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Kerzen aus der Domstadt Fulda - in Fulda

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Friedhof Bernhards<br />

ARBEITGEBER<br />

Vom Arbeitgeber s<strong>in</strong>d neben <strong>der</strong> Lohnsteuerkarte<br />

und dem Versicherungsnachweis auch<br />

die persönlichen Arbeitsmittel und Unterlagen<br />

anzufor<strong>der</strong>n. Gleichzeitig sollte man sich bei<br />

<strong>der</strong> Firma erkundigen, ob e<strong>in</strong>e Sterbebeihilfe<br />

o<strong>der</strong> sonstige Beihilfen gezahlt werden. Auch<br />

etwaige Ansprüche auf e<strong>in</strong>e Betriebsrente s<strong>in</strong>d<br />

geltend zu machen. War <strong>der</strong> Verstorbene im<br />

öffentlichen Dienst beschäftigt, so ist die letzte<br />

Dienststelle unter Vorlage <strong>der</strong> Sterbeurkunde<br />

zu <strong>in</strong>formieren.<br />

ARZT<br />

Tritt <strong>der</strong> Tod e<strong>in</strong>es Angehörigen zu H<strong>aus</strong>e e<strong>in</strong>,<br />

dann ist <strong>der</strong> H<strong>aus</strong>arzt sofort zu benachrichtigen,<br />

damit er e<strong>in</strong>en Totensche<strong>in</strong> <strong>aus</strong>stellt.<br />

Dieses Zeugnis wird bei <strong>der</strong> Anmeldung des<br />

Todesfalles beim Standesamt dr<strong>in</strong>gend benötigt.<br />

In e<strong>in</strong>igen Fällen, so z. B. bei Freitod o<strong>der</strong><br />

ungeklärten Unfallursachen, müssen Sie o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> zugezogene Arzt die Krim<strong>in</strong>alpolizei e<strong>in</strong>schalten,<br />

da die genaue Todesursache zunächst<br />

Du darfst darauf vertrauen,<br />

dass die Verstorbenen<br />

nicht e<strong>in</strong>fach verschwunden s<strong>in</strong>d.<br />

Sie s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Gott,<br />

und <strong>in</strong> Gott s<strong>in</strong>d sie auch bei Dir.<br />

Anselm Grün<br />

untersucht werden muss. Die Leiche wird erst<br />

nach e<strong>in</strong>em Polizeibericht von <strong>der</strong> Staatsanwaltschaft<br />

zur Bestattung freigegeben.<br />

FINANZAMT<br />

Das örtliche F<strong>in</strong>anzamt kann um Rat gefragt<br />

werden, wie es mit e<strong>in</strong>em Steuer<strong>aus</strong>gleich im<br />

Todesjahr des Angehörigen <strong>aus</strong>sieht, denn<br />

Kranken- o<strong>der</strong> Beerdigungskosten können unter<br />

bestimmten Vor<strong>aus</strong>setzungen steuerermäßigend<br />

wirken.<br />

GELDINSTITUT<br />

Sofern man als H<strong>in</strong>terbliebener selbst Verfügungsvollmacht<br />

über die Konten des Verstorbenen<br />

hat o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e solche Ermächtigung für<br />

den Fall des Todes e<strong>in</strong>tritt, kann man diese Konten<br />

ggf. auflösen. Bestehen entsprechende Vollmachten<br />

nicht, muss e<strong>in</strong> Erbsche<strong>in</strong> vorgelegt<br />

werden. Im Übrigen s<strong>in</strong>d sämtliche Daueraufträge<br />

und Abbuchungsermächtigungen daraufh<strong>in</strong><br />

zu prüfen, ob sie künftig noch notwendig s<strong>in</strong>d.<br />

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