Fusionsbroschüre - Spar + Leihkasse Münsingen AG
Fusionsbroschüre - Spar + Leihkasse Münsingen AG
Fusionsbroschüre - Spar + Leihkasse Münsingen AG
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
IV. Allgemeine Bestimmungen, Zeichnungs -<br />
berechtigung, Jahresrechnung, Auflösung,<br />
Fusion und Liquidation, Publikation und<br />
Inkrafttreten<br />
Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung haben bei der<br />
Beschlussfassung über Geschäfte, an denen sie persönlich interessiert<br />
sind, den Ausstand zu nehmen.<br />
Die Gesellschaft verpflichtet die Mitglieder des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung,<br />
der Revisionsstelle sowie alle Angestellten der Bank, sowohl<br />
während der Dauer ihrer Zugehörigkeit zur Bank als auch nach ihrem<br />
Ausscheiden, das Bank und Geschäftsgeheimnis zu wahren.<br />
Zur verbindlichen Zeichnung sind grundsätzlich die Unterschriften von<br />
zwei zeichnungsberechtigten Personen erforderlich. Einzelheiten regelt<br />
das Organisations und Geschäftsreglement.<br />
Die Jahresrechnung wird auf den 31. Dezember eines jeden Jahres abgeschlossen<br />
und nach den gesetzlichen Vorschriften aufgestellt.<br />
Über die Verwendung des Bilanzgewinns entscheidet die Generalversammlung<br />
im Rahmen der bankengesetzlichen und obligationenrechtlichen<br />
Vorschriften. Sie beschliesst unter Berücksichtigung der Zuweisung<br />
an den gesetzlichen Reservefonds über die Ausschüttung einer<br />
Dividende sowie allenfalls über die Errichtung von speziellen Reserven.<br />
Für die Auflösung der Gesellschaft, die Fusion und die Liquidation gelten<br />
die gesetzlichen Bestimmungen.<br />
Publikationsorgan für Bekanntmachungen der Gesellschaft ist das<br />
Schwei zerische Handelsamtsblatt. Der Verwaltungsrat kann weitere<br />
Publi ka tionsorgane bestimmen.<br />
Diese Statuten wurden an der Generalversammlung 2 vom 3. November<br />
2012 beschlossen und treten mit der Eintragung in das Handelsregister in<br />
Kraft. Sie ersetzen die Statuten vom 21. April 2012.<br />
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat die Statuten am<br />
(Datum) genehmigt.<br />
2 Nach AKErhöhungen (nach Genehmigungen durch GV und Durchführungen durch VR)<br />
werden die Statuten wie folgt ergänzt: und der Verwaltungsratssitzung.<br />
Artikel 25:<br />
Ausstandspflicht<br />
Artikel 26:<br />
Bank und Geschäftsgeheimnis<br />
Artikel 27:<br />
Zeichnungsberechtigung<br />
Artikel 28:<br />
Jahresrechnung<br />
Artikel 29:<br />
Gewinnverwendung<br />
Artikel 30:<br />
Auflösung, Fusion und Liquidation<br />
Artikel 31:<br />
Publikationen<br />
Artikel 32:<br />
Inkrafttreten<br />
STATUTEN<br />
48<br />
49