10.01.2013 Aufrufe

Fusionsbroschüre - Spar + Leihkasse Münsingen AG

Fusionsbroschüre - Spar + Leihkasse Münsingen AG

Fusionsbroschüre - Spar + Leihkasse Münsingen AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Bericht des gemeinsamen Fusionsprüfers<br />

Die Bernerland Bank <strong>AG</strong> und die <strong>Spar</strong> + <strong>Leihkasse</strong> <strong>Münsingen</strong> <strong>AG</strong> haben am<br />

23. August 2012 einen Fusionsvertrag abgeschlossen, der den Zusammenschluss<br />

beider Unternehmen vorsieht, wobei die <strong>Spar</strong> + <strong>Leihkasse</strong> <strong>Münsingen</strong> <strong>AG</strong> auf dem<br />

Wege der Fusion nach Art. 3 Abs. 1 lit. a FusG die Bernerland Bank <strong>AG</strong> rückwirkend<br />

per 1. Juli 2012 absorbiert. Der Zusammenschluss steht unter dem Vorbehalt der<br />

Zustimmung der Generalversammlungen beider Gesellschaften, welche in beiden<br />

Fällen für den 3. November 2012 vorgesehen sind, sowie allfällig weiterer, im<br />

Fusions vertrag vorgesehener Bedingungen. Die Fusion wird rechtskräftig mit dem<br />

Eintrag im Handelsregister.<br />

In Übereinstimmung mit Art. 15 Abs. 1 FusG haben<br />

uns die Verwaltungsräte der <strong>Spar</strong> + <strong>Leihkasse</strong> <strong>Münsingen</strong><br />

<strong>AG</strong> und der Bernerland Bank <strong>AG</strong> als gemeinsamen<br />

Fusionsprüfer beauftragt.<br />

Für die Erstellung und den Inhalt von Fusionsvertrag,<br />

Fusionsbericht und der der Fusion zugrunde liegenden<br />

Bilanzen sowie deren Übereinstimmung mit den gesetzlichen<br />

Bestimmungen sind die Verwaltungsräte<br />

der an der Fusion beteiligten Gesellschaften verantwortlich.<br />

Unsere Aufgabe besteht darin, den Fusionsvertrag,<br />

den Fusionsbericht und die der Fusion zugrunde<br />

liegenden Bilanzen im Sinne von Art. 15 Abs. 4<br />

FusG zu prüfen und zu beurteilen. Wir bestätigen, dass<br />

wir die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Zulassung<br />

und Unabhängigkeit erfüllen.<br />

Unsere Prüfung erfolgte nach den Grundsätzen der<br />

Empfehlung zur Prüfung PE 800­1: Prüfung nach dem<br />

Bundesgesetz über Fusion, Spaltung, Umwandlung<br />

und Vermögensübertragung. Danach ist eine Prüfung<br />

so zu planen und durchzuführen, dass wesentliche<br />

Fehlaussagen in den genannten Prüfungsgegenständen<br />

mit angemessener Sicherheit erkannt werden.<br />

Gemäss Fusionsvertrag legen die Parteien das Umtauschverhältnis<br />

gestützt auf die Unternehmens bewertung<br />

beider Gesellschaften nach der Discounted­<br />

Cash­Flow­Methode (unter Mitberücksichtigung der<br />

nicht betriebsnotwendigen Substanz) und der vorgängigen<br />

Kapitaltransaktionen bei der <strong>Spar</strong> + Leih kasse<br />

<strong>Münsingen</strong> <strong>AG</strong> (beinhaltet die Ausrichtung einer ausserordentlichen<br />

Dividende von CHF 30 pro Aktie, danach<br />

die Vornahme eines Aktiensplits im Verhältnis<br />

1 : 2 sowie abschliessend eine Erhöhung des Aktienkapitals<br />

durch Ausgabe von Gratisaktien im Verhältnis<br />

2 : 1, jeweils unter Berücksichtigung der steuerlichen<br />

Folgen) wie folgt fest: Pro bisherige Namenaktie erhalten<br />

die Aktionäre der Bernerland Bank <strong>AG</strong> eine neue<br />

Namenaktie der <strong>Spar</strong> + <strong>Leihkasse</strong> <strong>Münsingen</strong> <strong>AG</strong>. Die<br />

neu auszugebenden Aktien werden vollständig durch<br />

den eingebrachten Nettoaktivenüberschuss zu Buchwerten<br />

liberiert. Mit der Fusion wird die Bernerland<br />

Bank <strong>AG</strong> ohne Liquidation aufgelöst und die <strong>Spar</strong> + <strong>Leihkasse</strong><br />

<strong>Münsingen</strong> <strong>AG</strong> übernimmt deren Aktiven und<br />

Passiven durch Universalsukzession und wird in «Bank<br />

Bernerland <strong>AG</strong>» umfirmiert. Die Übernahme der Aktiven<br />

und Passiven erfolgt zu Buchwerten gemäss Zwischenbilanz<br />

per 30. Juni 2012, welche von deren gesetzlichen<br />

Revisionsstelle einer Prüfung unterzogen<br />

wurde.<br />

Wir haben den Fusionsvertrag vom 23. August 2012,<br />

den gemeinsamen Fusionsbericht beider Verwaltungsräte<br />

vom 23. August 2012 und die der Fusion zugrunde<br />

liegenden Zwischenbilanzen beider Gesellschaften je<br />

per 30. Juni 2012 im Sinne von Art. 15 Abs. 4 FusG<br />

bezüglich der bewertungsrelevanten Aspekte kritisch<br />

durchgesehen und die den Umständen entsprechenden<br />

Prüfungshandlungen vorgenommen. Wir sind der<br />

Auffassung, dass unsere Prüfung eine ausreichende<br />

Grundlage für unser Urteil bildet.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!