10.01.2013 Aufrufe

Fusionsbroschüre - Spar + Leihkasse Münsingen AG

Fusionsbroschüre - Spar + Leihkasse Münsingen AG

Fusionsbroschüre - Spar + Leihkasse Münsingen AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

B. Verwaltungsrat<br />

Der Verwaltungsrat besteht aus mindestens fünf und maximal neun Mitgliedern.<br />

Die Amtsdauer der Verwaltungsratsmitglieder beträgt ein Jahr. Dabei ist<br />

der Zeitabschnitt zwischen zwei ordentlichen Generalversammlungen zu<br />

verstehen. Wiederwahl ist möglich.<br />

Wer das 70. Altersjahr vollendet hat, ist als Verwaltungsrat nicht mehr<br />

wählbar.<br />

Dem Verwaltungsrat steht die Oberleitung der Gesellschaft sowie die<br />

Aufsicht und Kontrolle über die Geschäftsführung zu. Er fasst diejenigen<br />

Beschlüsse in Belangen der Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle, die Gesetz,<br />

Statuten oder Reglement nicht anderen Organen der Gesellschaft<br />

vorbehalten. In diesen Belangen vertritt er auch die Gesellschaft gegen<br />

aussen.<br />

Der Verwaltungsrat ist unter Vorbehalt der unentziehbaren und unübertragbaren<br />

Aufgaben gemäss Art. 716a OR berechtigt, gemäss Art. 716b<br />

OR Teile seiner Befugnisse nach Massgabe des Organisations­ und Geschäftsreglements<br />

einem oder mehreren Ausschüssen, einzelnen Mitgliedern<br />

oder der Geschäftsleitung, soweit gesetzlich zulässig, zu übertragen.<br />

Die Organisation, insbesondere Konstituierung, Sitzungsordnung, Beschlussfähigkeit<br />

und Beschlussfassung des Verwaltungsrats regelt das<br />

Organisations­ und Geschäftsreglement.<br />

Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben nebst Spesenersatz Anspruch<br />

auf eine Entschädigung nach Massgabe ihrer Beanspruchung und Verantwortlichkeit.<br />

Die Aufgabe der Oberleitung umfasst insbesondere:<br />

a) Festlegung der Geschäftspolitik und ­strategie<br />

b) Erstellung des Geschäftsberichtes, Einberufung und Vorbereitung der<br />

Generalversammlung sowie Ausführung ihrer Beschlüsse<br />

c) Festlegung der Organisation und der internen Kontrolle<br />

d) Erlass des Organisations­ und Geschäftsreglements, der Kompetenzdelegation<br />

und weiterer Weisungen<br />

e) Ernennung und Entlassung der Geschäftsleitungsmitglieder<br />

f) Erteilung der Zeichnungsberechtigungen<br />

g) Wahl und Abberufung der aufsichtsrechtlichen Prüfgesellschaft und<br />

des Leiters der internen Revision<br />

h) Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle sowie der<br />

Finanzplanung<br />

i) Benachrichtigung des Richters im Falle der Überschuldung<br />

j) Erstellung der notwendigen Kapitalerhöhungsberichte<br />

k) Bestellung von Ausschüssen<br />

l) Festsetzung der Entschädigung für die Gesellschaftsorgane.<br />

Artikel 17:<br />

Verwaltungsrat, Zusammensetzung, Wahl<br />

Artikel 18:<br />

Aufgaben, Übertragung der Geschäftsführung,<br />

Organisation, Entschädigung<br />

Artikel 19:<br />

Oberleitung<br />

STATUTEN<br />

46<br />

47

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!