGEBER<br />
Vom Arbeitgeber s<strong>in</strong>d neben <strong>der</strong> Lohnsteuerkarte<br />
und dem Versicherungsnachweis auch<br />
die persönlichen Arbeitsmittel und Unterlagen<br />
anzufor<strong>der</strong>n. Gleichzeitig sollte man sich bei<br />
<strong>der</strong> Firma erkundigen, ob e<strong>in</strong>e Sterbebeihilfe<br />
o<strong>der</strong> sonstige Beihilfen gezahlt werden. Auch<br />
etwaige Ansprüche auf e<strong>in</strong>e Betriebsrente s<strong>in</strong>d<br />
geltend zu machen. War <strong>der</strong> Verstorbene im<br />
öffentlichen Dienst beschäftigt, so ist die letzte<br />
Dienststelle unter Vorlage <strong>der</strong> Sterbeurkunde<br />
zu <strong>in</strong>formieren.<br />
ARZT<br />
Tritt <strong>der</strong> Tod e<strong>in</strong>es Angehörigen zu H<strong>aus</strong>e e<strong>in</strong>,<br />
dann ist <strong>der</strong> H<strong>aus</strong>arzt sofort zu benachrichtigen,<br />
damit er e<strong>in</strong>en Totensche<strong>in</strong> <strong>aus</strong>stellt.<br />
Dieses Zeugnis wird bei <strong>der</strong> Anmeldung des<br />
Todesfalles beim Standesamt dr<strong>in</strong>gend benötigt.<br />
In e<strong>in</strong>igen Fällen, so z. B. bei Freitod o<strong>der</strong><br />
ungeklärten Unfallursachen, müssen Sie o<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> zugezogene Arzt die Krim<strong>in</strong>alpolizei e<strong>in</strong>schalten,<br />
da die genaue Todesursache zunächst<br />
Du darfst darauf vertrauen,<br />
dass die Verstorbenen<br />
nicht e<strong>in</strong>fach verschwunden s<strong>in</strong>d.<br />
Sie s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Gott,<br />
und <strong>in</strong> Gott s<strong>in</strong>d sie auch bei Dir.<br />
Anselm Grün<br />
untersucht werden muss. Die Leiche wird erst<br />
nach e<strong>in</strong>em Polizeibericht von <strong>der</strong> Staatsanwaltschaft<br />
zur Bestattung freigegeben.<br />
FINANZAMT<br />
Das örtliche F<strong>in</strong>anzamt kann um Rat gefragt<br />
werden, wie es mit e<strong>in</strong>em Steuer<strong>aus</strong>gleich im<br />
Todesjahr des Angehörigen <strong>aus</strong>sieht, denn<br />
Kranken- o<strong>der</strong> Beerdigungskosten können unter<br />
bestimmten Vor<strong>aus</strong>setzungen steuerermäßigend<br />
wirken.<br />
GELDINSTITUT<br />
Sofern man als H<strong>in</strong>terbliebener selbst Verfügungsvollmacht<br />
über die Konten des Verstorbenen<br />
hat o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e solche Ermächtigung für<br />
den Fall des Todes e<strong>in</strong>tritt, kann man diese Konten<br />
ggf. auflösen. Bestehen entsprechende Vollmachten<br />
nicht, muss e<strong>in</strong> Erbsche<strong>in</strong> vorgelegt<br />
werden. Im Übrigen s<strong>in</strong>d sämtliche Daueraufträge<br />
und Abbuchungsermächtigungen daraufh<strong>in</strong><br />
zu prüfen, ob sie künftig noch notwendig s<strong>in</strong>d.<br />
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