10.01.2013 Aufrufe

Fusionsbroschüre - Spar + Leihkasse Münsingen AG

Fusionsbroschüre - Spar + Leihkasse Münsingen AG

Fusionsbroschüre - Spar + Leihkasse Münsingen AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

3. Bedingungen für den Fusionsvollzug<br />

Der Vollzug der Fusion steht unter den aufschiebenden Bedingungen<br />

(Suspensivbedingungen), dass<br />

– die gemäss den Ziffer II 10 b und c dieses Fusionsvertrages geforderten<br />

Beschlüsse gefällt werden<br />

– die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA keine Einwände gegen<br />

die geplante Fusion hat und die Statutenänderungen genehmigt.<br />

– und das Handelsregister die Fusion einträgt.<br />

4. Dahinfallen des Fusionsvertrages<br />

Wird eine unter Ziff. III 3 erwähnte Bedingung nicht erfüllt, so fällt der<br />

Fusionsvertrag dahin.<br />

5. Wesentliche Veränderungen im Vermögen<br />

Treten bei der SLM oder der BLB zwischen dem Abschluss des Fusionsvertrags<br />

und der Beschlussfassung durch die ausserordentliche Generalversammlung<br />

wesentliche änderungen im Aktiv­ oder im Passivvermögen<br />

ein, so muss deren Verwaltungsrat den Verwaltungsrat der anderen beteiligten<br />

Gesellschaften darüber informieren.<br />

Die Verwaltungsräte der SLM und der BLB prüfen, ob der Fusionsvertrag<br />

abgeändert werden muss oder ob auf die Fusion zu verzichten ist; trifft<br />

dies zu, so müssen sie den Antrag auf Genehmigung zurückziehen. Andernfalls<br />

müssen sie in der ausserordentlichen Generalversammlung begründen,<br />

warum der Fusionsvertrag keiner Anpassung bedarf.<br />

IV Schlussbestimmungen<br />

1. Vertragsbestandteile/Beilagen<br />

Die als Beilagen zu diesem Vertrag genannten Unterlagen gelten als integrierende<br />

Bestandteile des Vertrages und werden von den Parteien mit<br />

unterzeichnet.<br />

2. Anzahl Vertragsexemplare<br />

Für die Parteien, die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, die<br />

Urkunds person und das Handelsregisteramt werden fünf Exemplare<br />

unter zeichnet.<br />

FUSIONSVERTR<strong>AG</strong><br />

30<br />

31

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!