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Kerzen aus der Domstadt Fulda - in Fulda

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GERICHT<br />

Hat die/<strong>der</strong> Verstorbene/r e<strong>in</strong> Testament<br />

h<strong>in</strong>terlassen, so muss es auf jeden Fall beim<br />

Nachlassgericht (es bef<strong>in</strong>det sich beim Amtsgericht)<br />

abgegeben werden.<br />

KIRCHE<br />

Das Pfarramt ist zu benachrichtigen, damit <strong>der</strong><br />

Term<strong>in</strong> des Trauergottesdienstes und <strong>der</strong><br />

Beerdigung (<strong>in</strong> Abstimmung mit <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung)<br />

festgelegt werden kann.<br />

KRANKENVERSICHERUNGSSCHUTZ<br />

Mit dem Tod des Versicherten endet auch die<br />

Mitgliedschaft <strong>in</strong> <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung.Wegen<br />

<strong>der</strong> Fortsetzung des Versicherungsschutzes<br />

sollte sich <strong>der</strong> Ehegatte<br />

unverzüglich mit <strong>der</strong> jeweiligen Kasse <strong>in</strong><br />

Verb<strong>in</strong>dung setzen.<br />

RENTENVERSICHERUNG<br />

Nach dem Tod s<strong>in</strong>d die Ansprüche auf<br />

H<strong>in</strong>terbliebenenbezüge <strong>aus</strong> <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Rentenversicherung zu prüfen und ggf. zu<br />

beantragen. Neben den vollständigen Rentenunterlagen<br />

wird für den Rentenantrag das<br />

Familienstammbuch benötigt.<br />

STANDESAMT<br />

Der Todesfall ist unverzüglich dem Standesamt<br />

anzuzeigen, es stellt die amtliche Sterbeurkunde<br />

<strong>aus</strong>. Ist <strong>der</strong> Tod <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Krankenh<strong>aus</strong> o<strong>der</strong><br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Altersheim e<strong>in</strong>getreten, übernimmt<br />

häufig die Verwaltung die Meldung beim<br />

zuständigen Standesamt.<br />

UNFALLVERSICHERUNG<br />

Ist <strong>der</strong> Tod Folge e<strong>in</strong>es Arbeitsunfalls o<strong>der</strong><br />

e<strong>in</strong>er Berufskrankheit so bestehen ggf. Ansprüche<br />

<strong>aus</strong> <strong>der</strong> Gesetzlichen Unfallversicherung.<br />

Neben dem Sterbegeld gehören<br />

auch die Zahlungen von H<strong>in</strong>terbliebenenrenten<br />

und Überbrückungsbeihilfen zu den<br />

Leistungen <strong>der</strong> Unfallversicherung.<br />

Friedhof Trätzhof<br />

BESTATTUNGSUNTERNEHMER/<br />

PIETÄTEN<br />

Bei e<strong>in</strong>em Trauerfall ist es wichtig zu wissen,<br />

dass qualifizierte Bestattungsunternehmen es<br />

als ihre eigentliche Aufgabe ansehen, den<br />

H<strong>in</strong>terbliebenen hilfreich zur Seite zu stehen.<br />

Das betrifft die Ausrichtung und Durchführung<br />

<strong>der</strong> Bestattung, die Erledigung <strong>der</strong><br />

Formalitäten bei Behörden, Kirchengeme<strong>in</strong>den,<br />

Friedhofsverwaltungen, Krankenhäusern,<br />

die Abwicklung f<strong>in</strong>anzieller Ansprüche bei<br />

Krankenkassen, Versicherungen, Berufsorganisationen<br />

usw. Die beson<strong>der</strong>e Berufserfahrung<br />

des beratenden Bestatters kann daher bei <strong>der</strong><br />

sachgerechten Erledigung und <strong>in</strong>dividuellen<br />

Durchführung <strong>der</strong> Bestattung hilfreich se<strong>in</strong>.<br />

Empfehlenswert ist es deshalb, nach E<strong>in</strong>tritt<br />

e<strong>in</strong>es Sterbefalles e<strong>in</strong> Bestattungsunternehmen<br />

Ihres Vertrauens zu Rate zu ziehen<br />

und telefonisch um e<strong>in</strong>en Besuch zu bitten. Im<br />

Rahmen dieses Beratungsgespräches können<br />

Sie die Ausgestaltung und Durchführung <strong>der</strong><br />

Bestattung nach Ihren Wünschen bestimmen.<br />

Wunschgemäß erledigt das Bestattungsunternehmen<br />

für Sie alle für die Gestaltung notwendigen<br />

Angelegenheiten.<br />

E<strong>in</strong> Bestattungsunternehmen gibt Ihnen darüber<br />

h<strong>in</strong><strong>aus</strong> die Gewähr, Särge <strong>in</strong> je<strong>der</strong><br />

Ausführung, Qualität und auch je<strong>der</strong> Preislage<br />

<strong>aus</strong>wählen zu können. Ebenso auch alle an<strong>der</strong>en<br />

Artikel für die Versorgung des Verstorbenen<br />

und die Ausgestaltung <strong>der</strong> Bestattung.<br />

Im E<strong>in</strong>vernehmen mit Ihnen wird <strong>der</strong> Term<strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Trauerfeier bzw. Beerdigung <strong>in</strong> Absprache<br />

mit den zuständigen Stellen festgelegt. Falls<br />

gewünscht, wird auch e<strong>in</strong> Gespräch <strong>der</strong><br />

Angehörigen mit dem Pfarrer/Redner vermittelt<br />

und e<strong>in</strong> Zeitpunkt dafür vere<strong>in</strong>bart.

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