Kerzen aus der Domstadt Fulda - in Fulda
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GERICHT<br />
Hat die/<strong>der</strong> Verstorbene/r e<strong>in</strong> Testament<br />
h<strong>in</strong>terlassen, so muss es auf jeden Fall beim<br />
Nachlassgericht (es bef<strong>in</strong>det sich beim Amtsgericht)<br />
abgegeben werden.<br />
KIRCHE<br />
Das Pfarramt ist zu benachrichtigen, damit <strong>der</strong><br />
Term<strong>in</strong> des Trauergottesdienstes und <strong>der</strong><br />
Beerdigung (<strong>in</strong> Abstimmung mit <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung)<br />
festgelegt werden kann.<br />
KRANKENVERSICHERUNGSSCHUTZ<br />
Mit dem Tod des Versicherten endet auch die<br />
Mitgliedschaft <strong>in</strong> <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung.Wegen<br />
<strong>der</strong> Fortsetzung des Versicherungsschutzes<br />
sollte sich <strong>der</strong> Ehegatte<br />
unverzüglich mit <strong>der</strong> jeweiligen Kasse <strong>in</strong><br />
Verb<strong>in</strong>dung setzen.<br />
RENTENVERSICHERUNG<br />
Nach dem Tod s<strong>in</strong>d die Ansprüche auf<br />
H<strong>in</strong>terbliebenenbezüge <strong>aus</strong> <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Rentenversicherung zu prüfen und ggf. zu<br />
beantragen. Neben den vollständigen Rentenunterlagen<br />
wird für den Rentenantrag das<br />
Familienstammbuch benötigt.<br />
STANDESAMT<br />
Der Todesfall ist unverzüglich dem Standesamt<br />
anzuzeigen, es stellt die amtliche Sterbeurkunde<br />
<strong>aus</strong>. Ist <strong>der</strong> Tod <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Krankenh<strong>aus</strong> o<strong>der</strong><br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Altersheim e<strong>in</strong>getreten, übernimmt<br />
häufig die Verwaltung die Meldung beim<br />
zuständigen Standesamt.<br />
UNFALLVERSICHERUNG<br />
Ist <strong>der</strong> Tod Folge e<strong>in</strong>es Arbeitsunfalls o<strong>der</strong><br />
e<strong>in</strong>er Berufskrankheit so bestehen ggf. Ansprüche<br />
<strong>aus</strong> <strong>der</strong> Gesetzlichen Unfallversicherung.<br />
Neben dem Sterbegeld gehören<br />
auch die Zahlungen von H<strong>in</strong>terbliebenenrenten<br />
und Überbrückungsbeihilfen zu den<br />
Leistungen <strong>der</strong> Unfallversicherung.<br />
Friedhof Trätzhof<br />
BESTATTUNGSUNTERNEHMER/<br />
PIETÄTEN<br />
Bei e<strong>in</strong>em Trauerfall ist es wichtig zu wissen,<br />
dass qualifizierte Bestattungsunternehmen es<br />
als ihre eigentliche Aufgabe ansehen, den<br />
H<strong>in</strong>terbliebenen hilfreich zur Seite zu stehen.<br />
Das betrifft die Ausrichtung und Durchführung<br />
<strong>der</strong> Bestattung, die Erledigung <strong>der</strong><br />
Formalitäten bei Behörden, Kirchengeme<strong>in</strong>den,<br />
Friedhofsverwaltungen, Krankenhäusern,<br />
die Abwicklung f<strong>in</strong>anzieller Ansprüche bei<br />
Krankenkassen, Versicherungen, Berufsorganisationen<br />
usw. Die beson<strong>der</strong>e Berufserfahrung<br />
des beratenden Bestatters kann daher bei <strong>der</strong><br />
sachgerechten Erledigung und <strong>in</strong>dividuellen<br />
Durchführung <strong>der</strong> Bestattung hilfreich se<strong>in</strong>.<br />
Empfehlenswert ist es deshalb, nach E<strong>in</strong>tritt<br />
e<strong>in</strong>es Sterbefalles e<strong>in</strong> Bestattungsunternehmen<br />
Ihres Vertrauens zu Rate zu ziehen<br />
und telefonisch um e<strong>in</strong>en Besuch zu bitten. Im<br />
Rahmen dieses Beratungsgespräches können<br />
Sie die Ausgestaltung und Durchführung <strong>der</strong><br />
Bestattung nach Ihren Wünschen bestimmen.<br />
Wunschgemäß erledigt das Bestattungsunternehmen<br />
für Sie alle für die Gestaltung notwendigen<br />
Angelegenheiten.<br />
E<strong>in</strong> Bestattungsunternehmen gibt Ihnen darüber<br />
h<strong>in</strong><strong>aus</strong> die Gewähr, Särge <strong>in</strong> je<strong>der</strong><br />
Ausführung, Qualität und auch je<strong>der</strong> Preislage<br />
<strong>aus</strong>wählen zu können. Ebenso auch alle an<strong>der</strong>en<br />
Artikel für die Versorgung des Verstorbenen<br />
und die Ausgestaltung <strong>der</strong> Bestattung.<br />
Im E<strong>in</strong>vernehmen mit Ihnen wird <strong>der</strong> Term<strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> Trauerfeier bzw. Beerdigung <strong>in</strong> Absprache<br />
mit den zuständigen Stellen festgelegt. Falls<br />
gewünscht, wird auch e<strong>in</strong> Gespräch <strong>der</strong><br />
Angehörigen mit dem Pfarrer/Redner vermittelt<br />
und e<strong>in</strong> Zeitpunkt dafür vere<strong>in</strong>bart.